Chullin — Blatt 79b

1und ferner auch, daß die Zeichen aus der Tora seien

2Die Rabbanan lehrten: [Das Gesetz] vom Vieh und seinem Jungen hat Geltung bei Mischlingen und beim Koj. R. Elie͑zer sagt, beim Mischling von Ziege und Schaf hat [das Gesetz] vom Vieh und seinem Jungen Geltung, beim Koj hat [das Gesetz] vom Vieh und seinem Jungen keine Geltung. R. Ḥisda sagte: Was ist ein Koj, worüber R. Elie͑zer und die Weisen streiten? Der Abkömmling von Ziege und Hirsch.

3In welchem Falle, wollte man sagen, wenn ein Ziegenbock eine Hirschkuh besprungen und sie geworfen hat, und man diese mit dem Jungen geschlachtet hat, so sagte ja R. Ḥisda, alle stimmen überein, daß, wenn es eine Hirschkuh und das Junge ein Ziegenbock ist, man frei sei, denn der Allbarmherzige spricht von einem Schafe und seinem Jungen, nicht aber von einem Hirsche und seinem Jungen.

4Und wollte man sagen, wenn ein Hirschbock eine Ziege besprungen hat und sie geworfen hat, und man diese mit ihrem Jungen geschlachtet hat, so sagte ja R. Ḥisda, alle stimmen überein, daß, wenn es eine Ziege und das Junge ein Hirsch ist, man schuldig sei, denn der Allbarmherzige spricht von einem Schafe und seinem Jungen, was es auch ist!?

5Wenn ein Ziegenbock eine Hirschkuh besprungen und diese ein Weibchen und dieses ein Junges geworfen hat, und man es mit seinem Jungen geschlachtet hat.

6Die Rabbanan sind der Ansicht, man berücksichtige den Samen des Vaters, und unter Schaf sei auch ein Teil eines Schafes zu verstehen; R. Elie͑zer aber ist der Ansicht, man berücksichtige den Samen des Vaters nicht, und man sage nicht, unter Schaf sei auch ein Teil des Schafes zu verstehen.

7Sollten sie doch denselben Streit wie Ḥananja und die Rabbanan führen, ob man den Samen des Vaters berücksichtige!?

8Würden sie darüber streiten, so könnte man glauben, hierbei pflichten auch die Rabbanan bei, denn wir sagen nicht, unter Schaf sei auch ein Teil eines Schafes zu verstehen, so lehrt er uns.

9Von welchem Falle spricht die Lehre, man dürfe einen Koj am Feste nicht schlachten, und wenn man ihn geschlachtet hat, man das Blut nicht bedecke:

10wollte man sagen, wenn ein Ziegenbock eine Hirschkuh besprungen und sie einen solchen geworfen hat, so sollte man sowohl nach den Rabbanan als auch nach R. Elie͑zer ihn schlachten und [das Blut] bedecken, denn unter Hirsch ist auch ein Teil eines Hirsches zu verstehen,

11und wollte man sagen, wenn ein Hirschbock eine Ziege besprungen und sie einen solchen geworfen hat, so sollte man ihn nach den Rabbanan schlachten und [das Blut] bedecken, und nach R. Elie͑zer schlachten und [das Blut] nicht bedecken!?

12Tatsächlich von dem Falle, wenn ein Hirschbock eine Ziege besprungen hat, und den Rabbanan ist es zweifelhaft, ob man den Samen des Vaters berücksichtige oder nicht.

13Wenn es den Rabbanan zweifelhaft ist, so ist es ja R. Elie͑zer entschieden;

14von welchem Falle spricht demnach die Lehre, [das Gesetz von] Bug, Kinnbacken und Magen habe beim Koj und beim Mischling Geltung, und wie R. Elie͑zer sagt, seien diese Priestergaben vom Mischling von Ziege und Schaf zu entrichten und vom Koj nicht zu entrichten:

15wollte man sagen, wenn ein Ziegenbock eine Hirschkuh besprungen und sie einen solchen geworfen hat, so ist es allerdings einleuchtend, daß R. Elie͑zer davon befreit, denn er ist der Ansicht, man sage nicht, unter Schaf sei auch ein Teil eines Schafes zu verstehen;

16nach den Rabbanan aber sollte er ihm, selbst wenn sie der Ansicht sind, unter Schaf sei auch ein Teil eines Schafes zu verstehen, eine Hälfte überhaupt nicht geben, aber auch hinsichtlich der anderen Hälfte sollte er zu ihm sagen: bringe den Beweis, daß man den Samen des Vaters berücksichtige, so erhältst du sie.

17Und wollte man sagen, wenn ein Hirschbock eine Ziege besprungen und sie einen solchen geworfen hat, so ist allerdings nach den Rabbanan zu erklären, er sei zur Hälfte der Priestergaben verpflichtet, nach R. Elie͑zer aber sollte er doch zu den vollständigen Priestergaben verpflichtet sein!?

18Tatsächlich, wenn ein Hirschbock eine Ziege besprungen und sie einen solchen geworfen hat, nur ist es R. Elie͑zer zweifelhaft, ob man den Samen des Vaters berücksichtigt oder nicht.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.