Chullin — Blatt 74b

1R. ŠIMO͑N ŠEZORI SAGT, SELBST WENN SIE FÜNF JAHRE ALT IST UND AUF DEM FELDE PFLÜGT, SEI SIE DURCH DAS SCHLACHTEN IHRER MUTTER REIN. WENN MAN [EIN VIEH] AUFSCHLITZT UND DARIN EINE LEBENDE NEUNMONATGEBURT FINDET, SO BENÖTIGE SIE DES SCHLACHTENS, WEIL DIE MUTTER NICHT GESCHLACHTET WORDEN IST.

2GEMARA. R. Elea͑zar sagte im Namen R. Oša͑jas: Sie verhandeln hierbei nur über das Schlachten. – Was schließt dies aus? – Dies schließt den Talg und die [Spann]ader aus.

3Über den Talg des Embryos streiten sie ja, denn es wird gelehrt, das Gesetz von der Spannader habe, wie R. Meír sagt, beim Embryo Geltung und sein Talg sei verboten, und wie R. Jehuda sagt, beim Embryo keine Geltung und sein Talg sei erlaubt, und hierzu sagte R. Elea͑zar im Namen R. Oša͑jas, sie streiten über eine lebende Neunmonatgeburt, und R. Meír vertrete hierbei seine Ansicht und R. Jehuda vertrete seine Ansicht!?

4Und wenn den Talg der Spannader, so streiten sie ja auch hierüber!? Es wird nämlich gelehrt: Man suche nach der Spannader soweit sie reicht und schneide das Fett derselben von der Wurzel aus fort – so R. Meír. R. Jehuda sagt, man schneide sie glatt fort.

5Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es wie folgt lauten: R. Elea͑zar sagte im Namen R. Oša͑jas: Sie verhandeln hierbei nur über das Essen, und dies schließt Kreuzung und Pflügen aus.

6R. Šimo͑n b. Laqiš sagte: Wer ihren Talg erlaubt, erlaubt auch ihr Blut, und wer ihren Talg verbietet, verbietet auch ihr Blut. R. Joḥanan aber sagte: Auch wer ihren Talg erlaubt, verbietet ihr Blut.

7R. Joḥanan wandte gegen R. Šimo͑n b. Laqiš ein: So schlitze man sie auf und entleere sie vom Blute!? R. Zera erwiderte: Dies besagt nur, daß es nicht mit der Ausrottung belegt ist.

8Dies gilt wohl nach R. Jehuda, und es sollte ja nicht geringer sein als das nachfließende Blut!? Es wird nämlich gelehrt: Das nachfließende Blut ist mil einer Verwarnung belegt; R. Jehuda sagt, mit der Ausrottung!?

9R. Joseph, der Sohn R. Sala des Frommen, erklärte vor R. Papa: R. Jehuda entnimmt dies aus [den Worten] alles Blut; in Fällen, in denen man wegen des Lebensblutes schuldig ist, ist man auch wegen des nachfließenden Blutes schuldig, und in denen man wegen des Lebensblutes nicht schuldig ist, ist man auch wegen des nachfließenden Blutes nicht schuldig.

10Sie fragten: Darf man mil einer Schlitzgeburt auslösen? Nach R. Meír ist es nicht fraglich, denn da sie nach ihm des Schlachtens benötigt, ist sie ein richtiges Lamm,

11fraglich ist es nur nach den Rabbanan, welche sagen, das Schlachten der Mutter mache sie rein: gleicht sie, da das Schlachten der Mutter sie rein macht, dem Fleische im Korbe, oder aber ist sie, da sie hin und her läuft, Lamm zu nennen?

12Mar Zuṭra sagte, man dürfe mit dieser nicht auslösen, und R. Aši sagte, man dürfe mit dieser auslösen.

13R. Aši sprach zu Mar Zuṭra: Du entnimmst dies wohl aus [dem Worte] Lamm, das auch beim Pesaḥopfer gebraucht wird,

14demnach sollte es doch, wie es als solches männlich fehlerfrei und ein Jahr alt sein muß, auch hierfür männlich fehlerfrei und ein Jahr alt sein müssen!? – Es heißt zweimal auslösen, und dies ist einschließend.

15Wenn die Wiederholung [des Wortes] auslösen einschließend ist, so sollte alles eingeschlossen sein!? – Welche Bedeutung hätte dann [der Schluß aus dem Worte] Lamm?

16Sie fragten: Gibt es bei dieser erstgradige und zweitgradige Unreinheit?

17R. Joḥanan sagte, es gebe bei dieser erstgradige und zweitgradige Unreinheit, und R. Šimo͑n b. Laqiš sagte, es gebe bei dieser keine erstgradige und zweitgradige Unreinheit, denn sie gleicht einer in der Schale klappernden Nuß,

18R. Šimo͑n b. Laqiš wandte gegen R. Joḥanan ein: So ist das Fleisch vom Aas berührt – so R. Meír;

19die Weisen sagen, von tolverletzt Geschlachtetem berührt.

20Erklärlich ist es nach mir, der ich sage, sie gelten als ein Körper, denn sie ist durch das Blut der Mutter befähigt worden, wodurch aber ist sie nach deiner Ansicht befähigt worden!?

21Dieser erwiderte: Durch das Schlachten, nach R. Šimo͑n.

22R. Joḥanan wandte gegen R. Šimo͑n b. Laqiš ein: Ging sie durch einen Fluß, so ist sie befähigt, kam sie auf einen Begräbnisplatz, so ist sie unrein.

23Erklärlich ist es nach mir, der ich sage, sie gelten als zwei Körper, daß dies nur dann erfolgt, wenn sie befähigt worden ist, sonst aber nicht, nach dir aber, der du sagst, sie gelten als ein Körper, ist sie ja durch das Blut der Mutter befähigt worden!?

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.