Eruvin — Blatt 43b
1und an allen anderen Wochentagen keinen Wein trinken.
2Erklärlich ist es, daß er es an Šabbathen und an Festtagen darf, wenn du sagst, [das Gesetz] vom Šabbathgebiete gelte [oberhalb zehn Handbreiten], wieso ist es aber an Šabbathen und an Festtagen erlaubt, wenn du sagst, [das Gesetz] vom Šabbathgebiete gelte nicht [oberhalb zehn Handbreiten]!? —
3Anders ist es da, denn es heißt: Siehe, ich schicke euch [vorher] Elijahu, den Propheten &c., und Elijahu ist ja am Tage vorher nicht gekommen. —
4Demnach sollte es ihm auch an jedem anderen Tage der Woche erlaubt sein, da Elijahu am Tage vorher nicht gekommen ist!? Vielmehr nehmen wir an, er sei beim großen Gerichtskollegium eingetroffen, eben so sollte man ja auch [am Šabbath] annehmen, er sei beim großen Gerichtskollegium eingetroffen. —
5Es ist bereits Jisraél zugesichert worden, daß Elijahu weder an einem Vorabend des Šabbaths noch an einem Vorabend eines Festtages kommen werde, wegen der Belästigung. —
6Er glaubte anfangs, daß [an solchen Tagen] gleich Elijahu auch der Messias selbst nicht kommen werde, somit sollte es ihm auch am Vorabend des Šabbaths erlaubt sein!? — Elijahu kommt dann nicht, der Messias aber wohl, denn wenn der Messias kommt, sind alle Sklaven der Jisraéliten. —
7Am Sonntag sollte es ihm erlaubt sein!? Hieraus ist somit zu entnehmen, daß [oberhalb zehn Handbreiten das Gesetz] vom Šabbathgebiete nicht gilt, denn wenn es wohl gilt, müßte es ihm ja am Sonntag erlaubt sein, da Elijahu am Šabbath nicht kommen darf. —
8Diesem Tanna ist es zweifelhaft, ob [oberhalb zehn Handbreiten das Gesetz] vom Šabbathgebiete gilt oder nicht, und [er lehrt] erschwerend. —
9Wann soll er dies gelobt haben: wenn am Wochentage, wieso kann der Šabbath das Nazirat aufheben, nachdem es Gültigkeit erlangt hat!? —
10Vielmehr, wenn er es am Šabbath selbst, beziehungsweise am Feste selbst gelobt hat; an diesem Tage ist es ihm noch erlaubt, von dann ab ist es ihm aber verboten.
11EINST LIEFEN SIE &C. IN DEN HAFEN EIN.
12Es wird gelehrt: R.Gamliél hatte ein Fernrohr, mittelst dessen er zweitausend Ellen auf dem Festlande und entsprechend zweitausend Ellen auf dem Meere schauen konnte.
13Wer die Tiefe einer Schlucht untersuchen will, hole ein Fernrohr und schaue durch dieses, sodann weiß er, wie tief sie ist.
14Wer die Höhe einer Dattelpalme untersuchen will, messe seine eigene Höhe, seinen Schatten und den Schatten [der Dattelpalme], sodann weiß er, wie hoch die Dattelpalme ist.
15Wenn jemand wünscht, daß sich kein böses Tier im Schatten eines Grabes aufhalte, so schlage er da in der vierten Stunde des Tages eine Stange ein und beobachte, nach welcher Seite sie ihren Schatten wirft, alsdann bösche er [diese Seite des Grabes] ab.
16Neḥemja, Sohn des R.Ḥanilaj, ging in eine Lehre vertieft außerhalb des Šabbathgebietes hinaus. Da sprach R.Ḥisda zu R.Naḥman: Dein Schüler Neḥemja befindet sich in einer Notlage.
17Dieser erwiderte: Bilde für ihn eine Wand von Menschen, sodann kann er zurück hereinkommen.
18R. Naḥman b. Jiçḥaq saß hinter Raba, während Raba vor R.Naḥman saß; da sprach R.Naḥman b. Jiçḥaq zu Raba: Was fragte R.Ḥisda:
19waren da viele Menschen vorhanden, und er fragte, ob die Halakha wie R.Gamliél sei
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.