Chullin — Blatt 52a

1Wenn auf gesiebte Asche, so ist zu befürchten; wenn auf ungesiebte, so ist nichts zu befürchten. Wenn auf feinen Sand, so ist nichts zu befürchten; wenn auf groben Sand, so ist zu befürchten. Wenn auf Straßenstaub, so ist zu befürchten. Wenn auf Stroh, das gebunden ist, so ist zu befürchten, das nicht gebunden ist, so ist nichts zu befürchten.

2Wenn auf Weizen und alles ähnliche, so ist zu befürchten; wenn auf Gerste und alles ähnliche, so ist [nichts] zu befürchten. Bei allen Arten Leguminosen ist Zertrümmerung der Glieder nicht zu befürchten, ausgenommen Fönnkraut. Bei Kichererbsen ist Zertrümmerung der Glieder nicht zu befürchten; bei Linsen ist Zertrümmerung der Glieder wohl zu befürchten. Die Regel hierbei ist: bei allem, was auseinandergleitet, ist Zertrümmerung der Glieder nicht zu befürchten, und was nicht auseinandergleitet, ist Zertrümmerung der Glieder zu befürchten.

3Angeklebt ist er nach R. Aši erlaubt und nach Amemar verboten. Wenn mit nur einem Flügel, so stimmen alle überein, daß es erlaubt ist, sie streiten nur über den Fall, wenn mit beiden Flügeln. Wer es verbietet, begründet: wie kann er sich aufrichten? Wer ihn erlaubt, begründet: er kann sich an den Flügelgelenken erheben.

4Manche lesen: Wenn mit beiden Flügeln, so stimmen alle überein, daß er verboten ist, sie streiten nur über den Fall, wenn mit einem Flügel. Wer ihn erlaubt, begründet: mit einem Flügel kann er noch fliegen. Wer ihn verbietet, begründet: wenn er mit einem nicht fliegen kann, kann er auch mit dem anderen nicht fliegen. Die Halakha ist: wenn mit beiden Flügeln, so ist er verboten, wenn mit einem Flügel, so ist er erlaubt.

5DIE MEISTEN RIPPEN GEBROCHEN SIND. Die Rabbanan lehrten: Unter ‘die meisten Rippen’ ist zu verstehen, sechs an der einen Seite und sechs an der anderen, oder elf an der einen Seite und eine an der anderen.

6Zee͑ri sagte: Die Hälfte am Rückgrat. Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Die großen Rippen, in welchen Mark vorhanden ist.

7U͑la b. Zakkaj sagte: Sind sie ganz abgebrochen, so erfolgt dies bei den meisten an der einen Seite; sind sie nur durchgebrochen, so erfolgt dies bei den meisten an beiden Seiten. R. Joḥanan sagte: Einerlei ob sie ganz abgebrochen oder nur durchgebrochen sind, bei den meisten an beiden Seiten.

8Rabh sagte: Ist eine Rippe samt dem Wirbel abgebrochen, so ist es totverletzt. R. Kahana und R. Asi fragten Rabh: Wie ist es, wenn eine Rippe an der einen Seite und die gegenüberliegende Rippe an der anderen Seite abgebrochen sind und der Wirbel intakt ist? Dieser erwiderte: Ihr sprecht von einem durchgespalteten!? —

9Auch Rabh spricht ja von einem durchgespalteten. — Rabh spricht von einer Rippe ohne Wirbel. —

10Er sagt ja: eine Rippe samt dem Wirbel!? — Eine Rippe samt einem halben. Wirbel. —

11Wieso sagt er, wenn R. Kahana und R. Asi demnach von den Rippen ohne Wirbel sprachen, sie sprechen von einem durchgespalteten, U͑la b. Zakkaj sagte ja, wenn sie ganz abgebrochen sind, erfolge dies bei den meisten an der einen Seite, und wenn durchgebrochen, bei den meisten an beiden Seiten!? —

12(Er kann dir erwidern:) er spricht von dem Falle, wenn sie nicht gegenüber liegen, sie aber von dem Falle, wenn sie gegenüber liegen. —

13R. Joḥanan sagte ja aber, dies gelte von den meisten an beiden Seiten, und bei den meisten an beiden Seiten ist es ja nicht möglich, daß nicht eines gegenüber dem anderen liegt!? —

14Er spricht von der Rippe ohne Pfanne, und sie sprechen von der Rippe mit der Pfanne. —

15Demnach ist dies ja der Fall, den Rabh lehrte!? — Sie kannten die Lehre Rabhs nicht. —

16Sollten sie ihn doch denselben Fall gefragt haben, den Rabh lehrte!? — Sie dachten wie folgt: wir wollen ihn hinsichtlich einer [Rippe] fragen, damit er uns hinsichtlich zweier entscheide. Wenn wir ihn hinsichtlich einer fragen, so gilt allerdings, wenn er uns entscheidet, es sei totverletzt, dies umso mehr von zweien, wenn er uns aber entscheidet, es sei tauglich, bleibt es ja hinsichtlich zweier fraglich. —

17Aber auch jetzt, wo sie ihn hinsichtlich zweier gefragt haben, gilt allerdings, wenn er ihnen entscheidet, es sei tauglich, dies umso mehr von einer, wenn er ihnen aber entscheidet, es sei totverletzt, bleibt es ja hinsichtlich einer fraglich!? —

18Dann würde er zürnen: wenn es bei einer totverletzt ist, um wieviel mehr bei zweien. —

19Sie fragten es ihn ja und er zürnte nicht!? — Er sagte auch zu ihnen: ihr sprecht von einem durchgespalteten; darin liegt ein Zürnen.

20Rabba b. R. Šila sagte im Namen R. Mathnas im Namen Šemuéls: Ist eine Rippe von der Wurzel aus abgebrochen, der größere Teil des Schädels zertrümmert oder der größere Teil des Fleisches, das den größeren Teil des Pansens bedeckt, [aufgetrennt], so ist es totverletzt. —

21Ist es denn, wenn eine Rippe von der Wurzel aus abgebrochen ist, totverletzt, dem widersprechend

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.