Chullin — Blatt 95a
1Würde ich dir etwa nicht, wenn du mir gefällig wärest, vom Mastochsen gegeben haben, den ich gestern hergerichtet habe!? Dieser erwiderte: Ich aß sogar vom allerbesten. Jener fragte: Woher? Dieser erwiderte: Jener Nichtjude, dem du das [Fleisch] verkauft hast, gab es mir. Da sprach jener: Ich habe zwei hergerichtet und dieser war totverletzt.
2Hierauf sagte Rabbi: Sollten wir denn wegen dieses Toren, der ungebührlich gehandelt hat, alle Fleischläden verbieten!?
3Rabbi vertritt hierbei seine Ansicht, denn Rabbi sagte, wenn die Fleischläden von jisraélitischen Schlächtern [beziehen], sei das Fleisch, das bei einem Nichtjuden gefunden wird, erlaubt.
4Manche lesen: Rabbi sagte: Sollten wir denn wegen dieses Toren, der seinen Nächsten kränken wollte, alle Fleischläden verbieten!? –
5Nur weil er damit seinen Nächsten kränken wollte, sonst aber wäre es verboten, und dem widersprechend wird ja gelehrt: Rabbi sagte, wenn die Fleischläden von jisraélitischen Schlächtern [beziehen], sei das Fleisch, das bei einem Nichtjuden gefunden wird, erlaubt!? – Anders verhielt es sich da, wo die Übertretung festgestellt war.
6Rabh sagte: Fleisch, das dem Auge entschwundenwar, ist verboten. Man wandte ein: Rabbi sagte: Wenn die Fleischläden von jisraélitischen Schlächtern [beziehen], so ist das Fleisch, das bei einem Nichtjuden gefunden wird, erlaubt!? – Anders ist es, wenn es bei einem Nichtjuden gefunden wird. –
7Komm und höre: Wenn neun Läden geschlachtetes Fleisch verkaufen und einer Aas verkauft, und er in einem von diesen gekauft hat und nicht weiß, in welchem von ihnen er gekauft hat, so ist es wegen des Zweifels verboten; bei gefundenem aber richte man sich nach der Mehrheit!? – Hier ebenfalls in dem Falle, wenn es im Besitze eines Nichtjuden gefunden wird. –
8Komm und höre: Hat man da rohes Fleisch gefunden, so richte man sich nach der Mehrheit der Schlächter, wenn gekochtes, so richte man sich nach der Mehrheit der Fleischesser!?
9Wolltest du erwidern, auch hier in dem Falle, wenn es im Besitz eines Nichtjuden gefunden wird, wieso richte man sich demnach bei gekochtem nach der Mehrheit der Fleischesser, man sollte doch sehen, ob es sich im Besitze eines Nichtjuden oder im Besitze eines Jisraéliten befindet!? – Hier handelt es sich um den Fall, wenn man dabei gestanden und es beobachtet hat. –
10Komm und höre: Findet man [Fleisch] in der Provinz, so gilt es, wenn in ganzen Gliedern, als Aas, einzelne Stücke sind erlaubt!? Wolltest du erwidern, auch hier in dem Falle, wenn man dabeigestanden und es beobachtet hat, wieso gelten demnach ganze Glieder als Aas!? –
11Diese Lehre gilt ja nur nach Rabh, und hierzu wird gelehrt, Rabh sagt, sie seien insofern erlaubt, als sie nicht als Aas gelten, und Levi sagt, sie seien auch zum Essen erlaubt.
12Rabh sagte es aber nicht ausdrücklich, vielmehr wurde es aus dem Zusammenhange entnommen. Rabh saß einst an der Fähre des Ištaṭja und sah, wie jemand
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.