Chullin — Blatt 44a
1wer nach den Erschwerungen der Schule Šammajs und den Erschwerungen der Schule Hillels, über den spricht die Schrift: der Tor wandelt im Finstern. Vielmehr, entweder nach der Schule Šammajs, bei ihren Erleichterungen und ihren Erschwerungen, oder nach der Schule Hillels, bei ihren Erleichterungen und ihren Erschwerungen. —
2Dies widerspricht sich ja selbst: zuerst heißt es, die Halakha sei stets nach der Schule Hillels zu entscheiden, und nachher heißt es, es sei jedem überlassen, nach der Schule Šammajs zu verfahren!? —
3Das ist kein Widerspruch: eines vor [der Entscheidung] der Hallstimme und eines nach [der Entscheidung] der Hallstimme.
4Wenn du aber willst, sage ich: [beides] nach [der Entscheidung] der Hallstimme, jedoch nach R. Jehošua͑, welcher sagt, man beachte die Hallstimme nicht. —
5Aber immerhin ist dies ja ein Einwand!?
6R. Ṭabuth erwiderte: Er entschied ganz nach Rabh, denn als Rami b. Jeḥezqel kam, sagte er, daß man auf die Regeln, die sein Bruder Jehuda im Namen Rabhs sagte, nicht höre; vielmehr sagte Rabh folgendes: beim Schlunde haben die Rabbanan eine Grenze festgesetzt; demnach gehört der Schlundkopf nicht zur Schlachtstelle, dennoch sagte er, dies erfolge bei der kleinsten [Durchlöcherung]. —
7Wie weit oben? R. Naḥman erwiderte: Bis zu einem Handgriffe. — Wie weit unten? R. Naḥman erwiderte im Namen des Rabba b. Abuha: Bis zu den Magenborsten. —
8Dem ist ja aber nicht so, Rabina sagte ja im Namen Genibas im Namen Rabhs, eine Handbreite vom Schlunde nahe dem Pansen sei der innere Pansen, somit erfolgt ja die Schlachtung am Pansen!? —
9Lies: eine Handbreite vom Pansen nahe dem Schlunde sei der innere Pansen. Wenn du aber willst, sage ich, Rabh spricht von einem Rinde, bei dem die Borsten weit reichen.
10R. Naḥman sagte im Namen Šemuéls: Ist der Schlundkopf von der Kinnlade vollständig losgelöst, so ist es tauglich. Und unser Autor lehrt dasselbe: fehlt die untere Kinnlade, so ist es tauglich.
11R. Papa wandte ein: Die Halsorgane sind ja durchgerissen!? —
12Nach R. Papa ist ja dieser Einwand auch gegen unsere Mišna zu erheben, [denn diese lehrt,] wenn die untere Kinnlade fehlt, sei es tauglich!? —
13Allerdings ist gegen unsere Mišna nichts einzuwenden, denn eines gilt von dem Falle, wenn sie durchgerissen ist, und eines von dem Falle, wenn [die Kinnlade] von den Halsorganen losgelöst ist, aber gegen Šemuél ist dies ja ein Einwand!? —
14Sage nicht: vollständig, sondern: der größere Teil. —
15Šemuél sagte ja aber, beim Schlundkopfe gelte dies vom größeren Teile!? — Eines gilt von dem Falle, wenn er losgelöst ist, und eines von dem Falle, wenn er durchlöchert ist. — Rabba b. Bar Ḥana sagte ja aber im Namen Šemuéls, wenn der größere Teil der Halsorgane losgelöst ist, sei es totverletzt!? R. Šiša, Sohn des R. Idi, erwiderte: Dies gilt von dem Falle, wenn diese selbst gelockert sind.
16DIE GURGEL DURCHGERISSEN IST. Es wird gelehrt: Durchgerissen heißt die Gurgel, wenn dies am größeren Teile erfolgt ist. — Was heißt größerer Teil? Rabh erklärte,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.