Eruvin — Blatt 37b
1werden nur beim Kaufen durch den Eigentümer und bei der Darbringung durch den Priester bezeichnet. —
2Aber ist denn R.Jose der Ansicht, es gebe keine fiktive Feststellung, es wird ja gelehrt: Wenn ein Mann aus dem gemeinen Volke zu einem Genossen spricht: kaufe mir ein Bündel Kräuter, kaufe mir eine Semmel, so braucht er sie nicht zu verzehnten — so R.Jose;
3die Weisen sagen, er müsse sie verzehnten!? — Wende es um. —
4Komm und höre: Wenn jemand sagt: ‘der Zehnt, den ich zuhause habe, sei durch den Sela͑ ausgeweiht, der mir aus dem Beutel in die Hand kommen wird’, so ist er, wie R.Jose sagt, ausgeweiht!? —
5Wende es um und lies: R.Jose sagt, er sei nicht ausgeweiht. — Was veranlaßt dich, zwei Lehren wegen einer umzuwenden, wende die eine wegen zweier um!? —
6Diese ist entschieden verkehrt, denn im Schlußsatze heißt es: R.Jose pflichtet jedoch bei, daß, wenn er gesagt hat: ‘der Zehnt, den ich zuhause habe, sei durch den neuen Sela͑ ausgeweiht, der mir aus dem Beutel in die Hand kommen wird’, er ausgeweiht sei. Wenn es nun hier heißt, er sei ausgeweiht, so muß es ja dort heißen, er sei nicht ausgeweiht. —
7Von welchem neuen Sela͑ gilt dies: sind solche zwei oder drei vorhanden, sodaß eine fiktive Feststellung erfolgt, so ist dies ja der erste Fall, ist nur einer vorhanden, wieso heißt es: der kommen wird!? —
8Da er im Anfangssatze lehrt: kommen wird, so lehrt er auch im Schlußsatze: kommen wird.
9Raba fragte R.Naḥman: Wer ist der Tanna, welcher lehrte, daß es auch beim Rabbani tischen keine fiktive Feststellung gebe? Es wird nämlich gelehrt: Wenn jemand zu fünf [Personen] spricht: ‘ich bereite den E͑rub für einen von euch, der mir belieben wird, wenn es mir belieben sollte, soll er gehen dürfen, und wenn es mir nicht belieben sollte, soll er nicht gehen dürfen’, so ist, wenn er noch am Tage gewählt hat, der E͑rub gültig, wenn aber nach Anbruch der Dunkelheit, der E͑rub ungültig.
10Da schwieg er und erwiderte nichts. — Sollte er ihm doch erwidert haben, es sei Ajo!? — Er hatte es nicht gehört.
11R.Joseph erwiderte: Willst du [den Streit zwischen] Tannaím aus der Welt schaffen? [Hierüber streiten] Tannaím, denn es wird gelehrt: [Sagte jemand:] ‘ich bereite einen E͑rub für die Šabbathe des ganzen Jahres, wenn es mir belieben sollte, will ich gehen, und wenn es mir nicht belieben sollte, will ich nicht gehen’, so ist sein E͑rub, wenn er noch am Tage beschlossen hat, gültig, wenn aber nach Anbruch der Dunkelheit, wie R.Šimo͑n sagt, gültig, und wie die Weisen sagen, ungültig.
12Wir wissen ja aber von R.Šimo͑n, daß er von der fiktiven Feststellung nichts hält, somit befindet sich ja R.Šimo͑n mit sich selbst im Widersprüche!? — Vielmehr, man wende [diese Lehre] um. —
13Wieso ein Widerspruch, vielleicht gibt es nach R.Šimo͑n nur bei Geboten der Tora keine fiktive Feststellung, wohl aber bei rabbanitischen!? —
14R.Joseph ist der Ansicht, wer von der fiktiven Feststellung hält, nach dem gelte sie bei Gesetzen der Tora und bei rabbanitischen, und wer von der fiktiven Feststellung nichts hält, nach dem gilt sie weder bei Gesetzen der Tora noch bei rabbanitischen.
15Raba erwiderte: Hierbei ist es anders, weil durch die Erstlinge der Rest kenntlich sein muß.
16Abajje sprach zu ihm: Demnach sollten, wenn jemand zwei unverzehntete Granatäpfel vor sich liegen hat und sagt: ‘falls es heute regnet, sei dieser Hebe für jenen, und falls es heute nicht regnet, sei jener Hebe für diesen’, seine Worte ungültig sein, einerlei ob es regnet oder nicht regnet!?
17Wolltest du sagen, dem sei auch so, so haben wir ja gelernt: [Wenn jemand sagt:] ‘die Hebe dieses Haufens und seine Zehnte seien in der Mitte enthalten’, oder: ‘die Zehnthebe sei in der Mitte enthalten’, so hat er, wie R.Šimo͑n sagt, einen Namen genannt!? —
18Hierbei ist es anders, weil [das Übrige] sich ringsum befindet.
19Wenn du aber willst, sage ich: wie er auch den Grund lehrt: Sie sprachen zu R.Meír: Pflichtest du etwa nicht bei, daß, wenn der Schlauch platzt, er rückwirkend Unverzehntes getrunken haben wird!? Er erwiderte ihnen: Wenn er platzt. —
20Wie sind ihre Worte nach unserer vorherigen Auffassung zu verstehen, daß durch die Erstlinge der Rest kenntlich sein müsse? —
21Sie meinten es wie folgt: Nach unserer Ansicht muß durch die Erstlinge der Rest kenntlich sein, aber auch du
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.