Chullin — Blatt 74a

1hierbei hat nur das Gebot der Enthaltung Geltung.

2R. Joseph saß vor R. Hona und trug vor: R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Hat man es gegessen, so ist dieserhalb zu geißeln. Da sprach einer von den Jüngern zu ihnen: Hört nicht auf ihn; folgendes sagte R. Jiçḥaq b. Šemuél b. Martha im Namen Rabhs: Hat man es gegessen, so ist dieserhalb nicht zu geißeln.

3R. Hona sprach: Auf wen sollen wir uns nun verlassen? Da wandte R. Joseph sein Gesicht ab und sprach zu ihm: Was ist dies denn für ein Widerspruch; ich spreche vom Verenden, das das Abfallen bewirkt, und er spricht vom Schlachten, das das Abfallen nicht bewirkt.

4Raba sagte: Woher das, was die Rabbanan gesagt haben, das Verenden bewirke das Abfallen und das Schlachten bewirke nicht das Abfallen? Es heißt: und alles, worauf eines von ihnen, wenn es tot ist, fällt, soll unrein werden; was schließt dies aus, wollte man sagen, es schließe das lebende aus, so geht dies ja schon aus [dem Worte] Aas hervor. Vielmehr ist hieraus zu entnehmen, daß das Verenden das Abfallen bewirke und das Schlachten das Abfallen nicht bewirke.

5R. Ada b. Abba sprach zu Raba: Dieser Schriftvers spricht ja von den Kriechtieren!? Dieser erwiderte: Da dies auf Kriechtiere, die nicht geschlachtet werden, nicht zu beziehen ist, so beziehe man es auf das Vieh.

6Dieses deutet ja aber auf [die Auslegung:] wie beim Tod, sie sind nur feucht verunreinigend, nicht aber vertrocknet!? — Es heißt zweimal tot.

7R. Ḥisda sagte: Sie streiten nur über ein Glied von einer lebenden Geburt, über eines von einer toten Geburt aber stimmen sie überein, daß das Schlachten das Abfallen bewirke. Rabba aber sagte: Wie sie über das eine streiten, so streiten sie auch über das andere.

8DIE LEBENDE ACHTMONATGEBURT &C. Es wird ja aber gelehrt, die Achtmonatgeburt beweise [das Entgegengesetzte], denn das Schlachten macht sie nicht rein, obgleich es bei deren Art ein Schlachten gibt!?

9R. Kahana erwiderte: Es gibt bei deren Art ein Schlachten durch die Mutter. — Und unser Autor!? — Von (der Art) der Mutter entnimmt er keine Entgegnung.

10Woher entnimmt der Autor, der hiervon eine Entgegnung entnimmt, daß das Schlachten das Totverletzte rein mache!? — Er entnimmt dies aus einer Lehre des R. Jehuda im Namen Rabhs, denn R. Jehuda sagte im Namen Rabhs, und wie manche sagen, wurde es in einer Barajtha gelehrt: Und wenn vom Vieh verendet, manches [verendete] Vieh ist verunreinigend und manches ist nicht verunreinigend, nämlich das man totverletzt geschlachtet hat.

11R. Hoša͑ja fragte: Wie ist es, wenn man die Hand in den Leib eines Viehs hineingesteckt und eine lebende Neunmonatgeburt geschlachtet hat?

12Dies ist fraglich sowohl nach R. Meír als auch nach den Rabbanan. Nach R. Meír ist es fraglich, denn R. Meír sagt vielleicht nur von der Schlitzgeburt, die bereits in den Weltenraum gekommen ist, daß sie des Schlachtens benötige, im Leibe der Mutter aber wird sie durch das Schlachten nicht erlaubt.

13Oder aber: auch nach den Rabbanan hat sie der Allbarmherzige durch vier Halsorgane erlaubt.

14R. Ḥananja erwiderte: Komm und höre: Von dem, was totverletzt aus dem Mutterleibe gekommen ist. Wenn dem nun sowäre, war es ja tauglich, denn wenn man wollte, könnte man die Hand hineinstecken und es schlachten.

15Raba erwiderte: Lies: das totverletzt im Mutterleibe erschaffen wurde; in dem Falle, wenn es fünf Füße hat.

16WENN MAN SIE VIEH SCHLACHTET UND DARINN EINE LEBENDE ODER TOTE ACHTMONATGEBURT ODER EINE TOTE NEUNMONATGEBURT FINDET, SO SCHLITZE MAN SIE AUF UND ENTLEERE SIE VOM BLUTE.

17FINDET MAN DARIN EINE LEBENDE NEUNMONATGEBURT, SO BENÖTIGT SIE DES SCHLACHTENS, AUCH UNTERLIEGT SIE DEM VERBOTE VON MUTTER UND JUNGEM– SO R. MEÍR. DIE WEISEN SAGEN, DAS SCHLACHTEN DER MUTTER REINIGE SIE.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.