Chullin — Blatt 58a

1sind verboten, die folgenden aber entstehen durch zwei Einwirkungen und sind erlaubt.

2R. Aši wandte gegen Amemar ein: Sie stimmen überein, daß das Ei von einem totverletzten [Vogel] verboten sei, weil es als Verbotenes gewachsenist!? — Dies gilt vom parthenogenetischen. —

3Sollte er ihm doch erwidert haben: dies gelte von der ersten Tracht!? — Demnach sollte es nicht ‘gewachsen’, sondern ‘vollendet’ heißen. —

4Wir haben gelernt, das Junge eines Totverletzten dürfe auf dem Altar, wie R. Elie͑zer sagt, nicht dargebracht werden, und wie R. Jehošua͑ sagt, dargebracht werden, und sie streiten wohl über den Fall, wenn es zuerst totverletzt und nachher trächtig wurde, denn R. Elie͑zer ist der Ansicht, wenn es durch zwei Einwirkungen entsteht, sei es verboten, und R. Jehošua͑ ist der Ansicht, wenn es durch zwei Einwirkungen entsteht, sei es erlaubt.

5Weshalb streiten sie demnach über [die Tauglichkeit] für Gott, sie sollten doch hinsichtlich eines Gemeinen streiten!? — Um dir die Ansicht R. Jehošua͑s hervorzuheben, daß es sogar für Gott tauglich sei. —

6Sollten sie doch hinsichtlich eines Gemeinen streiten, um dir die Ansicht R. Elie͑zers hervorzuheben, daß es sogar für einen Gemeinen verboten sei!? — Die erlaubende Ansicht ist bedeutender.

7Sie stimmen überein, daß das parthenogenetische Ei eines totverletzten [Vogels] verboten sei, wobei es durch nur eine Einwirkung entsteht.

8R. Aḥa ist der Ansicht des R. Aḥa b. Ja͑qob und lehrt die Lehre Amemars wie wir sie angeführt haben;

9Rabina ist nicht der Ansicht des R. Aḥa b. Ja͑qob und lehrt die Lehre Amemars wie folgt: Amemar sagte: Die Eier aus der ersten Tracht eines zweifelhaft totverletzten [Vogels] hebe man auf; legt er weiter, so sind sie erlaubt, wenn aber nicht, verboten.

10R. Aši wandte gegen Amemar ein: Sie stimmen überein, daß das Ei von einem totverletzten [Vogel] verboten sei, weil es als Verbotenes gewachsen ist!? Dieser erwiderte: Dies gilt von der ersten Tracht. — Wieso heißt es demnach ‘gewachsen’, es sollte ja ‘vollendet’ heißen!? — Lies: vollendet. —

11Wir haben gelernt, das Junge eines Totverletzten dürfe auf dem Altar, wie R. Elie͑zer sagt, nicht dargebracht, und wie R. Jehošua͑ sagt, dargebracht werden, und sie streiten wohl über den Fall, wenn es zuerst trächtig und nachher totverletzt wurde, denn R. Elie͑zer ist der Ansicht, die Geburt sei ein Glied der Mutter, und R. Jehošua͑ ist der Ansicht, die Geburt sei nicht ein Glied der Mutter. Weshalb streiten sie demnach über [die Tauglichkeit] für Gott, sie sollten doch hinsichtlich eines Gemeinen streiten!? —

12Um dir die Ansicht R. Jehošua͑s hervorzuheben. — Sollten sie doch hinsichtlich eines Gemeinen streiten, um dir die Ansicht R. Elie͑zers hervorzuheben!? — Die erlaubende Ansicht ist bedeutender.

13Sie stimmen überein, daß das Ei eines totverletzten [Vogels] verboten sei, aus der ersten Tracht, weil es ihrem Körper gleicht.

14Die Halakha ist: bei einem männlichen Tiere, zwölf Monate, bei einem weiblichen, wenn es nicht wirft.

15R. Hona sagte: Ein Lebewesen, das keine Knochen hat, lebt keine zwölf Monate. R. Papa sagte: Aus der Lehre R. Ḥonas ist zu entnehmen, daß, obgleich Šemuél gesagt hat, eine Gurke, die am Strunke madig geworden ist, sei verboten,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.