Chullin — Blatt 87b
1ODER MIT BLUT VON EINEM WILDE VERMISCHT WORDEN, SO BETRACHTE MAN ES ALS WASSER. R. JEHUDA SAGT, BLUT GEHE IN BLUT NICHT AUF.
2VERSPRITZTES BLUT, UND WAS SICH AM MESSER BEFINDET, IST MAN ZU BEDECKEN VERPFLICHTET. R. JEHUDA SAGTE: NUR DANN, WENN NUR DIESES BLUT VORHANDEN IST, IST ABER AUCH ANDERES BLUT VORHANDEN, SO BRAUCHT MAN ES NICHT ZU BEDECKEN.
3GEMARA. Dort haben wir gelernt: Ist das Blut mit Wasser vermischt worden, so ist es, wenn es das Aussehen von Blut hat, tauglich; ist es mit Wein vermischt worden, so betrachte man ihn als Wasser; ist es mit Blut von einem Vieh oder einem Wilde vermischt worden, so betrachte man es als Wasser. R. Jehuda sagt, Blut gehe in Blut nicht auf.
4R. Ḥija b. Abin sagte im Namen R. Joḥanans: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn das Wasser in das Blut gekommen ist, ist aber das Blut in das Wasser gekommen, so geht [jeder Tropfen] einzeln auf.
5R. Papa sagte: Hinsichtlich des Bedeckens aber ist dies nicht der Fall, weil es bei Geboten keine Verdrängung gibt.
6R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Hat esein rotes Aussehen, so schafft es Sühne, macht befähigt und benötigt des Bedeckens. – Was lehrt er uns damit, dies haben wir ja bereits sowohl von der Sühne als auch von der Pflicht des Bedeckens gelernt!?
7Nötig ist dies von der Befähigung. – Auch von der Befähigung [ist es ja selbstverständlich], denn ist es Blut, macht es befähigt, und ist es Wasser, macht es befähigt!? – In dem Falle, wenn man es mit Regenwasser vermischt hat.
8Auch das Regenwasser macht man ja, sobald man es auffängt und hineinschüttet, hierfür geeignet!? – In dem Falle, wenn es von selbst beigemischt worden ist.
9R. Asi aus Neharbel erklärte: Dies gilt vom Wassersatze des Blutes. R. Jirmeja aus Diplite sagte: Man ist wegen dessen der Ausrottung schuldig; jedoch nur dann, wenn darin ein olivengroßes Quantum enthalten ist. In einer Barajtha wurde gelehrt: Es ist durch Bezeltung verunreinigend; jedoch nur dann, wenn darin ein olivengroßes Quantum enthalten ist.
10Dort haben wir gelernt: Alle Flüssigkeiten von einer Leiche sind rein, ausgenommen das Blut; alles an ihm, was ein rotes Aussehen hat, ist durch Bezeltung verunreinigend. Sind denn Flüssigkeiten von einer Leiche rein, ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Flüssigkeiten von einem, der am selben Tage untergetaucht ist, Flüssigkeiten, die aus ihm kommen, gleichen den von ihm berührten Flüssigkeiten;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.