Chullin — Blatt 54a

1bei der Speiseröhre gilt dies bei der Durchlöcherung vom Geringsten, und ebenso auch beim Anpacken, vom Geringsten, bei der Luftröhre aber gilt dies bei der Durchlöcherung nur von der Größe eines Assars; von welcher [Ausdehnung] gilt dies beim Anpacken? Nachdem er es gefragt hatte, entschied er es auch: sowohl bei der einen als auch bei der anderen vom Geringsten, weil der Brand des Giftes sich fortpflanzt.

2R. Jiçljaq b. Šemuél b. Martha saß vor R. Naḥman und trug vor: Das Angepackte, von dem sie sprechen, muß in der Gegend des Eingeweides untersucht werden. Da sprach R. Naḥman: Bei Gott, Rabh entschied, vom Knochenkopfe bis zur Hüfte. —

3Was ist unter Knochenkopf zu verstehen, wollte man sagen, des Vorderbeines, so ist dies ja die Gegend des Eingeweides!? — Vielmehr, vom Knochenkopfe des Schädels bis zur Hüfte.

4Als R. Ḥija b. Joseph hinaufkam, traf er R. Joḥanan und Reš Laqiš sitzen und vortragen: Das Angepackte, von dem sie sprechen, muß in der Gegend des Eingeweides untersucht werden. Da sprach er zu ihnen: Bei Gott, Rabh entschied, vom Knochenkopfe bis zur Hüfte. Da fragte Reš Laqiš: Wer ist Rabh, wer ist Rabh? Ich kenne ihn nicht.

5R. Joḥanan erwiderte ihm: Erinnerst du dich nicht jenes Schülers, der bei Rabbi dem Großen und R. Ḥija famulierte? Bei Gott, all jene Jahre, die jener Jünger sitzend famulierte, famulierte ich stehend. — Was ist er für ein Mann? — Ein Mann in jeder Hinsicht.

6Hierauf sprach Reš Laqiš: Gewiß, zum Guten sei jenes Mannes gedacht, in dessen Name folgende Lehre gesagt worden ist: Ist [die Luftröhre] herausgezogen und durchgeschnitten, so ist es tauglich, denn die herausgezogene kann nicht durchgeschnitten werden.

7R. Joḥanan aber sagt, man vergleiche.

8R. Naḥman sagte: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn man die Halsorgane nicht angefaßt hat, hat man aber die Halsorgane angefaßt und geschlachtet, so kann sie auch herausgezogen durchgeschnitten worden sein.

9DIE REGEL HIERBEI IST. Was schließt dies ein? — Dies schließt die sieben Lehren ein.

10Die Leute des Jägers Joseph töteten durch einen Schlag auf die Spannader. Als sie vor R. Jehuda b. Bethera kamen, sprach er zu ihnen; Ist etwa zu den Totverletzungen noch hinzuzufügen!? Es gibt nur das, was die Weisen aufgezählt haben.

11Die Leute des Papa b. Abba töteten durch einen Schlag auf die Niere. Als sie vor R. Abba kamen, sprach er zu ihnen: Ist etwa zu den Totverletzungen noch hinzuzufügen!? Es gibt nur das, was die Weisen aufgezählt haben. —

12Wir sehen ja, daß [das Tier] dadurch verendet!? — Es ist überliefert, daß es, wenn man es mit einer Salbe einreiben würde, leben bleiben würde.

13FOLGENDES IST BEIM VIEH TAUGLICH: WENN DIE GURGEL DURCHLÖCHERT ODER GESPALTEN IST. WIEVIEL DARF FEHLEN? R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SAGT, BIS ZUR GRÖSSE EINES ITALISCHEN ASSARS. WENN DER SCHÄDEL BESCHÄDIGT, ABER DIE HIRNHAUT NICHT DURCHLÖCHERT IST, DAS HERZ DURCHLÖCHERT IST, ABER NICHT BIS ZUR KAMMER, DAS RÜCKGRAT GEBROCHEN, DER [MARK]FADEN ABER NICHT DURCHGERISSEN IST, DIE LEBER FORT UND EIN OLIVENGROSSES STÜCK ZURÜCKGEBLIEBEN IST,

14DER BLÄTTERMAGEN UND DER NETZMAGEN IN EINANDER DURCHLÖCHERT SIND, DIE MILZ FORT IST, DIE NIEREN FORT SIND, DIE UNTERE KINNLADE FORT IST, DIE GEBÄRMUTTER FORT IST, UND WENN ES AUF NATÜRLICHE WEISE MIT DER LUNGENSKLEROSE BEHAFTET IST. DAS HAUTLOSE IST NACH R. MEÍR TAUGLICH UND NACH DEN WEISEN UNTAUGLICH.

15GEMARA. Es wurde gelehrt: R. Joḥanan sagt, [das Wort] ‘folgendes’ sei bei den Totverletzungen genau zu nehmen, und R. Šimo͑n b. Laqiš sagt, [das Wort] ‘folgendes’ sei bei den Tauglichen genau zu nehmen. —

16Worin besteht ihr Streit? — In der Lehre R. Mathnas, denn R. Mathna sagte, wenn das Oberschenkelbein aus seiner Lage verrenkt ist, sei es totverletzt. R. Joḥanan sagt, [das Wort] ‘folgendes’ sei bei den Totverletzungen genau zu nehmen; er zählt die Totverletzungen auf und er lehrt auch eine Regel,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.