Eruvin — Blatt 100b

1wo man ein direktes Verbot übertritt, steige man herunter. —

2Eines lehrt, dies gelte sowohl von einem feuchten als auch von einem verdorrten Baume, und ein Anderes lehrt, dies gelte nur von einem feuchten und nicht von einem verdorrten Baume!?

3R.Jehuda erwiderte: Das ist kein Widerspruch; eines gilt von [einem Baume], der seine Zweige noch wechselt, und eines von [einem Baume], der seine Zweige nicht mehr wechselt. –

4Einen, der seine Zweige noch wechselt, nennst du verdorrt!? – Vielmehr, das ist kein Widerspruch; eines gilt vom Sommer und eines gilt von der Regenzeit. –

5Im Sommer fallen ja Früchte ab!? – Wenn er keine Früchte hat. – Es fallen ja aber Sträucher ab!? – Wenn er beschnitten ist. –

6Dem ist ja aber nicht so, als Rabh nach Aphsaṭia kam, verbot er es ja bei einem beschnittenen!? – Rabh fand eine Ebene und umzäunte sie.

7Rami b. Abba sagte im Namen R.Asis: Man darf am Šabbath nicht auf Gras gehen, denn es heißt: wer mit den Füßen drängt, ist ein Sünder.

8Eines lehrt, man dürfe am Šabbath auf Gras gehen, und ein Anderes lehrt, dies sei verboten!? – Das ist kein Widerspruch; eines gilt von feuchtem, und eines gilt von trockenem.

9Wenn du willst, sage ich: beide von feuchtem, nur gilt eines vom Sommer und eines von der Regenzeit.

10Wenn du willst, sage ich: beide vom Sommer, dennoch ist dies kein Widerspruch; eines in dem Falle, wenn man Schuhe anhat, und eines in dem Falle, wenn man keine Schuhe anhat.

11Wenn du willst, sage ich: beide in dem Falle, wenn man Schuhe anhat, dennoch ist dies kein Widerspruch; eines in dem Falle, wenn [die Schuhe] Spitzen haben, und eines in dem Falle, wenn sie keine Spitzen haben.

12Wenn du aber willst, sage ich: beide in dem Falle, wenn sie Spitzen haben, nur gilt eines von dem Falle, wenn [das Gras] verschlungen ist, und eines von dem Falle, wenn es nicht verschlungen ist.

13Da wir jetzt aber nach R.Šime͑n entscheiden, ist es in allen Fällen erlaubt.

14Ferner sagte Rami b.Ḥama im Namen R.Asis: Es ist verboten, seine Frau zur [ehelichen] Pflicht zu zwingen, denn es heißt: wer mit Füßen drängt, ist ein Sünder.

15Auch sagte R.Jehošua͑ b.Levi: Wer seine Frau zur [ehelichen] Pflicht zwingt, bekommt ungeratene Kinder. R.Iqa b. Ḥenana sagte: Hierauf deutet folgender Schriftvers: wo keine Einsicht, da kein Gutes.

16Ebenso wird gelehrt: Wo keine Einsicht, da kein Gutes, wer seine Frau zur [ehelichen] Pflicht zwingt; wer mit den Füßen drängt, ist ein Sünder, wer den Beischlaf ausübt und ihn wiederholt. –

17Dem ist ja aber nicht so, Raba sagte ja, wer männliche Kinder zeugen will, übe den Beischlaf aus und wiederhole ihn!? – Das ist kein Einwand; dies, wenn [sie es] wünscht, jenes, wenn [sie es] nicht wünscht.

18R.Šemuél b.Naḥmani sagte im Namen R.Joḥanans: Eine Frau, die ihren Mann zur [ehelichen] Pflicht auffordert, bekommt Kinder, wie es solche sogar im Zeitalter Mošes nicht gegeben hat. Beim Zeitalter Mošes heißt es: schafft euch Männer weise, einsichtig und wohlbekannt nach eueren Stämmen, und darauf folgt: da nahm ich euere Stammhäupter, weise und wohlbekannte Männer; einsichtige fand er aber nicht.

19Bei Lea aber heißt es: Lea ging ihm entgegen und sprach: Zu mir mußt du kommen, denn ich habe dich gemietet, und [von ihren Kindern] heißt es: von den Nachkommen Jissakhars, die Einsicht in den Zeiten hatten, so daß sie wußten, was Jisraél tun sollte, zweihundert Hauptleute, und all ihre Brüder unter ihrem Befehle. –

20Dem ist ja aber nicht so, R.Jiçḥaq b.Evdämi sagte ja: Mit zehn Flüchen wurde Ḥava belegt: Es heißt:

21zum Weibe aber sprach er: Vermehren will ich, das sind die zwei Blutungen, die Menstruationsblutung und die Jungfernschaftsblutung; dein Mühsal, das ist die Qual der Kindererziehung; deine Schwangerschaft, das ist die Qual der Schwangerschaft; mit Schmerzen sollst du Kinder gebären, dem Wortlaute gemäß;

22nach deinem Manne sollst du verlangen, dies lehrt, daß die Frau nach ihrem Manne verlangt, wenn er sich auf die Reise begibt; er aber soll über dich herrschen, dies lehrt, daß die Frau mit dem Herzen verlangt, der Mann aber mit dem Munde. Dies ist nur eine schöne Sittlichkeit der Frau. –

23Wir meinen damit, daß sie sich bei ihm einschmeicheln muß. –

24Es sind ja nur sieben!? – Als R.Dimi kam, sagte er: Sie geht eingehüllt, wie ein Leidtragender; sie ist von jedem Manne getrennt, und sie ist [wie] in einem Gefängnis eingesperrt. —

25Wieso von jedem Manne getrennt: wollte man sagen, indem ihr das Alleinsein verboten ist, so ist ja auch ihm das Alleinsein verboten!?– Vielmehr, indem sie zweien verboten ist.

26In einer Barajtha wird gelehrt: Sie läßt das Haar wachsen, wie die Lilith, sie hockt nieder und uriniert, wie ein Vieh, und sie dient dem Manne als Polster. –

27Und jener!? – Dies ist zu ihrem Vorteile.

28R.Ḥija sagte nämlich: Es heißt: er belehrt uns durch die Tiere des Feldes, und durch die Vögel des Himmels gibt er uns Weisheit; er belehrt uns durch die Tiere, das ist das Maultier, das niederkauert und uriniert; er gibt uns Weisheit durch die Vögel des Himmels, das ist der Hahn, der vorher [die Henne] karessiert und sie erst nachher begattet.

29R.Joḥanan sagte: Würde die Tora nicht verliehen worden sein, so könnten wir Keuschheit von der Katze, [das Verbot] des Raubens von der Ameise, [das Verbot] des Ehebruches von der Taube und Anstand vom Hahne lernen, der vorher [die Henne] karessiert und sie erst nachher begattet. —

30Wodurch überredet er sie? R.Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: Er sagt zu ihr: Ich werde dir ein Kleid kaufen, das dir bis zu den Füßen reicht. Nachher aber sagt er zu ihr: Mag [die Katze] den Kamm des Hahnes holen, wenn er hat und es dir nicht kauft.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.