Eruvin — Blatt 41a
1oder wenn der Vorabend des Neunten Ab auf einen Šabbath fällt, so esse und trinke man nach Bedarf, und man darf sogar eine Mahlzeit bereiten gleich der des Šelomo zu seiner Zeit. Fällt der Neunte Ab auf einen Vorabend des Šabbaths, so lasse man sich [Speise im Quantum eines] Eies holen und esse, damit man nicht gekasteiet in den Šabbath trete.
2Ferner wird gelehrt: R.Jehuda erzählte: Einst saßen wir am Neunten Ab, der auf einen Vorabend des Šabbaths fiel, vor R.A͑qiba, und man brachte ihm ein weiches Ei, das er ohne Salz schlürfte, und nicht etwa, weil er Appetit darauf hatte, sondern, um den Schülern die Halakha zu demonstrieren.
3R.Jose aber sagt, man müsse das Fasten beenden. R.Jose sprach zu ihnen: Pflichtet ihr mir etwa nicht bei, daß, wenn der Neunte Ab auf einen Sonntag fällt, man [mit dem Essen] noch am Tage aufhöre. Diese erwiderten: Allerdings. Jener sprach: Welchen Unterschied gibt es denn, ob man in [den Šabbath] gekasteiet tritt, oder diesen gekasteiet beschließt!?
4Diese erwiderten: Wenn du dies vom Beschlüsse sagst, wo man den ganzen Tag gegessen und getrunken hat, willst du es auch vom Eintritte in Kasteiung sagen, wo man den ganzen Tag weder gegessen noch getrunken hat!?
5Hierzu sagte U͑la, die Halakha sei wie R.Jose. — Ist denn nach R.Jose zu verfahren, ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Man verfüge kein allgemeines Fasten an Neumonden, am Ḥanukafeste und Purimfeste; hat man mit dem Fasten begonnen, so unterbreche man es nicht — so R.Gamliél. R.Meír sprach: Obgleich R.Gamliél gesagt hat, man unterbreche es nicht, so pflichtet er dennoch bei, daß man [an diesen das Fasten] nicht beende. Desgleichen auch, wenn der Neunte Ab auf einen Vorabend des Šabbaths fällt.
6Ferner wird gelehrt: Nach dem Hinscheiden R.Gamliéls trat R.Jehošua͑ ein, um dessen Worte aufzuheben. Da stand R.Joḥanan b. Nuri (auf seine Füße) auf und sprach: Ich sehe ein, daß der Rumpf dem Kopfe folgen muß. Während aller [Lebens]-tage R.Gamliéls setzten wir die Halakha nach ihm fest, und nun willst du seine Worte aufheben! Jehošua͑, man wird auf dich nicht hören, denn die Halakha wurde bereits nach R.Gamliél festgesetzt. Und niemand war da, der dem widersprach. —
7Im Zeitalter R.Gamliéls verfuhr man nach R.Gamliél, im Zeitalter R.Joses verfuhr man nach R.Jose. —
8Verfuhr man denn im Zeitalter R.Gamliéls nach R.Gamliél, es wird ja gelehrt: R.Elea͑zar b. Çadoq erzählte: Ich gehöre zu den Nachkommen Senábs, aus dem Stamme Binjamin; als einst der Neunte Ab auf einen Šabbath fiel, verlegten wir [das Fasten] auf den Sonntag und beendeten es nicht, weil wir dann unser Fest hatten. Nur am Feste selbst, am Vorabend des Festes muß man es also beenden!?
9Rabina erwiderte: Anders ist ein solches angeordnetes Fest; da man an diesem einzelne Stunden fasten darf, darf man auch an den Vorabenden [das Fasten] beenden, am Šabbath aber darf man einzelne Stunden nicht fasten, daher darf man an Vorabenden [das Fasten] nicht beenden.
10R.Joseph sagte: Ich hörte diese Lehre nicht. Abajje sprach zu ihm: Du selbst sagtest sie uns, und zwar sagtest du sie uns in Bezug auf folgende Lehre: Man verfüge kein allgemeines Fasten an Neumonden &c. Hierzu sagtest du: R.Jehuda sagte im Namen Rabhs: Dies ist die Ansicht R.Meírs, die er im Namen R.Gamliéls lehrte; die Weisen aber sagen, man faste dann und beende auch [das Fasten].
11Dies bezieht sich wohl auf alle [genannten Tage]. — Nein, nur auf das Ḥanukafest und das Purimfest.
12Dies ist auch einleuchtend;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.