Eruvin — Blatt 41b
1wollte man sagen, auf alle, so fragte ja bezüglich dieser Rabba den R.Jehuda, und er entschied es ihm nicht. —
2Nach deiner Ansicht [ist ja einzuwenden]: Mar Zuṭra trug im Namen R.Honas vor, die Halakha sei, man faste dann und beende auch [das Fasten], und diesbezüglich fragte Rabba den R.Hona, und er entschied es ihm nicht!?
3Vielmehr ist zu erklären: dies bevor er es gehört hat, jenes nachdem er es gehört hat, ebenso auch hierbei: dies bevor er es gehört hat, jenes nachdem er es gehört hat.
4Mar Zuṭra trug im Namen R.Honas vor: Die Halakha ist, man faste dann und beende auch [das Fasten].
5WENN NICHTJUDEN ODER EIN BÖSER GEIST EINEN HINAUSGEBRACHT HABEN, SO STEHEN IHM NUR VIER ELLEN FREI;
6HABEN SIE IHN ZURÜCKGEBRACHT, SO IST ES EBENSO, ALS WÄRE ER NICHT HINAUSGEKOMMEN.
7HABEN SIE IHN NACH EINER ANDEREN STADT, IN EINEN PFERCH ODER EINE HÜRDE GEBRACHT, SO DARF ER SIE, WIE R.GAMLIÉL UND R.ELEA͑ZAR B. A͑ZARJA SAGEN, GANZ DURCHWANDERN; R.JEHOŠUA͑ UND R.AQIBA SAGEN, IHM STEHEN NUR VIER ELLEN FREI.
8EINST KAMEN SIE AUS BRUNDISIUM, UND IHR SCHIFF STACH IN DIE SEE; R.GAMLIÉL UND R.ELEA͑ZAR B. A͑ZARJA DURCHWANDERTEN ES GANZ, R.JEHOŠUA͑ UND R.A͑QIBA ABER VERLIESSEN NICHT IHRE VIER ELLEN, WEIL SIE ES FÜR SICH STRENGER NEHMEN WOLLTEN.
9EINST LIEFEN SIE ERST NACH DER DUNKELHEIT IN DEN HAFEN EIN, UND SIE FRAGTEN R.GAMLIÉL: DÜRFEN WIR AUSSTEIGEN?
10DIESER ERWIDERTE: IHR DÜRFT ES, DENN ICH HABE SCHON VORHER BEOBACHTET, UND WIR WAREN BEREITS VOR DUNKELHEIT INNERHALB DES ŠABBATHGEBIETES.
11GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Drei Dinge bringen den Menschen um seinen Verstand und um die Kenntnis seines Schöpfers, und zwar: Nichtjuden, ein böser Geist und drückende Armut. —
12In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung? — Daß man derentwegen um Erbarmen flehe.
13Drei Dinge schützen vor dem Fegefeuer, und zwar: drückende Armut, Unterleibsschmerzen und die Obrigkeit; manche sagen: auch (wer) ein böses Weib (hat). —
14Und jener!? — Es ist Gebot, sich von einer bösen Frau scheiden zu lassen. —
15Und dieser!? — Oft hat sie eine große Morgengabe, oder man hat von ihr Kinder, und man kann sich von ihr nicht scheiden lassen. —
16In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung? — Daß man [diese Leiden] in Ergebung auf sich nehme.
17Drei können bei der Unterhaltung sterben: und zwar: der Unterleibskranke, die Wöchnerin und der Wassersüchtige. —
18In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung? — Daß man für sie Reisevorrat bereit halte.
19R.Naḥman sagte im Namen Šemuéls: Ist jemand freiwillig hinausgegangen, so stehen ihm nur vier Ellen frei. — Selbstverständlich, wenn einem, den Nichtjuden hinausgebracht haben, nur vier Ellen freistehen, um wieviel mehr einem, der freiwillig hinausgegangen ist!? —
20Sage vielmehr: ist er freiwillig zurückgekehrt, so stehen ihm nur vier Ellen frei. —
21Aber auch dies haben wir ja gelernt: haben ihn die Nichtjuden zurückgebracht, so ist es ebenso, als wäre er nicht hinausgekommen; nur wenn diese ihn zurückgebracht haben, ist es ebenso, als wäre er nicht hinausgekommen, wenn aber Nichtjuden ihn hinausgebracht haben und er freiwillig zurückgekehrt ist, so stehen ihm nur vier Ellen frei!? —
22Sage vielmehr: wenn er freiwillig hinausgegangen war und Nichtjuden ihn zurückgebracht haben, so stehen ihm nur vier Ellen frei. —
23Aber auch dies haben wir ja gelernt: wenn [Nichtjuden] jemand hinausgebracht und zurückgebracht haben, so ist es ebenso, als wäre er nicht hinausgekommen; nur wenn sie ihn hinausgebracht und zurückgebracht haben, ist es ebenso, als wäre er nicht hinausgekommen, nicht aber, wenn er freiwillig hinausgegangen war!? —
24Man könnte glauben, [die Mišna] lehre getrennte Fälle: wenn Nichtjuden jemand hinausgebracht haben und er freiwillig zurückgekehrt ist, so stehen ihm nur vier Ellen frei, wenn er aber freiwillig hinausgegangen war und Nichtjuden ihn zurückgebracht haben, so ist es ebenso, als wäre er nicht hinausgekommen, so lehrt er uns.
25Man fragte Rabba: Wie ist es, wenn man seine Notdurft verrichten muß? Dieser erwiderte: Die Ehre der Menschen ist so bedeutend, daß sie auch ein Verbot der Tora verdrängt.
26Die Nehardee͑nser sagten: Wenn er klug ist, gehe er in das Šabbathgebiet, und wenn er schon darin ist, bleibe er da.
27R.Papa sagte: Wenn Früchte aus dem Šabbathgebiete hinauskommen und zurückgebracht worden sind, selbst mit Absicht, so haben sie ihren Platz nicht verloren, weil sie gezwungen waren.
28R.Joseph b. Šema͑ja wandte gegen R.Papa ein: R.Neḥemja und R.Elie͑zer b. Ja͑qob sagen, sie seien so lange verboten, bis sie ohne Absicht auf ihren Platz zurückgebracht werden. Nur ohne Absicht, nicht aber mit Absicht!? —
29Hierüber streiten Tannaím, denn es wird gelehrt: Wenn Früchte ohne Absicht aus dem Šabbathgebiete hinausgekommen sind, so dürfen sie gegessen werden, wenn mit Absicht, so dürfen sie nicht gegessen werden;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.