Chullin — Blatt 73a
1und was zum Abschneiden bestimmt ist, gilt als abgeschnitten. —
2Wohl nach R. Meír, denn wir haben gelernt: Wenn Geräte zu lange Griffe haben und abgeschnitten werden sollen, so tauche man sie nur bis zum erforderlichen Maße unter — so R. Meír.
3Die Weisen sagen, sie müssen vollständig untergetaucht werden.
4Du kannst auch sagen, nach den Rabbanan, denn Speisen gelten, auch wenn sie nicht geteilt sind, als geteilt, und [die Teile] berühren einander.
5Erklärlich ist es nach U͑la, daß es ‘abgeschnitten’ heißt, weshalb aber heißt es ‘abgeschnitten’ nach Rabina!? — Da er im Anfangsatze ‘abgeschnitten’ lehrt, lehrt er auch im Schlußsatze ‘abgeschnitten’.
6DIE WEISEN SAGEN, VON TOTVERLETZT GESCHLACHTETEM BERÜHRT. Ist denn das totverletzt Geschlachtete verunreinigend!? Freilich, dies nach dem Vater Šemuéls, denn der Vater Šemuéls sagte, wenn man ein Totverletztes geschlachtet hat, sei es beim Heiligen verunreinigend.
7WIE WIR BEIM TOTVERLETZTEN FINDEN, DASS DAS SCHLACHTEN ES REIN MACHT, EBENSO MACHT DAS SCHLACHTEN DES VIEHS DAS GLIED REIN.
8Es wird gelehrt: R. Meír sprach zu ihnen: Das Schlachten der Mutter ist es ja, das das Glied von der Unreinheit des Aases enthebt, somit sollte es dieses auch zum Essen erlaubt machen!?
9Sie erwiderten ihm: Sie schützt das, was nicht zu seinem Körper gehört, mehr als das, was zu seinem Körper gehört, denn wir haben gelernt, wenn man etwas von der Geburt im Mutterleibe abgeschnitten, sei es zum Essen erlaubt, und wenn von der Milz oder den Nieren, sei es zum Essen verboten.
10Wie ist dies zu verstehen? Raba, manche sagen, Kadi, erwiderte: [Die Mišna] ist lückenhaft und muß wie folgt lauten: R. Meír sprach zu ihnen: Das Schlachten der Mut 1er ist es ja, das das Glied von der Unreinheit des Aases enthebt, somit sollte es dieses auch zum Essen erlaubt machen!?
11Sie erwiderten ihm: Das Totverletzte beweist [das Entgegengesetzte]: das Schlachten enthebt es von der Unreinheit des Aases, macht es aber nicht zum Essen erlaubt. Er entgegnete ihnen: Nein, sollte denn das Schlachten, das beim Totverletzten dieses selbst rein macht, auch das Glied rein machen, das nicht zu diesem gehört!? Da erwiderten sie ihm: Sie schützt das, was nicht zu seinem Körper gehört, mehr als das, was zu seinem Körper gehört, denn wir haben gelernt, wenn man etwas von der Geburt im Mutterleibe abgeschnitten hat, sei es zum Essen erlaubt, und wenn von der Milz oder den Nieren, sei es zum Essen verboten.
12Ebenso wird auch gelehrt: R. Meír sprach zu ihnen: Was enthebt dieses Glied von der Unreinheit des Aases? Sie erwiderten ihm: Das Schlachten der Mutter. — Demnach sollte es dieses auch zum Essen erlaubt machen!? Sie erwiderten ihm: Vom Totverletztert ist [das Entgegengesetzte] zu beweisen: das Schlachten enthebt es von der Unreinheit des Aases, macht es aber nicht zum Essen erlaubt.
13Er entgegnete ihnen: Sollte denn das Schlachten, das das Totverletzte und ein [an einem Vieh] hängendes Glied, das zu diesem selbst gehört, rein macht, auch die Geburt rein machen, die nicht zu diesem gehört!?
14Sie erwiderten ihm: Sie schützt das, was nicht zu seinem Körper gehört, mehr als das, was zu seinem Körper gehört, denn wir haben gelernt, wenn man etwas von der Geburt im Mutterleibe abgeschnitten hat, sei es zum Essen erlaubt, und wenn von der Milz oder den Nieren, sei es zum Essen verboten.
15R. Šimo͑n b. Laqiš sagte: Wie sie über die Geburt streiten, so streiten sie auch über einzelne Glieder.
16R. Joḥanan aber sagte: Sie streiten nur über ein Glied der Geburt, über ein Glied vom Vieh selbst aber stimmen sie überein, daß das Schlachten das Abfallen bewirke.
17R. Jose b. R. Ḥanina sagte: Folgendes ist der Grund R. Joḥanans: nach den Rabbanan gibt es für das eine ein Mittel durch das Zurückziehen und für das andere kein Mittel durch das Zurückziehen.
18Man wandte ein: R. Meír entgegnete ihnen: Nein, sollte denn das Schlachten, das das Totverletzte und ein [an einem Vieh] hängendes Glied, das zu diesem selbst gehört, rein macht, auch die Geburt rein machen, die nicht zu diesem gehört!?
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.