Eruvin — Blatt 100a
1Weil er eine Wohnung ist, die nur wegen des Luftraumes benutzt wird, und wenn die Wohnung nur wegen des Luftraumes benutzt wird, darf man da nicht mehr als zwei Seáflächen tragen.
2SIND DIE WURZELN &C. ÜBER DER ERDE &C. Es wurde gelehrt: Wenn die Wurzeln eines Baumes oberhalb drei [Handbreiten] und wieder unterhalb drei ragen, so darf man, wie Rabba sagt, sich ihrer bedienen, und wie R.Šešeth sagt, sich ihrer nicht bedienen.
3Rabba sagt, man dürfe sich ihrer bedienen, denn was weniger als drei [Handbreiten] vom Boden absteht, gleicht dem Boden; R.Šešeth sagt, man dürfe sich ihrer nicht bedienen, denn da sie von Verbotenem kommen, sind sie ebenfalls verboten.
4Wenn sie einer Klippe gleichen, so sind die oben hervorkommenden [zur Benutzung] verboten und die unten hervorkommenden erlaubt; über die seitwärts hervorkommenden streiten Rabba und R.Šešeth.
5Ebenso über [einen Baum] in einem Wassergraben und über einen in einem Winkel.
6Abajje hatte eine Dattelpalme, die durch eine Luke hinausragte, und als er vor R.Joseph kam, erlaubte ihm dieser [die Benutzung].
7Da sprach R.Aḥa b.Taḥlipha: Er hat es dir nach Rabba erlaubt. –
8Selbstverständlich!? – Man könnte glauben, man dürfe ihn, wenn er nicht mehr als drei [Handbreiten] über das Dach ragt, auch nach R.Šešeth benutzen, da das Haus als gefüllt gilt, so lehrt er uns. –
9Wir haben gelernt: Sind die Wurzeln drei Handbreiten hoch über der Erde, so darf man darauf nicht sitzen. In welchem Falle: sind sie nicht [nach unten] gebogen, so ist es ja selbstverständlich; doch wohl, wenn sie [nach unten] gebogen sind!? –
10Nein, tatsächlich, wenn sie nicht [nach unten] gebogen sind, und er lehrt uns folgendes: obgleich sie auf einer Seite gleich hoch mit dem Erdboden sind.
11Die Rabbanan lehrten: Wenn die Wurzeln eines Baumes drei Handbreiten über der Erde hoch sind, oder wenn unter ihnen ein Hohlraum von drei Handbreiten ist, obgleich eine Seite gleich hoch ist mit dem Erdboden, so darf man darauf nicht sitzen, weil man nicht auf einen Baum steigen darf, sich nicht auf einen Baum stützen darf und sich nicht auf einen Baum lehnen darf.
12Ferner darf man nicht am Vorabend auf einen Baum steigen und da den ganzen Tag sitzen, ob auf einen Baum oder auf ein Tier. Wohl aber darf man in einer Grube, einem Graben, einer Höhle und an einem Zaune klettern und hinaufsteigen, klettern und herabsteigen, selbst wenn sie hundert Ellen haben.
13Eines lehrt, wenn man hinaufgestiegen ist, dürfe man herabsteigen, und ein Anderes lehrt, man dürfe nicht herabsteigen!? – Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn noch am Tage, das andere, wenn nachdem es dunkel geworden war.
14Wenn du willst, sage ich: beide, wenn nachdem es dunkel geworden war, dennoch besteht hier kein Widerspruch; das eine, wenn versehentlich, das andere, wenn vorsätzlich.
15Wenn du aber willst, sage ich: beide, wenn versehentlich, und hierbei streiten sie, ob man bei Versehen wegen Vorsätzlichkeit maßregle; einer ist der Ansicht, man maßregle wohl, und einer ist der Ansicht, man maßregle nicht.
16R.Hona, Sohn des R.Jehošua͑, sagte: [Hierüber streiten] Tannaím: Wenn einmal zu sprengendes [Blut] mit einmal zu sprengendem vermischt worden ist, so ist es einmal zu sprengen; wenn viermal zu sprengendes mit viermal zu sprengendem, so ist es viermal zu sprengen;
17wenn viermal zu sprengendes mit einmal zu sprengendem, so ist es, wie R.Elie͑zer sagt, viermal, und wie R.Jehošua͑ sagt, einmal zu sprengen.
18R.Elie͑zer sprach zu ihm: Man übertritt ja das Verbot des Verminderns!? R.Jehošua͑ entgegnete ihm: Man übertritt ja das Verbot des Hinzufügens!?
19R. Elie͑zer erwiderte: Sie sagten es nur von dem Falle, wenn es gesondert ist. R.Jehošua͑ entgegnete: Auch das Verbot des Verminderns bezieht sich nur auf den Fall, wenn es gesondert ist.
20Ferner sprach R.Jehošua͑: Wenn du [mehr] sprengst, übertrittst du das Verbot des Hinzufügens und übst eine Handlung mit den Händen aus, wenn du aber nicht [genügend] sprengst, übertrittst du zwar das Verbot des Verminderns, übst aber keine Handlung mit den Händen aus.
21Nach R.Elie͑zer, der da sagt, die Ausübung sei zu bevorzugen, steige man hierbei herunter, nach R.Jehošua͑, der da sagt, die Unterlassung sei zu bevorzugen, steige man hierbei nicht herunter. –
22Vielleicht ist dem nicht so; R.Elie͑zer ist nur da der Ansicht, die Ausübung sei zu bevorzugen, wo man ein wirkliches Gebot ausübt, hierbei aber, wo man kein wirkliches Gebot ausübt, steige man nicht herunter.
23Oder aber: R.Jehošua͑ ist nur da der Ansicht, die Unterlassung sei zu bevorzugen, wo man kein direktes Verbot übertritt, hierbei aber,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.