Eruvin — Blatt 44a

1oder nicht, oder waren da keine Menschen vorhanden, und er fragte, ob die Halakha wie R.Elie͑zer sei oder nicht? —

2Selbstverständlich, wenn da keine Menschen vorhanden sind, denn wolltest du sagen, wenn da Menschen vorhanden sind, so brauchte er ja diesbezüglich nicht zu fragen, da Rabh bereits gesagt hat, bei [den Lehren] von dem Pferche und der Hürde und vom Schiffe sei die Halakha wie R.Gamliél. Vielmehr waren da keine Menschen vorhanden, und er fragte, ob die Halakha wie R.Elie͑zer sei.

3Dies ist auch zu beweisen: [R.Naḥman] sagte, daß er zurück hereinkomme, doch wohl auch ohne Wand.

4R.Naḥman b. Jiçḥaq wandte gegen Raba ein: Wenn die Wand [einer Festhütte] einstürzt, so darf man da nicht einen Menschen, ein Tier oder ein Gerät hinstellen, oder das Lager aufstellen und ein Laken ausbreiten, weil man am Feste kein vorübergehendes Zelt von vornherein errichten darf, und um so weniger am Šabbath!?

5Dieser erwiderte: Du hältst mir diese Lehre entgegen, ich halte dir folgende entgegen: Man darf seinen Nächsten als Wand hinstellen, um [in der Festhütte] essen, trinken und schlafen zu können; man darf das Lager hinstellen und darauf ein Laken ausbreiten, um einen Toten oder Speisen vor der Sonne zu schützen. —

6Die Lehren widersprechen ja einander!? — Das ist kein Einwand; eine nach R.Elie͑zer und eine nach den Rabbanan, denn wir haben gelernt: Die Klappe einer Luke darf man [am Šabbath] schließen, wie R.Elie͑zer sagt, wenn sie angebunden ist und hängt, sonst aber nicht; die Weisen sagen, ob so oder so, dürfe man sie schließen. —

7Hierzu wird ja aber gelehrt: Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R.Joḥanans: Alle stimmen überein, daß man am Feste kein provisorisches Zelt machen dürfe, und um so weniger am Šabbath, sie streiten nur über die Erweiterung; R.Elie͑zer sagt, man dürfe es am Feste nicht erweitern und um so weniger am Šabbath, und die Weisen sagen, man dürfe es am Šabbath erweitern und um so mehr am Feste!? —

8Vielmehr, das ist kein Einwand; eines nach R.Meír und eines nach R.Jehuda, denn es wird gelehrt: Verwendet man ein Tier als Wand für eine Festhütte, so ist sie, wie R.Meír sagt, unbrauchbar, und wie R.Jehuda sagt, brauchbar.

9Nach R.Meír, nach dem sie unbrauchbar ist, dient es nicht als Wand, somit ist es hierbei erlaubt, da man ja nichts macht;

10nach R.Jehuda aber, nach dem sie brauchbar ist, dient es als Wand, somit ist es hierbei verboten. —

11Glaubst du: allerdings ist R.Meír dieser Ansicht bei einem Tiere, ist er es auch bei Menschen und Geräten!?

12Und nach wem ferner sagt dies R.Meír: wenn nach R.Elie͑zer, so ist ja sogar die Erweiterung verboten,

13und wenn nach den Rabbanan, so [erlauben] die Rabbanan allerdings die Erweiterung, [erlauben] sie etwa auch, [eine Wand] von vornherein zu errichten!? —

14Vielmehr vertreten beide Lehren die Ansicht der Rabbanan, dennoch besteht bezüglich der Geräte kein Widerspruch, denn eine spricht von der dritten Wand und eine von der vierten Wand.

15Dies ist auch zu beweisen, denn er lehrt: wenn die Wand einstürzt. Schließe hieraus. —

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.