Eruvin — Blatt 15a

1Es wurde gelehrt: Ein Pfosten, der bereits steht, ist, wie Abajje sagt, ein [rituell brauchbarer] Pfosten, und wie Raba sagt, kein Pfosten.

2Wenn man am Tage vorher mit ihm überhaupt nicht gerechnet hat, stimmen alle überein, daß er kein Pfosten ist, sie streiten nur über den Fall, wenn man am Tage vorher mit ihm gerechnet hat: Abajje sagt, er sei ein Pfosten, da man am Tage vorher mit ihm gerechnet hat, und Raba sagt, er sei keiner, da er von vornherein nicht zu diesem Zwecke aufgestellt wurde, (so gilt er nicht als Pfosten).

3Man glaubte [im Lehrhause], daß sie, wie sie bezüglich eines Pfostens streiten, auch bezüglich einer Wand streiten.

4Komm und höre: Wenn jemand seine Festhütte zwischen Bäumen errichtet, sodaß die Bäume die Wände bilden, so ist sie brauchbar!? – Hier handelt es sich um den Fall, wenn er sie von vornherein zu diesem Zwecke gepflanzt hat. – Demnach ist dies ja selbstverständlich!? – Man könnte glauben, es sei zu berücksichtigen, er könnte sich des Baumes bedienen, so lehrt er uns. –

5Komm und höre: Befindet sich da ein Baum, eine Steinwand oder eine Strauchhecke, so wird er als Doppelpfeiler betrachtet!? –

6Hier handelt es sich um den Fall, wenn man sie von vornherein zu diesem Zwecke errichtet hat. – Was lehrt er uns demnach damit!? – Er lehrt uns, daß die Strauchhecke aus Stäben bestehen kann, die weniger als drei Handbreiten von einander entfernt sind, worüber Abajje den Rabba befragte. –

7Komm und höre: Wenn das Geäst eines Baumes zur Erde herabhängt, so darf man, falls es keine drei Handbreiten von der Erde absteht, darunter [am Šabbath] tragen!? – Hier handelt es sich ebenfalls um den Fall, wenn er von vornherein zu diesem Zwecke gepflanzt wurde. –

8Demnach sollte man doch unter dem ganzen umhertragen dürfen, wieso sagte nun R.Hona, Sohn des R.Jehošua͑, man dürfe darunter nur auf dem Raume von zwei Seáflächen umhertragen!? –

9Weil dieser ein Wohnraum ist, der wegen des Luftraumes [außerhalb] benutzt wird, und in einem Wohnraume, der wegen des Luftraumes [außerhalb] benutzt wird, darf man am Šabbath umhertragen, nur wenn er nicht mehr als zwei Seáflächen hat. –

10Komm und höre: Wenn jemand den Šabbath auf einem zehn [Handbreiten] hohen Hügel feiert, der von vier Ellen bis zwei Seáflächen groß ist, oder in einer Vertiefung von zehn [Handbreiten], die von vier Ellen bis zwei Seáflächen groß ist, oder auf einem Stoppelfelde, das von Halmen umgeben ist, so darf er innerhalb dieses Raumes und zweitausend Ellen außerhalb desselben gehen.

11Wolltest du erwidern, hier handle es sich ebenfalls um den Fall, wenn sie von vornherein zu diesem Zwecke errichtet worden sind, so kann dies allerdings vom Stoppelfelde gelten, wie ist es aber hinsichtlich des Hügels und der Vertiefung zu erklären!? –

12Vielmehr, hinsichtlich einer solchen Wand stimmen alle überein, daß sie als Wand gilt, sie streiten nur über den Pfosten. Abajje vertritt seine Ansicht, daß nämlich der Pfosten als Wand dient, und die bereits bestehende Wand gilt als Wand, und Raba vertritt seine Ansicht, daß nämlich der Pfosten nur als Kennzeichen dient, und ein Kennzeichen ist er nur dann, wenn er von vornherein zu diesem Zwecke aufgestellt wird, sonst aber nicht. –

13Komm und höre: Wenn Steine aus einer Steinwand herausragen und von einander weniger als drei [Handbreiten] entfernt sind, so ist kein anderer Pfosten nötig, sind sie aber von einander drei [Handbreiten] entfernt, so ist ein anderer Pfosten nötig!? –

14Hier handelt es sich ebenfalls um den Fall, wenn man sie von vornherein zu diesem Zwecke eingebaut hat. – Demnach ist dies ja selbstverständlich!? – Man könnte glauben, diese dienen nur als Verbindung mit einem neuen Bauwerke, so lehrt er uns. –

15Komm und höre: R.Ḥija lehrte: Wenn eine Wand an einer Seite eine Vertiefung hat, einerlei, ob dies von außen zu merken ist und von innen nicht, oder von innen zu merken ist und von außen nicht, so gilt dies als Pfosten!? –

16Hier handelt es sich ebenfalls um den Fall, wenn sie von vornherein zu diesem Zwecke gemacht worden ist. – Was lehrt er uns demnach damit!? – Er lehrt uns, daß, wenn es von außen zu merken ist und von innen nicht, es als Pfosten gelte! –

17Komm und höre: Rabh saß einst in einer Durchgangsgasse, und R.Hona saß vor ihm und sprach zu seinem Diener: Geh, hole mir einen Krug Wasser. Während er zurückkam, stürzte der Pfosten ein. Da winkte er ihm mit der Hand, und dieser blieb auf seinem Platze stehen. R.Hona sprach zu ihm: Will der Meister nicht mit der Dattelpalme rechnen? Dieser erwiderte: Dieser Jünger glaubt, die Leute hätten keine Halakha gelernt; haben wir denn gestern mit dieser gerechnet!?

18Nur deshalb, weil sie mit dieser nicht gerechnet hatten, wenn aber wohl, so würde sie als Pfosten gegolten haben!? –

19Man könnte glauben, daß Abajje und Raba über den Fall streiten, wenn man damit nicht gerechnet hat, wenn man aber damit gerechnet hat, gelte er als Pfosten. Dies kann aber nicht sein. Am Hause des Bar Habo befand sich ein Balkonträger, und Abajje und Raba stritten über ihn während ihres ganzen Lebens.

20ALLES KANN ALS PFOSTEN VERWENDET WERDEN, SELBST EIN LEBENDES WESEN; R.MEÍR VERBIETET DIES. EIN SOLCHES IST FERNER, WENN ES ALS ROLLSTEIN VERWENDET WIRD, VERUNREINIGEND;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.