Chullin — Blatt 53b

1sie streiten nur über den Fall, wenn es geschwiegen hat und sie geschrien haben; einer ist der Ansicht, er habe an ihnen eine Tat vollbracht, und einer ist der Ansicht, sie taten dies aus Angst.

2Amemar sagte: Die Halakha ist, bei einem Zweifel befürchte man das Anpacken. R. Aši sprach zu Amemar: Wie steht es mit der Ansicht Rabhs? Dieser erwiderte: Ich hörte es nicht, das heißt: ich halte nichts davon.

3Wenn du aber willst, sage ich, Rabh bekannte sich zur Ansicht Šemuéls. Einst brachte man nämlich Rabh einen Korb mit Geflügel, worüber ein Zweifel des Anpackens vorlag, und er sandte es zu Šemuél, und dieser würgte sie ab und warf sie in den Fluß. Wenn man nun sagen wollte, er sei nicht zurückgetreten, so sollte er sie doch erlaubt haben. —

4Sollte er sie doch, wenn er zurückgetreten ist, verboten haben!? Vielmehr geschah dies in der Ortschaft Šemuéls. —

5Wozu würgte er sie ab, sollte er sie doch so in den Fluß geworfen haben!? — Sie könnten hinauskommen und fortfliegen. —

6Sollte er sie zwölf Monate gehalten haben!? — Man könnte durch sie zu einem Verstoße kommen. — Sollte er sie an Nichtjuden verkauft haben!? — Diese könnten sie an Jisraéliten verkaufen. —

7Sollte er sie abgewürgt und auf den Misthaufen geworfen haben!? — Er könnte sie ja, nach deiner Auffassung, auch den Hunden vorgeworfen haben!? Vielmehr sollte dadurch das Verbot bekannt werden.

8Einst ging eine Ente, die im Hause R. Ašis war, ins Röhricht hinein, und als sie herauskam, war ihr Hals mit Blut besudelt. Da sagte R. Aši: Wir sagen ja, daß, wenn es zweifelhaft ist, ob [die Verletzung] durch einen Hund oder durch eine Katze erfolgt ist, man annehme, es sei wahrscheinlich durch einen Hund erfolgt, ebenso ist auch hierbei, wo es zweifelhaft ist, ob dies durch das Rohr oder durch eine Katze erfolgt ist, anzunehmen, sie habe sich wahrscheinlich an einem Rohr gestoßen.

9Die Söhne R. Ḥijas sagten: Das Angepackte, von dem sie sprechen, muß in der Gegend des Eingeweides untersucht werden.

10R. Joseph sagte: Das, was die Söhne R. Ḥijas sagten, hat bereits Šemuél gesagt; Šemuél sagte nämlich im Namen des R. Ḥanina b. Antigonos, das Angepackte, von dem sie sprechen, müsse in der Gegend des Eingeweides untersucht werden.

11Ilpha fragte: Ist das Anpacken auch bei den Halsorganen von Wirkung oder ist das Anpacken bei den Halsorganen nicht von Wirkung? R. Zera sprach: Das, was Ilpha fragte, hat bereits R. Ḥanan b. Raba entschieden; R. Ḥanan b. Raba sagte nämlich im Namen Rabhs, das Angepackte, von dem sie sprechen, müsse in der Gegend der ganzen Bauchhöhle untersucht werden, auch an den Halsorganen.

12Ilpha fragte: Wieviel muß von den Halsorganen losgelöst sein? R. Zera sprach: Das, was Ilpha fragte, hat bereits Rabba b. Bar Ḥana entschieden; Rabba b. Bar Ḥana sagte nämlich im Namen Šemuéls: wenn der größere Teil der Halsorgane losgelöst ist.

13R. Ami fragte: Wie verhält es sich mit der Fäulnis? R. Zera sprach: Das, was R. Ami fragte, hat bereits R. Jehuda entschieden, R. Jehuda sagte nämlich im Namen Rabhs: Beim Angepackten, wenn das Fleisch in der Gegend des Eingeweides rot ist; ist das Fleisch in Fäulnis übergegangen, so betrachte man dieses als nicht vorhanden. —

14Was heißt Fäulnis? R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, erwiderte: Wenn der Arzt es bis auf das gesunde Fleisch ausschneidet. R. Aši erzählte: Als wir bei R. Kahana weilten, brachte man uns eine Lunge, die, wenn man sie liegen ließ, in ihrer Lage blieb, und wenn man sie hochhob, in Stücke zerfiel, und wir erklärten es als totverletzt, wegen der Lehre R. Honas, des Sohnes des R. Jehošua͑.

15R. Naḥman sagte: Wenn durch einen Dorn, falls die Durchlöcherung bis zur Bauchhöhle reicht, und wenn durch Anpacken, falls das Fleisch in der Gegend des Eingeweides rot ist. R. Zebid lehrte es wie folgt: Wenn durch Anpacken, falls das Fleisch in der Gegend des Eingeweides rot ist, und wenn dies an den Halsorganen erfolgt ist, falls die Halsorgane selbst rot sind.

16R. Papi sagte: R. Bebaj b. Abajje fragte folgendes:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.