Chullin — Blatt 80a

1Worin besteht nun, wenn dies den Rabbanan zweifelhaft ist und R. Elie͑zer ebenfalls zweifelhaft ist, ihr Streit!? Ob unter Schaf auch ein Teil eines Schafes zu verstehen sei; die Rabbanan sind der Ansicht, unter Schaf sei auch ein Teil eines Schafes zu verstehen, und R. Elie͑zer ist der Ansicht, unter Schaf sei nicht ein Teil eines Schafes zu verstehen.

2R. Papa sagte: Dies kann daher beim Bedecken des Blutes und bei den Priestergaben nur in dem Falle vorkommen, wenn ein Hirschbock eine Ziege besprungen hat;

3sowohl den Rabbanan als auch R. Elie͑zer ist es zweifelhaft, ob der Same des Vaters zu berücksichtigen sei oder nicht,

4und sie streiten, ob unter Schaf auch ein Teil eines Schafes zu verstehen sei.

5Beim [Gesetze vom] Vieh und seinen Jungen kann dies vorkommen sowohl in dem Falle, wenn ein Ziegenbock eine Hirschkuh, als auch in dem Falle, wenn ein Hirschbock eine Ziege besprungen hat.

6Hat ein Ziegenbock eine Hirschkuh besprungen, so [streiten sie] über das Verbot; nach den Rabbanan ist es verboten, denn sie sind der Ansicht, man berücksichtige vielleicht den Samen des Vaters, und unter Schaf ist auch ein Teil eines Schafes zu verstehen;

7R. Elie͑zer aber ist der Ansicht, angenommen, man berücksichtige den Samen des Vaters, jedoch sagen wir nicht, unter Schaf sei auch ein Teil eines Schafes zu verstehen.

8Und hat ein Hirschbock eine Ziege besprungen, so [streiten sie] über die Geißelung; die Rabbanan sind der Ansicht, angenommen, man berücksichtige den Samen des Vaters, jedoch ist unter Schaf auch ein Teil eines Schafes zu verstehen, somit ist er zu geißeln; R. Elie͑zer aber ist der Ansicht, nur ein Verbot, aber keine Geißelung:

9ein Verbot, da vielleicht der Same des Vaters nicht zu berücksichtigen ist, somit ist es ein richtiges Schaf, keine Geißelung, da vielleicht der Same des Vaters zu berücksichtigen ist,

10und man sage nicht, unter Schaf sei auch ein Teil eines Schafes zu verstehen.

11R. Jehuda sagte: Der Koj ist ein selbständiges Geschöpf, und die Weisen entschieden nicht. ob er zur Art des Viehs oder zur Art des Wildes gehört. R. Naḥman sagte: Koj ist der wilde Widder.

12Hierüber streiten auch Tannaím. Koj ist der wilde Widder; manche sagen, ein Mischling von Ziegenbock und Hirschkuh; R. Jose sagt, der Koj sei ein selbständiges Geschöpf, und die Weisen entschieden nicht, ob er zur Art des Wildes oder zur Art des Viehs gehört. R. Šimo͑n b. Gamaliél sagte: Er gehört zur Art des Viehs, und die vom Hause Došaj züchteten ihn in ganzen Herden.

13R. Zera sagte im Namen R. Saphras im Namen R. Hamnunas: Die Waldziege ist für den Altar tauglich. Er ist der Ansicht R. Jiçḥaqs, welcher sagte, die Schrift habe zehn Vieharten aufgezählt und weiter keine,

14und da diese nicht unter dem Wilde genannt wird, so ist anzunehmen, daß sie zur Ziegenart gehört. R. Aḥa b. Ja͑qob wandte ein: Vielleicht ist [wie folgt auszulegen:] Hirsch und Reh, speziell, jedes Vieh, generell,

15und wenn auf eine Spezialisierung eine Generalisierung folgt, so ist die Generalisierung eine Hinzufügung zur Spezialisierung, somit kommen noch viele andere hinzu!?

16Demnach wären all diese Spezialisierungen überflüssig. R. Aḥa, Sohn des R. Iqa, wandte ein: Vielleicht gehört sie zur Art Aqo!?

17R. Aḥa, der Sohn Rabas, sprach zu R. Aši, nach anderen sprach es R. Aḥa, Sohn des R. Ivja, zu R. Aši: Vielleicht gehört sie zur Art Teó oder zur Art Zemer!? R. Ḥanan sprach zu R. Aši: Amemar erlaubte ihren Talg.

18R. Abba, Sohn des R. Minjamin b. Ḥija, fragte R. Hona b. Ḥija: Ist die Waldziege für den Altar tauglich? Dieser erwiderte: R. Jose und die Rabbanan streiten nur über den Waldochsen,

19von dem gelehrt wird, der Waldochs sei ein Vieh, und wie R. Jose sagt, ein Wild; die Rabbanan sind der Ansicht, da er mit Turbala [Waldochs] übersetzt wird, sei er ein Vieh, und R. Jose ist der Ansicht, da er unter dem Wilde genannt wird, sei er ein Wild; diese aber gehört nach aller Ansicht zur Ziegenart.

20R. Aḥa, Sohn des R. Iqa, wandte ein: Vielleicht gehört sie zur Art Aqo? Rabina sprach zu R. Aši: Vielleicht gehörten sie zur Art Zemer!? R. Naḥman sprach zu R. Aši: Amemar erlaubte ihren Talg.

21UND ZWAR &C. GESCHLACHTET. R. Oša͑ja sagte: Unsere ganze Mišna vertritt nicht die Ansicht R. Šimo͑ns. – Wieso? – Sie lehrt, daß, wenn jemand sie außerhalb als Heiliges geschlachtet hat, er wegen des ersten der Ausrottung schuldig sei, beide untauglich seien, und er wegen beider die vierzig [Geißelhiebe] erhalte. Merke, R. Šimo͑n ist der Ansicht, die ungültige Schlachtung gelte nicht als Schlachtung,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.