Eruvin — Blatt 38a
1solltest ja beipflichten, daß, wenn der Schlauch platzt, er rückwirkend Unverzehntes getrunken haben wird!? Darauf erwiderte dieser: Wenn er platzt.
2R. ELIE͑ZER SAGT, WENN EIN FESTTAG NÄCHST EINEM ŠABBATH FÄLLT, OB VOR- ODER NACHHER, DÜRFE MAN ZWEI E͑RUBIN BEREITEN UND SPRECHEN: ‘MEIN E͑RUB FÜR DEN ERSTEN [TAG] NACH OSTEN UND FÜR DEN ZWEITEN NACH WESTEN’, ‘[MEIN E͑RUB] FÜR DEN ERSTEN NACH WESTEN UND FÜR DEN ZWEITEN NACH OSTEN’, ‘MEIN E͑RUB GELTE FÜR DEN ERSTEN [TAG], WÄHREND AM ZWEITEN MIR [DAS RECHT] DER LEUTE MEINER STADT SEI’, ‘MEIN E͑RUB GELTE FÜR DEN ZWEITEN, WÄHREND AM ERSTEN MIR [DAS RECHT] DER LEUTE MEINER STADT SEI’.
3DIE WEISEN SAGEN, ENTWEDER IST DER E͑RUB NACH EINER RICHTUNG GÜLTIG ODER NACH GAR KEINER, ENTWEDER IST ER AN BEIDEN TAGEN GÜLTIG ODER AN GAR KEINEM.
4WIE MACHE MAN ES? AM ERSTEN BRINGE MAN [DEN E͑RUB] HIN UND BLEIBE BEI IHM, BIS ES DUNKEL WIRD, SODANN NEHME MAN IHN MIT UND GEHE SEINES WEGES, UND AM ZWEITEN BLEIBE MAN BEI IHM, BIS ES DUNKEL WIRD, SODANN DARF MAN IHN ESSEN UND SEINES WEGES GEHEN; MAN GEWINNT SOWOHL DEN WEG ALS AUCH DEN E͑RUB.
5WIRD [DER E͑RUB] AM ERSTEN [TAGE] GEGESSEN, SO IST ER FÜR DEN ERSTEN GÜLTIG UND FÜR DEN ZWEITEN NICHT.
6R.ELIE͑ZER SPRACH ZU IHNEN: IHR PFLICHTET MIR BEI, DASS ES ZWEI VERSCHIEDENE HEILIGKEITEN SIND.
7GEMARA. Nach einer Richtung, nämlich für beide Tage, für beide Tage, nämlich nach einer Richtung; dies ist ja also eins und dasselbe!? —
8Die Rabbanan sprachen zu R.Elie͑zer wie folgt: Pflichtest du etwa nicht bei, daß man keinen E͑rub für einen halben Tag nach Norden und für einen halben Tag nach Süden bereiten könne!? Dieser erwiderte: Allerdings. — Wie man keinen für einen halben Tag nach Norden und für einen halben Tag nach Süden bereiten kann, ebensowenig kann man dies, wenn es zwei Tage sind, für einen Tag nach Osten und für einen Tag nach Westen. —
9Und R.Elie͑zer!? — Da ist es eine Heiligkeit, hierbei sind es zwei von einander verschiedene Heiligkeiten.
10Und R.Elie͑zer sprach zu ihnen: Pflichtet ihr etwa nicht bei, daß, wenn jemand einen E͑rub für den ersten Tag mit den Füßen bereitet hat, er für den zweiten Tag abermals den E͑rub mit den Füßen bereiten müsse, oder wenn sein E͑rub am ersten Tage verzehrt wurde, er für den zweiten nicht mehr gelte!?
11Diese erwiderten: Allerdings. — Es sind somit zwei von einander verschiedene Heiligkeiten. — Und die Rabbanan!? — Dies ist ihnen zweifelhaft, und sie entscheiden da erschwerend und dort erschwerend.
12Jene sprachen ferner zu R.Elie͑zer: Pflichtest du etwa nicht bei, daß man (von vornherein) keinen E͑rub am Feste für den Šabbath bereiten darf!? Dieser erwiderte: Allerdings. — Demnach ist es also eine Heiligkeit. —
13Und R.Elie͑zer!?— Dies ist wegen der Vorbereitung [verboten].
14Die Rabbanan lehrten: Wer für den ersten Tag den E͑rub mit den Füssen bereitet hat, muß für den zweiten Tag abermals den E͑rub mit den Füßen bereiten; ist sein E͑rub am ersten Tage verzehrt worden, so gilt er nicht mehr für den zweiten Tag — so Rabbi;
15R.Jehuda sagt,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.