Chullin — Blatt 94a

1so sollte man sie ihm auch zerschnitten senden dürfen, denn man würde sie von ihm nicht kaufen, und wenn in einem Orte, wo bekannt gemacht wird, so sollte man sie ihm auch ganz nicht senden dürfen, da er sie zerschneiden und verkaufen könnte!? –

2Wenn du willst, sage ich: wo bekannt gemacht wird, und wenn du willst, sage ich: wo nicht bekannt gemacht wird.

3Wenn du willst, sage ich: wo bekannt gemacht wird, denn die Zerschneidung des Nichtjuden ist kenntlich;

4wenn du willst, sage ich: wo nicht bekannt gemacht wird, denn es ist zu berücksichtigen, man könnte es ihm in Gegenwart eines anderen Jisraéliten geben.

5Wenn du aber willst, sage ich: weil man ihn dadurch täuscht. Šemuél sagte nämlich, man dürfe niemand täuschen, auch nicht einen Nichtjuden.

6Šemuél sagte es aber nicht ausdrücklich, vielmehr ist es aus dem Zusammenhange entnommen worden. Einst fuhr nämlich Šemuél mit einer Fähre, und sagte seinem Diener, daß er den Fährmann befriedige: dieser befriedigte ihn, und er war ärgerlich.

7Er war ärgerlich, wie Abajje sagte, aus dem Grunde, weil er ihm eine totverletzte Henne als geschlachtete gab, und wie Raba sagte, weil er ihm einen Becher einschenken ließ, und ihm verdünnten Wein einschenkte. –

8Was ist denn dabei, daß dies aus dem Zusammenhange gefolgert wird!? – Nach der Erklärung, wegen einer totverletzten [Henne], kann er die Aufbewahrung von Verbotenem gerügt haben,

9und nach der Erklärung, wegen eines Bechers, rügte er es, weil unter ‘Becher’ einer mit unverdünntem [Weine] zu verstehen ist.

10Es wurde gelehrt: R. Meír sagte: Man dränge niemand, bei ihm zu speisen, wenn man von ihm weiß, daß er dies nicht tut; man überhäufe niemand mit Geschenken, wenn man von ihm weiß, daß er nichts annimmt.

11Man öffne niemand [zu Ehren] bereits an den Krämer verkaufte Fässer [Wein], es sei denn, daß man es ihm sagt. Ferner fordere man niemand auf, sich aus einer Kanne mit Öl zu salben, wenn sie leer 1st; zu seiner Ehrung aber ist es erlaubt. –

12Dem ist ja aber nicht so, als U͑la einst zu R. Jehuda kam, öffnete er ihm [zu Ehren] bereits an den Krämer verkaufte Fässer!? – Er hat es ihm gesagt. Wenn du aber willst, sage ich: anders verhielt es sich hierbei, da U͑la bei R. Jehuda sehr beliebt war und er sie für ihn auch sonst geöffnet haben würde.

13Die Rabbanan lehrten: Man besuche nicht einen Leidtragenden mit einem glucksenden oder einem mit Wasser gefüllten Lägel, weil man ihn täuscht; ist aber der Stadtverband anwesend, so ist es erlaubt.

14Die Rabbanan lehrten: Aus zwei Gründen verkaufe man seinem Nächsten nicht eine Sandale [aus Leder] von einem verendeten Vieh als eine aus solchem von einem lebend geschlachteten; erstens täuscht man ihn, und zweitens, wegen der Gefahr.

15Ferner sende man seinem Nächsten nicht ein Faß Wein mit oben schwimmendem Öl. Einst sandte jemand seinem Nächsten ein Faß Wein mit oben schwimmendem Öl, und dieser lud daraufhin Gäste ein; als sie gekommen waren, und es sich als Wein herausstellte, erhängte er sich.

16Gäste dürfen von dem, was sie vor sich haben, nicht einem Knaben oder einem Mädchen des Hausherrn geben, es sei denn, daß sie die Erlaubnis des Hausherrn eingeholt haben.

17Einst lud jemand in den Jahren der Dürre drei Gäste ein, und er konnte ihnen nur ein Quantum von drei Eiern vorsetzen. Als der Sohn des Hausherrn eintrat, nahm der eine von ihnen seinen Teil und gab ihn ihm, ebenso der andere und ebenso der dritte. Hierauf kam der Vater des Knaben und traf ihn mit einem [Stücke] im Munde und zwei in den Händen; da schlug er ihn zu Boden, und er starb. Als die Mutter dies sah, stieg sie auf das Dach, stürzte sich hinab und starb. Hierauf stieg er ebenfalls auf das Dach, stürzte sich hinab und starb.

18R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagte: Wegen dieser Sache sind drei Seelen aus Jisraél getötet worden. – Was lehrt er uns damit? – Daß das ganze von R. Elie͑zer b. Ja͑qob herrührt.

19Die Rabbanan lehrten: Wenn man seinem Nächsten eine ganze Hüfte sendet, so braucht man daraus die Spannader nicht zu entfernen, wenn aber zerschnitten, so muß man daraus die Spannader entfernen; wenn einem Nichtjuden, einerlei ob zerschnitten oder ganz, so braucht man daraus die Spannader nicht zu entfernen.

20Aus zwei Gründen, sagten sie, darf man kein Aas und Totverletztes an einen Nichtjuden verkaufen; erstens täuscht man ihn, und zweitens könnte er es an einen Jisraéliten weiter verkaufen.

21Aus zwei Gründen darf man zu einem Nichtjuden nicht sagen: kaufe mir für diesen Denar Fleisch;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.