Chullin — Blatt 58b

1Datteln in einem Krugenach zwölf Monaten erlaubt seien.

2Rabh sagte: Es gibt keine Mücke, die einen Tag alt wird, und es gibt keine Fliege, die ein Jahr alt wird.

3R. Papa sprach zu Abajje: Die Leute pflegen ja zu sagen: sieben Jahre grollte das Mückenweibchen dem Mükkenmännchen, indem es zu ihm sprach: du hast einen Mann aus Maḥoza gesehen, wie er im Wasser badete, heraufstieg und sich in Laken wickelte, sodann setztest du dich auf ihn und sogest an ihm, ohne mir mitzuteilen. Dieser erwiderte: Die Leute pflegen ja auch zu sagen: sechzig Minen Eisen kann man der Mücke an den Stachel hängen; ist dies, nach deiner Auffassung, denn möglich, wie groß ist sie selbst!? Es sind also ihre Minen zu verstehen, ebenso sind auch ihre Jahre zu verstehen.

4Dort haben wir gelernt: Hat ein Vieh fünf oder nur drei Beine, so ist dies ein Gebrechen. R. Hona sagte: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn es weniger oder mehr an den Vorderbeinen hat, wenn es aber weniger oder mehr an den Hinterbeinen hat, so ist es sogar totverletzt, denn jedes ‘mehr’ gleicht dem ‘weniger’.

5Einst brachte man Rabina ein Vieh, das zwei Sanjadibi hatte, und er erklärte es als totverletzt, wegen der Lehre R. Honas. Münden sie aber ineinander, so ist es tauglich.

6Einst kam ein Fall vor, daß eine Fistel zwischen dem Netzmagen und dem Blättermagen vorhanden war, und R. Aši wollte es als untauglich erklären. Da sprach Hona Mar b. Ḥija zu R. Aši: Dies kommt bei allen Tieren im Freien vor.

7Einst kam ein Fall vor, daß eine Fistel zwischen dem Blättermagen und dem Pansen war, und Mar b. R. Aši wollte es als tauglich erklären. Da sprach R. Oša͑ja zu ihm: Willst du etwa alles in ein Gewebe zusammenweben!? Wobei dies gelehrt worden ist, gilt dies, und wobei dies nicht gelehrt worden ist, gilt dies nicht.

8Nathan b. Šila, der Oberschlächter von Sepphoris, bekundete vor Rabbi, daß, wenn bei einem Vieh zwei Darmstränge ausgehen, es totverletzt, und ein Vogel in einem ähnlichen Falle tauglich sei. Dies gilt nur von dem Falle, wenn sie von zwei Stellen ausgehen, wenn sie aber von einer Stelle ausgehen und innerhalb einer Fingerbreite aufhören, so ist es tauglich.

9Hierüber streiten R. Ami und R. Asi; einer sagt, nur wenn sie da vereinigt werden, und der andere sagt, auch wenn sie nicht vereinigt werden. —

10Erklärlich sind [die Worte] ‘innerhalb einer Fingerbreite’ nach demjenigen, welcher sagt, nur wenn sie vereinigt werden, was aber heißt ‘innerhalb einer Fingerbreite’ nach demjenigen, welcher sagt, auch wenn sie nicht vereinigt werden!? — Eine Fingerbreite unten.

11R. JEHUDA SAGT, SIND DIE FLAUMFEDERN FORT, SEI ES UNTAUGLICH. R. Joḥanan sagte: R. Jehuda und R. Jišma͑él lehrten das gleiche. R. Jehuda, was wir gesagt haben, und R. Jišma͑él lehrte folgendes: die Flaumfedern werden mitgerechnet.

12Raba sprach: Vielleicht ist dem nicht so; R. Jehuda ist dieser Ansicht nur bei der Totverletzung, weil es keinen Schutz mehr hat, bei der Verwerflichmachung aber ist er der Ansicht der Rabbanan. Oder auch: vielleicht ist R. Jišma͑él dieser Ansicht nur bei der Verwerflichmachung, nicht aber bei der Totverletzung, weil diese keinen Schutz gewähren.

13IST [EIN VIEH] VON BLUTANDRANG BEFALLEN, ANGERÄUCHERT ODER ERKÄLTET, HAT ES LORBEERROSE ODER HÜHNERKOT GEFRESSEN ODER FAULES WASSER GESOFFEN, SO IST ES TAUGLICH. HAT ES GIFT GEFRESSEN ODER EINE SCHLANGE ES GEBISSEN, SO IST ES NICHT ALS TOTVERLETZTES, JEDOCH WEGEN DER LEBENSGEFAHR VERBOTEN.

14GEMARA. Šemuél sagte: Gab man [einem Vieh] Asant zu fressen, so ist es totverletzt, weil er die Därme durchlöchert.

15R. Šezbi wandte ein: Ist [ein Vieh] von Blutandrang befallen, angeräuchert, hat es Lorbeerrose oder Hühnerkot gefressen, faules Wasser gesoffen, oder hat man ihm Tia͑, Asant oder Pfeffer zu fressen gegeben, oder hat es Gift gefressen, so ist es tauglich; hat eine Schlange oder ein toller Hund es gebissen, so ist es nicht als Totverletztes, jedoch wegen der Lebensgefahr verboten. Hier besteht also ein Widerspruch sowohl hinsichtlich des Asantes als auch hinsichtlich des Giftes!? —

16Hinsichtlich des Asantes ist dies kein Widerspruch, denn eines gilt von den Blättern und eines gilt vom Strunke; und hinsichtlich des Giftes besteht ebenfalls kein Widerspruch, denn eines gilt von Tier[gift] und eines gilt vom Menschen [gift]. — Tiergift ist ja dasselbe, was Lorbeerrose!? — [Er spricht von] zwei Arten von Gift.

17Was ist Tia͑? R. Jehuda erwiderte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.