Eruvin — Blatt 59a
1GEMARA. Nur nach der erweiterten Stelle und nicht nach der gekürzten!? — Sage: auch nach der erweiterten.
2FÜR EINEN ERWEITERT UND &C. GEKÜRZT. Wozu ist dies nötig, es ist ja dasselbe!? — Er meint es wie folgt: hat einer erweitert und ein anderer gekürzt, so richte man sich nach dem, der erweitert hat.
3Abajje sagte: Nur darf es die Diagonallänge der Stadt nicht übersteigen.
4DIE WEISEN HABEN NÄMLICH DIESE ANORDNUNG NICHT ZUR ERSCHWERUNG, SONDERN ZUR ERLEICHTERUNG GETROFFEN. Es wird ja aber gelehrt, die Weisen haben diese Anordnung nicht zur Erleichterung, sondern zur Erschwerung getroffen!?
5Rabina erwiderte: Nicht bei Geboten der Tora zu erleichtern, sondern bei Geboten der Tora zu erschweren; das Gesetz vom Šabbathgebiete aber ist rabbanitisch.
6WENN EINE PRIVATE STADT ZU EINER ÖFFENTLICHEN GEWORDEN IST, SO DARF MAN SIE GANZ DURCH EINEN E͑RUB VEREINIGEN;
7WENN EINE ÖFFENTLICHE ZU EINER PRIVATEN GEWORDEN IST, SO DARF MAN SIE NICHT GANZ DURCH EINEN E͑RUB VEREINIGEN, ES SEI DENN, MAN SCHLIESSE EINEN TEIL AUS, DER SO [GROSS] WIE NEUSTADT IN JUDÄA IST, DIE FÜNFZIG EINWOHNER HAT — SO R.JEHUDA; R.ŠIMO͑N SAGT, DREI HÖFE MIT JE ZWEI HÄUSERN.
8GEMARA. Welche ist beispielsweise eine private Stadt, die eine öffentliche geworden ist? R.Jehuda erwiderte: Beispielsweise die Exilarchen-Stadt.
9R.Naḥman sprach zu ihm: Weshalb [gerade diese]: wollte man sagen, weil alle zum Herrscher kommen und einander erinnern, so ist ja auch ganz Jisraél am Šabbathmorgen versammelt!? Vielmehr, erklärte R.Naḥman, beispielsweise die Nithzäerstadt.
10Die Rabbanan lehrten: Wie wird eine private Stadt, die zu einer öffentlichen geworden ist, durch die eine öffentliche Straße führt, durch einen E͑rub vereinigt? Man setze einen Pfosten da und einen Pfosten dort, oder einen Balken da und einen Balken dort, sodann darf man in der Mitte nehmen und geben. Man kann da keinen E͑rub für eine Hälfte bereiten, sondern nur entweder für die ganze Stadt, oder für jede Durchgangsgasse besonders.
11Eine jetzt wie zuvor öffentliche Stadt,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.