Eruvin — Blatt 49a
1auch dies ist die Ansicht R.Šimo͑ns; die Weisen aber sagen, allen dreien sei es verboten.
2Übereinstimmend mit R.Jehuda nach Šemuél wird auch gelehrt: R.Šimo͑n sagte: Dies ist ebenso, als wenn drei Höfe Durchgänge zu einander und Durchgänge nach der Straße haben; sind die zwei äußeren mit dem mittelsten durch einen E͑rub verbunden, so darf man aus dem einen Speisen aus dem Hause bringen und da essen, und aus dem anderen Speisen aus dem Hause bringen und da essen, ebenso den Rest in dem einen nach Hause bringen und in dem anderen nach Hause bringen.
3Die Weisen aber sagen, dies sei allen dreien verboten.
4Šemuél vertritt hiermit seine Ansicht, denn Šemuél sagte: Wenn ein Vorhof zwischen zwei Durchgangsgassen mit beiden durch einen E͑rub verbunden ist, so ist [der Verkehr] mit beiden verboten;
5ist er mit beiden nicht durch einen E͑rub verbunden, so macht er [den Verkehr] in beiden verboten.
6Wenn er mit der einen Verkehr pflegt und mit der anderen nicht, so ist es in der, mit der er Verkehr pflegt, verboten, und mit der er keinen Verkehr pflegt, erlaubt.
7Rabba b. R.Ḥona sagte [im Namen Šemuéls]: Ist er durch einen E͑rub mit der verbunden, mit der er keinen Verkehr pflegt, so ist es in der erlaubt, mit der er Verkehr pflegt.
8Ferner sagte Rabba b. R.Hona im Namen Šemuéls: Wenn die, mit der er Verkehr pflegt, für sich allein einen E͑rub bereitet hat, und die, mit der er keinen Verkehr pflegt, keinen bereitet hat, und ebenso [der Hof] selber keinen E͑rub bereitet hat, so schiebe man [den Hof] zu der [Durchgangsgasse], mit der er keinen Verkehr pflegt.
9In einem solchen Falle übe man Zwang gegen sedomitische Art.
10R.Jehuda sagte im Namen Šamuéls: Wenn es jemand mit seinem E͑rub genau nimmt, so ist er kein E͑rub, denn dafür heißt er ja E͑rub [Vereinigung].
11R.Ḥanina sagte, der E͑rub sei ein [gültiger] E͑rub, nur gehöre [der Eigentümer] zu den Vardinäern.
12R.Jehuda sagte [ferner] im Namen Šemuéls: Wenn jemand den E͑rub teilt, so ist er kein E͑rub.
13Nach wessen Ansicht? Nach der Schule Šammajs, denn es wird gelehrt, daß, wenn fünf [Mitbewohner die Beiträge zum] E͑rub eingefordert und ihn in zwei Gefäße gelegt haben, er, wie die Schule Šammajs sagt, kein E͑rub, und wie die Schule Hillels sagt, ein [gültiger] E͑rub sei!? —
14Du kannst auch sagen, nach der Schule Hillels, denn die Schule Hillels ist ihrer Ansicht nur in dem Falle, wenn das Gefäß voll ist, und wenn [von den Speisen] zurückbleibt, nicht aber, wenn er [absichtlich] geteilt wird. —
15Wozu ist beides nötig? — Dies ist nötig. Würde er nur jenes gelehrt haben, so könnte man glauben, weil er es genau nimmt, nicht aber hierbei;
16und würde er nur dieses gelehrt haben, so könnte man glauben, weil er ihn geteilt hat, nicht aber in jenem Falle. Daher [ist beides] nötig.
17R.Abba sprach zu R.Jehuda in der Kelter des Bar R.Zakkaj: Kann Šemuél denn gesagt haben, daß, wenn jemand einen E͑rub teilt, er kein E͑rub sei, Šemuél sagte ja, daß [der Besitzer des] Hauses, in dem der E͑rub niedergelegt wird, kein Brot zum E͑rub beizutragen brauche; wohl deshalb, weil wir sagen, wenn er nur das Brot im Korbe liegen hat, gelte es als niedergelegt, ebenso sollte es auch hierbei, da er es im Korbe hat, als niedergelegt gelten!?
18Dieser erwiderte: Dieser braucht überhaupt kein Brot [beizutragen], wo doch alle da wohnen.
19Šemuél sagte: Der E͑rub dient als Kaufmittel;
20wenn du aber einwendest, weshalb dies nicht mit einer Münze geschehen könne, — weil eine solche an Vorabenden des Šabbaths nicht zur Hand ist. —
21Sollte doch, wenn man mit einer solchen den E͑rub bereitet hat, dies gültig sein!? —
22Mit Rücksicht darauf, man würde glauben, durchaus aus Geld, und man würde, wenn man gerade kein Geld hat, keinen E͑rub aus Brot bereiten, sodaß der E͑rub in Vergessenheit geraten könnte.
23Raba aber sagt, der E͑rub erfolge zum Aufenthalt. —
24Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? — Ein Unterschied besteht zwischen ihnen, wenn er mit einem Kleidungsstücke
25oder [Speisen], die keine Peruṭa wert sind,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.