Chullin — Blatt 49b

1dies schließt das Fett an den Därmen ein— so R. Jišma͑él; R. A͑qiba sagt, dies schließe das Fett am Labmagen ein. —

2Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Das Fett, das das Eingeweide bedeckt. R. Šimo͑n sagte: Wie das Fett, das das Eingeweide bedeckt, eine Haut hat, die sich ablösen läßt, ebenso auch alles andere, das eine Haut hat, die sich ablösen läßt. R. A͑qiba sagte: Wie das Fett, das das Eingeweide bedeckt, lose aufliegt und eine Haut hat, die sich ablösen läßt, ebenso auch alles andere, das lose aufliegt und eine Haut hat, die sich ablösen läßt.

3Rabin ließ im Namen R. Joḥanans sagen: So ist der Wortlaut dieser Lehre, und man wende die erste um. —

4Was veranlaßt dich, die erste umzuwenden, wende die andere um!? — Anders verhält es sich bei dieser; es heißt ‘wie’ und dies ist durchaus zu verstehen. —

5Wieso erfolgt dies demnach nach R. Jišma͑él, dies erfolgt ja nach R. A͑qiba!? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Er lehrte es im Namen seiner Vorfahren, während er selbst nicht dieser Ansicht ist.

6Rabh sagt, das reine Fett schließe, das unreine schließe nicht, und R. Šešeth sagt, sowohl das eine als auch das andere schließe.

7R. Zera fragte: Wie verhält es sich mit dem Fette eines Wildes: sind die Worte ‘reines Fett schließe’ genau zu nehmen, und auch dieses ist rein, oder aber, weil es angewachsen ist, und dieses ist nicht angewachsen?

8Abajje erwiderte: Was ist dir da fraglich; allerdings ist es zum Essen erlaubt, aber es ist ja nicht angewachsen.

9Einst brachte man Raba [ein Eingeweide], an dem ein durch das unreine Fett geschlossenes Loch war. Da sprach Raba: Was ist da zu befürchten: erstens sagt ja R. Šešeth, auch das unreine Fett schließe, und zweitens schont die Tora das Geld Jisraéls. R. Papa sprach zu Raba: Da ist Rabh, auch ist dies ein Verbot der Tora, und du sagst, die Tora schone das Geld Jisraéls!

10Minjamin der Krügler ließ einst einen Krug mit Honig offen stehen. Da kam er zu Raba, und Raba sprach: Was ist da zu befürchten: erstens haben wir gelernt, nur drei Getränke, Wein, Wasser und Milch, seien wegen Offenstehens verboten, alle übrigen Getränke aber sind erlaubt, und zweitens schont die Tora das Geld Jisraéls. Da sprach R. Naḥman b. Jiçḥaq zu Raba: Da ist R. Šimo͑n, auch ist dies lebensgefährlich, und du sagst, die Tora schone das Geld Jisraéls! —

11Was ist dies [für eine Lehre] R. Šimo͑ns? — Es wird gelehrt: Fünf [Getränke] sind dem [Verbote des] Offenstehens nicht unterworfen: Lake, Essig, Öl, Honig und Tunke. R. Šimo͑n sagt, auch diese unterliegen dem [Verbote des] Offenstehens. R. Šimo͑n erzählte: Ich sah einst in Çajdan eine Schlange Lake trinken. Sie erwiderten ihm: Diese war verrückt, und von Verrückten ist nichts zu beweisen.

12Dieser entgegnete: Pflichte mir wenigstens hinsichtlich der Lake bei, denn, wenn R. Papa, R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, und die Rabbanan Offengestandenes hatten, mischten sie Lake bei. Jener erwiderte: Pflichte mir wenigstens hinsichtlich des Honigs bei, da auch R. Šimo͑n b. Elea͑zar seiner Ansicht ist, denn es wird gelehrt: ebenso verbietet es R. Šimo͑n b. Elea͑zar beim Honig.

13R. Naḥman sagte: Das helmartige Fett schließt nicht. — Welches? Manche erklären, die Fettwülste am Mastdarm, und manche erklären, die Fettsträhnen am Herzen.

14Raba sagte: Ich hörte von R. Naḥman zweierlei, über das Magenfett und über das untere Magenfett, daß nämlich eines schließe und eines nicht schließe; ich weiß aber nicht, welches von ihnen. R. Hona b. Ḥenana und R. Hona, Sohn des R. Naḥman, sagten: Das untere Magenfett schließt, das Magenfett schließt nicht. R. Ṭabuth sagte: Als Merkzeichen diene dir: besser ist das Recht des Sohnes als das Recht des Vaters. —

15Was vom Magenfette und was vom unteren Magenfette? — Komm und höre: R. Naḥman sagte: Sie essen es,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.