Eruvin — Blatt 45b

1NUR DARF DER EINE NICHTS AUS SEINEM GEBIETE IN DAS GEBIET DES ANDEREN HINÜBERSCHAFFEN.

2WENN ES DREI SIND UND DAS GEBIET DES MITTELSTEN SICH VOLLSTÄNDIG IN DEM DER BEIDEN ANDEREN BEFINDET, SO DARF ER MIT DIESEN UND DIESE DÜRFEN MIT IHM [ESSEN], NICHT ABER DIE BEIDEN ÄUSSEREN MITEINANDER.

3R.ŠIMO͑N SAGTE: DIES IST EBENSO, ALS WENN DREI HÖFE AUSGÄNGE ZU EINANDER UND AUSGÄNGE NACH ÖFFENTLICHEM GEBIETE HABEN; SIND DIE ZWEI [ÄUSSEREN] MIT DEM MITTELSTEN DURCH EINEN E͑RUB VERBUNDEN, SO IST DIESEM MIT JENEN UND JENEN MIT DIESEM [ZU VERKEHREN] ERLAUBT, BEIDEN ÄUSSEREN MIT EINANDER ABER VERBOTEN.

4GEMARA. Raba fragte: Welcher Ansicht ist R.Joḥanan b. Nuri: ist er der Ansicht, herrenlose Sachen erwerben ihren Platz für den Šabbath,

5somit sollten sie eigentlich über Geräte streiten, und nur deshalb streiten sie über einen Menschen, um dir die weitergehende Ansicht der Rabbanan hervorzuheben, daß sogar ein Schlafender [den Platz] nicht erwerbe, obgleich man sagen sollte, wenn ein Wachender ihn erwirbt, erwerbe ihn auch dieser;

6oder aber ist R.Joḥanan b. Nuri der Ansicht, herrenlose Sachen erwerben sonst nicht ihren Platz für den Šabbath, hierbei aber erwerbe ihn ein Schlafender aus dem Grunde, weil ein Wachender ihn erwirbt?

7R.Joseph erwiderte: Komm und höre: Wenn Regen am Vorabend des Festes herniedergefallen ist, so hat er zweitausend Ellen nach jeder Richtung; wenn aber am Feste, so gleicht er den Füßen jedermanns.

8Allerdings ist hier, wenn du sagst, R.Joḥanan b. Nuri sei der Ansicht, herrenlose Sachen erwerben ihren Platz für den Šabbath, die Ansicht R.Joḥanans vertreten;

9wessen Ansicht aber ist hier vertreten, wenn du sagst, herrenlose Sachen erwerben nicht ihren Platz für den Šabbath, weder die des R.Joḥanan noch die der Rabbanan!?

10Abajje saß und trug diese Lehre vor, da sprach R.Saphra zu ihm: Vielleicht handelt es sich hier um einen Regen nahe der Stadt, auf den die Einwohner dieser Stadt gerechnet haben!?

11Dieser entgegnete: Dies ist nicht einleuchtend. Wir haben gelernt, der Brunnen eines einzelnen gleiche den Füßen des Einzelnen, der der Stadtleute den Füßen der Stadtleute, und der der Auswanderer aus Babylonien den Füßen des Schöpfenden,

12und [dem widersprechend] wird gelehrt, der Brunnen der Stämme habe zweitausend Ellen nach jeder Richtung. Da nun [diese Lehren] einander widersprechen,

13so lehrt wohl die eine nach R.Joḥanan b. Nuri und die andere nach den Rabbanan.

14Als [Abajje] zu R.Joseph kam, erzählte er ihm: Dies sagte R.Saphra, und dies erwiderte ich ihm. Da sprach dieser: Weshalb hast du ihm nicht aus derselben Lehre erwidert: wieso heißt es, wenn man sagen wollte, es handle sich um einen Regen nahe der Stadt, er habe zweitausend Ellen nach jeder Richtung,

15es sollte ja heißen, er gleiche den Füßen der Stadtbewohner!?

16Der Meister sagte: Wenn aber am Feste, so gleicht er den Füßen jedermanns. Weshalb denn, [der Regen] sollte ja den Platz für den Šabbath im Ocean erwerben!?

17Also nicht nach R.Elie͑zer, denn R.Elie͑zer sagte ja, die ganze Welt trinke aus dem Wasser des Oceans.

18R.Jiçḥaq erwiderte: Hier handelt es sich um den Fall, wenn die Wolken sich bereits am Vorabend des Festes zusammengezogen haben. —

19Vielleicht sind jene fort und diese sind andere!? — Wenn man sie an einem Zeichen erkennt.

20Wenn du willst, sage ich: dies ist ein Zweifel bei einem rabbanitischen Gesetze, und bei einem rabbanitischen Gesetze ist in einem Zweifel erleichternd zu entscheiden. —

21[Der Regen] sollte doch den Platz für den Šabbath in den Wolken erwerben, somit ist hieraus zu entnehmen, daß oberhalb zehn [Handbreiten das Gesetz] vom Šabbathgebiete nicht gelte, denn wenn man sagen wollte, es gelte wohl, sollte er doch den Platz für den Šabbath in den Wolken erwerben!? —

22Tatsächlich, kann ich dir erwidern, gilt [das Gesetz] vom Šabbathgebiete wohl, das Wasser aber ist in den Wolken eingesogen.—

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.