Chullin — Blatt 97b

1und die Rabbanan sagten, im Sechzigfachen. Sind es daher zwei verschiedene Arten von Erlaubtem, so richte man sich nach dem Geschmacke, wenn von Verbotenem, [koste] ein Koch,

2und wenn zwei gleiche Arten, sodaß es durch den Geschmack nicht festzustellen ist, oder zwei verschiedene Arten von Verbotenem und kein Koch anwesend ist, im Sechzigfachen.

3Einst wurden beim Exilarchen Keulen mit der Spannader gesalzen. Rabina verbot sie und R. Aḥa b. R. Aši erlaubte sie. Als sie hierauf zu Mar b. R. Aši kamen und ihn fragten, erwiderte er ihnen: Mein Vater erlaubte es.

4R. Aḥa b. Rabh sprach zu Rabina: Du stützest dich wohl auf das, was Šemuél gesagt hat, Gesalzenes gleiche Heißem, und Eingelegtes gleiche Gekochtem;

5aber Šemuél sagte ja, dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn sie mit dieser gekocht worden ist, wenn aber gebraten, so schneide man ab und esse, bis man zur Spannader gelangt!?

6Wolltest du erwidern, unter Heißem, von dem er spricht, sei Heißes von Gekochtem zu verstehen, so sagte er ja, Eingelegtes gleiche Gekochtem, wonach unter Heißem solches von Gebratenem zu verstehen ist!? Ein Einwand.

7R. Ḥanina sagte: Bei der Bemessung sind die Brühe, die Gallerte, die Stücke und der Topf mitzurechnen. Manche sagen, der Topf selbst, und manche sagen, das, was der Topf einsaugt.

8R. Abahu sagte im Namen R. Joḥanans: Alle verbotenen Dinge der Tora sind so zu bemessen, als wären sie Zwiebel oder Porree.

9R. Aba sprach zu Abajje: Sollte man sie doch so bemessen, als wären sie Pfeffer oder Gewürz, die sich auch im Tausendfachen nicht verlieren!? Dieser erwiderte: Die Weisen haben festgestellt, daß unter den verbotenen Dingen nichts vorhanden sei, das den Geschmack intensiver überträgt als Zwiebel und Porree.

10R. Naḥman sagte: Die Spannader [verliert sich] im Sechzigfachen, die Spannader selbst aber ist nicht mitzurechnen; das Euter im Sechzigfachen, und das Euter selbst ist mitzurechnen; das Ei im Sechzigfachen, das Ei selbst aber ist nicht mitzurechnen.

11R. Jiçḥaq, Sohn des R. Mešaršeja, sagte: Das Euter selbst ist verboten; ist es in einen anderen Topf gekommen, so macht es diesen verboten.

12R. Aši sagte: Als wir bei R. Kahana waren, war uns folgendes fraglich: Ist bei der Bemessung dieses selbst zu bemessen, oder nur das, was aus diesem herauskommt!? –

13Selbstverständlich ist dieses selbst zu bemessen, denn, wenn nur das, was aus diesem herauskommt, so weiß man dies ja nicht. – Demnach sollte es doch, wenn es in einen anderen Topf gekommen ist, diesen nicht verboten machen!? –

14Da R. Jiçḥaq, Sohn des R. Mešaršeja, gesagt hat, das Euter selbst sei verboten, so haben die Rabbanan es einem Stücke Aas gleichgestellt.

15«Das Ei im Sechzigfachen, das Ei selbst aber ist nicht mitzurechnen.» R. Idi b. Abin sprach zu Abajje: Demnach überträgt es einen Geschmack, und dem widersprechend pflegen ja die Leute zu sagen: nur wie die Flüssigkeit eines Eies!?

16Dieser erwiderte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.