Eruvin — Blatt 45a
1wir haben ja gelernt, R.Elie͑zer sagt, wenn zwei, dürfe er zurückkehren, wenn drei, dürfe er nicht zurückkehren, wobei R.Elie͑zer wohl seine Ansicht vertritt, er in der Mitte,
2sodaß die vier Ellen, die die Rabbanan ihm gegeben haben [mit seinem Šabbathgebiete] zusammenschmelzen; und da er in dieses zurückkehren darf, so ist ja die Zusammenschmelzung der Gebiete wohl von Bedeutung!?
3Rabba b. Bar Ḥana sprach zu Abajje: Aus der Ansicht R.Elie͑zers erhebst du einen Einwand gegen den Meister!? Dieser erwiderte: Freilich, ich hörte vom Meister, daß die Rabbanan gegen R.Elie͑zer nur über den Fall streiten, wenn man zu Freigestelltem [hinausgegangen ist], wenn aber zu Gebotszwecken, pflichten sie ihm bei.
4ALLE, DIE ZUR RETTUNG HINAUSGEGANGEN SIND, DÜRFEN NACH IHREM ORTE ZURÜCKKEHREN. Auch weit, während es im Anfangssatze heißt, nur zweitausend Ellen und nicht mehr!?
5R.Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: Sie dürfen nach ihrem Orte mit ihren Waffen zurückkehren. — Was ist dies überhaupt für ein Einwand, vielleicht ist es anders, wenn zur Rettung!? —
6Vielmehr, will man einen Einwand erheben, ist folgendes einzuwenden. Wir haben gelernt: Vormals durften sie sich von dort den ganzen Tag nicht entfernen,
7später aber ordnete R.Gamliél der Ältere an, daß sie zweitausend Ellen nach jeder Richtung [gehen] dürfen. Und sie sagten dies nicht nur von diesen allein, sondern auch die weise Frau, die Geburtshilfe leisten kommt, oder wer bei einem räuberischen Überfalle, einer [Überschwemmung] des Flusses, einem Einstürze oder einer Feuersbrunst Hilfe leisten kommt, sie alle haben gleich den übrigen Bewohnern des Ortes zweitausend Ellen nach jeder Richtung.
8Mehr nicht, du sagtest ja, all diejenigen, die zur Rettung hinausgegangen sind, dürfen nach ihrem Orte zurückkehren, auch weiter!?
9R.Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: Sie dürfen nach ihrem Orte mit ihren Waffen zurückkehren. Es wird auch gelehrt: Vormals ließen sie [in einem solchen Falle] die Waffen in einem der Stadtmauer am nächsten liegenden Hause zurück.
10Einst merkten dies die Feinde und setzten ihnen nach, und als sie vom Feinde verfolgt in das Haus stürzten, um ihre Waffen zu holen, drängten sie einander und töteten unter einander mehr, als der Feind unter ihnen getötet hatte. Da ordnete man an, daß sie mit ihren Waffen heimkehren dürfen.
11R.Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Das ist kein Einwand; das eine spricht von der Zeit, als die Jisraéliten die weltlichen Völker besiegten, und das eine spricht von der Zeit, als die weltliehen Völker sich selbst besiegten.
12R.Jehud a sagte im Namen Rabhs: Wenn Nichtjuden jisraélitische Städte belagern, so darf man ihnen nicht mit Waffen entgegentreten und derentwegen den Šabbath nicht entweihen.
13Ebenso wird gelehrt: Wenn Nichtjuden belagern &c. Dies nur, wenn sie des Geldes wegen kommen, wenn aber des Lebens wegen, so darf man ihnen mit Waffen entgegentreten und derentwegen den Šabbath entweihen.
14Befindet sich die Stadt nahe der Grenze, so darf man, selbst wenn sie nicht des Lebens wegen, sondern nur wegen Stroh und Stoppeln kommen, ihnen mit Waffen entgegentreten und derentwegen den Šabbath entweihen.
15R.Joseph b. Minjomi sagte im Namen R.Naḥmans: Babylonien gleicht einer Stadt nahe der Grenze. Sie beziehen dies auf Neharde͑a.
16R.Dostaj aus Biri trug vor: Es heißt: da erzählte man David, die Pelištim kämpfen in Qei͑la, und sie plündern die Tennen;
17es wird gelehrt, Qei͑la war eine Stadt nahe der Grenze, und jene kamen nur wegen Stroh und Stoppeln, denn es heißt: und sie plündern die Tennen, und darauf folgt: da fragte David den Herrn: Soll ich hinziehen und jene Pelištim schlagen? Da sprach der Herr zu David: Ziehe hin und schlage die Pelištim und befreie Qei͑la. —
18Was hatte er gefragt, wollte man sagen, ob es [am Šabbath] erlaubt oder verboten sei, so bestand ja das Gericht des Šemuél aus Rama!? —
19Vielmehr, ob er Erfolg haben werde oder nicht. Dies ist auch zu beweisen, es heißt: ziehe hin und schlage die Pelištim und befreie Qei͑la. Schließe hieraus.
20WENN JEMAND SICH AUF DEM WEGE NIEDERGESETZT HAT UND BEIM AUFSTEHEN BEMERKT, DASS ER SICH IN DER NÄHE EINER ORTSCHAFT BEFINDE, SO DARF ER, DA ER DIES NICHT BEABSICHTIGT HATTE, NICHT HINEINGEHEN — SO R.MEÍR;
21R.JEHUDA SAGT, ER DÜRFE HINEINGEHEN. R.JEHUDA ERZÄHLTE, DASS R.TRYPHON EINST HINEINGING, OHNE ES VORHER BEABSICHTIGT ZU HABEN.
22GEMARA. Es wird gelehrt: R.Jehuda erzählte: Einst befand sich R.Tryphon auf dem Wege, und da es dunkel geworden war, übernachtete er außerhalb der Stadt. Am folgenden Morgen fanden ihn Rinderhirten und sprachen zu ihm: Meister, die Stadt liegt vor dir, geh doch hinein. Da ging er hinein, trat in das Lehrhaus und trug den ganzen Tag vor.
23Man entgegnete: Soll dies ein Beweis sein? Vielleicht dachte er daran, oder vielleicht befand sich das Lehrhaus innerhalb des Šabbathgebietes.
24WENN JEMAND AUF DEM WEGE EINGESCHLAFEN IST UND NICHT BEMERKT HAT, DASS ES FINSTER GEWORDEN IST, SO HAT ER ZWEITAUSEND ELLEN NACH JEDER RICHTUNG — SO R.JOḤANAN B. NURI;
25DIE WEISEN SAGEN, ER HABE NUR VIER ELLEN. R.Elie͑zer SAGT, ER IN DER MITTE;
26R.JEHUDA SAGT, NACH JEDER IHM BELIEBIGEN RICHTUNG. R.JEHUDA PFLICHTET JEDOCH BEI, DASS SOBALD ER EINE RICHTUNG GEWÄHLT HAT, ER NICHT MEHR ZURÜCKTRETEN KÖNNE.
27WENN ES ZWEI SIND UND EIN TEIL DER ELLEN DES EINEN IN DIE DES ANDEREN HINEINRAGT, SO DÜRFEN SIE [SPEISEN] IN DIE MITTE BRINGEN UND ESSEN,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.