Chullin — Blatt 51b

1durch den Fluß verunreinigend. Wenn man nun sagen wollte, es sei Zertrümmerung der Glieder zu befürchten, so sollte es hierbei heißen: aus seinem Leibe, nicht aber infolge eines Unfalls. —

2Hier handelt es sich um den Fall, wenn es durch die Seite herausgeholt wurde. —

3Komm und höre: Ist ein Kalb am Feste geboren worden, so darf man es am Feste schlachten. — Hier handelt es sich ebenfalls um den Fall, wenn es durch die Seite herausgeholt wurde. —

4Komm und höre: Sie stimmen überein, daß, wenn es mit einem Leibesfehler geboren worden ist, es als Vorrätiges gelte. Wolltest du erwidern, hier handle es sich ebenfalls um den Fall, wenn es durch die Seite herausgeholt wurde, so ist ja das durch die Seite Herausgeholte nicht heilig, denn R. Joḥanan sagte: R. Šimo͑n pflichte hinsichtlich der Heiligkeit bei, daß es nicht heilig sei. —

5Hier handelt es sich um den Fall. wenn es die Hufe auf die Erde gesetzt hat.

6Ferner sagte R. Naḥman: Im Schlachthause gibt es keine Zertrümmerung der Glieder.

7Einst stürzte ein Rind, und man hörte sein Stöhnen. Später ging R. Jiçḥaq b. Šemuél b. Martha und kaufte vom Allerbesten. Da fragten ihn die Jünger: Woher hast du dies? Dieser erwiderte: Folgendes sagte Rabh: es stemmt die Hufe, bis es auf dem Boden liegt.

8R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Hat es gestanden, so sind keine vierundzwanzig Stunden erforderlich, eine Untersuchung aber ist entschieden erforderlich; ist es gegangen, so ist auch keine Untersuchung erforderlich. R. Ḥija b. Aši sagte: Ob so oder so ist eine Untersuchung erforderlich.

9R. Jirmeja b. Aḥa sagte im Namen Rabhs: Wenn es nur ein Vorderbein zum Aufstehen ausgestreckt hat, auch wenn es nicht gestanden hat; wenn es nur ein Hinterbein zum Gehen hochgehoben hat, auch wenn es nicht gegangen ist R. Ḥisda sagte: Selbst wenn es sich nur zum Aufstehen gerüttelt hat, auch wenn es nicht gestanden hat.

10Die Halakha ist: Ist es unversehens von einem Dache abgestürzt und aufgestanden, aber nicht gegangen, so muß es untersucht werden, und es sind keine vierundzwanzig Stunden erforderlich; ist es aber gegangen, so ist auch keine Untersuchung erforderlich.

11Amemar sagte im Namen des R. Dimi aus Nehardea͑: Beim Abgestürzten, von dem sie sprechen, ist eine Untersuchung in der Gegend des Eingeweides erforderlich. Mar Zuṭra sprach zu ihm: Folgendes sagten wir im Namen R. Papas: es ist eine Untersuchung der ganzen Gegend der Bauchhöhle erforderlich.

12Hona Mar, der Enkelsohn des R. Neḥemja, fragte R. Aši: Wie verhält es sich mit den Halsorganen? Dieser erwiderte: Die Halsorgane sind beim Sturze widerstandsfähig.

13R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Wenn ein Vogel auf Wasser aufschlug, so genügt es, daß er die Strecke seiner Größe geschwommen hat. Jedoch nur dann, wenn stromaufwärts, wenn aber stromabwärts, so hat das Wasser ihn mitgerissen; ist es ein stehendes Wasser, so ist nichts dabei. Wenn ein Stück Holz darin war und er dieses überholt hat, so hat er ja dieses überholt.

14[Fiel er] auf ein straff gespanntes Gewand, so ist zu befürchten; ist es nicht straff gespannt, so ist nichts zu befürchten; ist [das Gewand] zusammengefaltet, so ist nichts zu befürchten. Wenn auf ein Netz, dessen Knoten dicht sind, so ist zu befürchten, dessen Knoten nicht dicht sind, so ist nichts zu befürchten.

15Wenn auf Bündel Flachs, so ist zu befürchten; wenn auf die Seiten, so ist nichts zu befürchten. (Wenn auf Bündel, so ist zu befürchten.) Wenn auf Flachs, der geklopft und gehechelt ist, so ist nichts zu befürchten, der geklopft und nicht gehechelt ist, so ist zu befürchten; hat er Samen getragen, so ist wegen der darin enthaltenen Knoten zu befürchten.

16Wenn auf grobes Werg, so ist zu befürchten; wenn auf feines Werg, so ist nichts zu befürchten. Wenn auf Rinde, so ist zu befürchten; wenn auf Bast, so ist nichts zu befürchten.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.