Chullin — Blatt 44b

1der größere Teil des Umfanges, und manche erklären, der größere Teil der Höhlung.

2Einst brachte man Rabh [ein Vieh] mit durchgerissener Gurgel, und er saß und untersuchte es am größeren Teile des Umfanges. Da sprachen R. Kahana und R. Asi zu Rabh: Du hast uns ja gelehrt, Meister, [man messe] den größeren Teil der Höhlung!? Hierauf sandte er es zu Rabba b. Bar Ḥana, und dieser untersuchte es am größeren Teile der Höhlung und erklärte es als tauglich. Er kaufte auch davon für dreizehn Stater Fleisch. —

3Wieso tat er dies, es wird ja gelehrt, wenn ein Gelehrter etwas als unrein erklärt hat, dürfe sein Kollege es nicht als rein erklären, wenn er etwas als verboten erklärt hat, dürfe sein Kollege es nicht als erlaubt erklären!? — Anders ist es hierbei, denn Rabh hatte es nicht verboten. —

4Wieso aber aß er davon, nachdem ein Gelehrter darüber eine Entscheidung getroffen hatte!? Es heißt ja: Ich sprach: Ach, Herr, Gott, fürwahr, meine Seele ist noch nie verunreinigt gewesen, und Aas und Zerrissenes habe ich noch nie gegessen von Jugend auf bis jetzt, und nie kam in meinen Mund verwerfliches Fleisch.

5Meine Seele ist noch nie verunreinigt gewesen, ich hatte nie sündhafte Gedanken am Tage, die zu einer nächtlichen Verunreinigung führen könnten; Aas und Zerrissenes habe ich noch nie gegessen, ich habe noch nie Fleisch von schnell Geschlachtetem gegessen; und nie kam in meinen Mund verwerfliches Fleisch, ich habe noch nie von einem Vieh gegessen, über das ein Gelehrter eine Entscheidung traf. Im Namen R. Nathans erklärten sie: Ich habe noch nie von einem Vieh gegessen, von dem nicht die Priestergaben entrichtet worden wären. —

6Dies gilt nur von einem Falle, wobei es sich um eine eigene Ansicht handelt, während Rabba b. Bar Ḥana sich auf eine ihm überlieferte Lehre stützte. —

7Er sollte es ja aber wegen der Verdächtigung unterlassen!? Es wird nämlich gelehrt: Wenn er das Urteil gefällt hat, zu Gunsten oder zu Ungunsten, als unrein oder als rein, als verboten oder als erlaubt, ebenso auch, wenn Zeugen Zeugnis abgelegt haben, so dürfen sie alle es kaufen, jedoch sagten die Weisen, daß man sich vom Garstigen und was dem gleicht, fern halte. —

8Dies gilt nur von einer Sache, die nach Schätzung gekauft wird, hierbei aber beweist dies das Gewicht. So erlaubte einst Raba ein verletztes [Vieh] und kaufte von seinem Fleische. Da sprach die Tochter R. Ḥisdas zu ihm: Mein Vater erlaubte ein Erstgeborenes, kaufte aber nicht von seinem Fleische.

9Er erwiderte ihr: Dies wohl bei einem Erstgeborenen, das nur nach Schätzung verkauft werden darf, hierbei aber beweist dies das Gewicht. Wollte man glauben, wegen eines guten Stückes frischen Fleisches, so verkauft man mir jeden Tag gutes frisches Fleisch.

10R. Ḥisda sagte: Ein Gelehrter ist derjenige, der für sich erschwerend entscheidet. Ferner sagte R. Ḥisda: Wer ist es, von dem es heißt: wer Geschenke haßt, wird leben? Der für sich selbst erschwerend entscheidet.

11Mar Zuṭra trug im Namen R. Ḥisdas vor: Wer die Schrift liest, das [mündliche] Gesetz studiert, für sich selbst erschwerend entscheidet und Umgang mit Gelehrten pflegt, über den spricht die Schrift: wenn du deiner Hände Arbeit genießest, heil dir, du hast es gut. R. Zebid sagte: Ihm ist es beschieden, zwei Welten zu erben, diese Welt und die zukünftige Welt. Heil dir, auf dieser Welt; du hast es gut, in der zukünftigen Welt.

12Wenn man R. Elea͑zer etwas aus dem Hause des Fürsten sandte, nahm er es nicht an, und wenn man ihn zu Tische lud, ging er nicht hin, indem er sprach: Der Meister gönnt mir wohl das Leben nicht; es heißt: wer Geschenke haßt, wird leben. Wenn man R. Zera etwas sandte, nahm er es nicht an, wenn man ihn aber zu Tische lud, ging er hin, denn er sagte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.