Eruvin — Blatt 15b

1NACH R.MEÍR IST ES REIN. FERNER KANN MAN AUF EIN SOLCHES SCHEIDEBRIEFE SCHREIBEN; NACH R.JOSE DEM GALILÄER IST ES DAZU UNBRAUCHBAR.

2GEMARA. Es wird gelehrt: R.Meír sagte: Ein lebendes Wesen darf weder als Wand für eine Festhütte, noch als Pfosten für einen Durchgang, noch als Pfeiler für einen Brunnen, noch als Rollstein für ein Grab verwendet werden. Im Namen R.Jose des Galiläers sagten sie, man dürfe auf ein solches auch keine Scheidebriefe schreiben. –

3Was ist der Grund R.Jose des Galiläers? – Es wird gelehrt: Brief; ich weiß dies nur von einem Briefe, woher, daß auch jede andere Sache einbegriffen ist? Es heißt: er schreibe ihr, auch auf alles andere. Weshalb heißt es demnach Brief? Um dir zu sagen: wie ein Brief eine leblose Sache ist und nicht ißt, ebenso alles andere, was leblos ist und nicht ißt. –

4Und die Rabbanan!? – Heißt es denn auf einen Brief, es heißt ja nur Brief, und dies bedeutet nur, daß die Worte zu schreiben sind. –

5Was folgern die Rabbanan aus [den Worten:] so schreibe er? – Hieraus folgern sie, daß sie nur durch ein Schriftstück geschieden wird und nicht durch Geld. Man könnte nämlich glauben, da die Scheidung der Antrauung gleicht, könne auch die Scheidung durch Geld erfolgen, wie die Antrauung durch Geld erfolgt, so lehrt er uns. –

6Woher entnimmt dies R.Jose der Galiläer? – Er folgert dies aus [dem Worte] Trennungsbrief; nur der Brief und nichts anderes trennt sie. –

7Und die Rabbanan!? – Aus [dem Worte] Trennungsbrief folgere man, daß es eine Sache sein muß, die zwischen ihm und ihr vollständig trennt. Es wird nämlich gelehrt: Sagte er: da hast du einen Scheidebrief mit der Bedingung, daß du nie Wein trinkest, oder: mit der Bedingung, daß du nie in das Haus deines Vaters gehest, so ist dies keine Trennung; wenn aber bis nach dreißig Tagen, so ist dies eine Trennung. –

8Und R.Jose der Galiläer!? – Er folgert dies aus dem [Worte] Trennung. –

9Und die Rabbanan!? – Sie deuten [das Wort] Trennung nicht.

10WENN EINE KARAWANE IN EINEM TALE LAGERT, DAS SIE MIT DEM SPANNZEUG DER TIERE UMGEBEN HAT, SO DARF MAN IN DIESEM UMIIERTRAGEN, NUR MUSS DIE UMZÄUNUNG ZEHN HANDBREITEN HOCH SEIN UND DÜRFEN DIE LÜCKEN NICHT MEHR BETRAGEN ALS DAS UMBAUTE.

11EINE LÜCKE VON UNGEFÄHR ZEHN ELLEN IST ZULÄSSIG, WEIL SIE ALS TÜRÖFFNUNG ANZUSEHEN IST; EINE GRÖSSERE IST VERBOTEN.

12GEMARA. Es wurde gelehrt: Gleicht die Lücke dem Stehenden, so ist es, wie R.Papa sagt, erlaubt, und wie R.Hona, Sohn des R.Jehošua͑, sagt, verboten.

13R.Papa sagt, es sei erlaubt, denn der Allbarmherzige lehrte Moše wie folgt: mehr als die Hälfte darf nicht offen sein. R.Hona, Sohn des R.Jehošua͑, sagt, es sei verboten, denn der Allbarmherzige lehrte Moše wie folgt: mehr als die Hälfte muß umzäunt sein. –

14Wir haben gelernt: Und dürfen die Lücken nicht mehr betragen als das Umbaute. Demnach ist ebensoviel erlaubt!? –

15Folgere nicht, ebensoviel sei erlaubt, sondern, wenn das Umbaute mehr ist als die Lücken, sei es erlaubt. –

16Demnach sollte er ja, wenn es gleichmäßig verboten ist, lehren: die Lücken dürfen nicht ebensoviel sein wie das Umbaute!? – Das ist ein Einwand. –

17Komm und höre: Wenn jemand seine Festhütte mit Spießen oder Seitenbrettern von einem Bette bälkt, so ist sie, wenn der Abstand zwischen ihnen ihnen gleicht, brauchbar!? –

18Hier handelt es sich um den Fall, wenn sie hin- und hergeschoben werden. –

19Man kann ja [den Abstand] genau bemessen!?

20R.Ami erwiderte: Wenn man einen Überschuß läßt.

21Raba erwiderte: Liegen diese der Breite nach, so lege man [die Hüttenbedachung] der Länge nach, liegen diese der Länge nach, so lege man jene der Breite nach. –

22Komm und höre: Wenn eine Karawane in einem Tale lagert, das sie mit Kamelen, Sätteln,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.