Eruvin — Blatt 84a
1‘Bewohner der Galerie’ seien die Bewohner des Söllers zu verstehen, und er nenne sie deshalb ‘Bewohner der Galerie’, weil sie über die Galerie hinaufsteigen. Hieraus, daß das, womit der eine durch Hinableiten und der andere durch Werfen [verkehrt], zu dem gehöre, mit dem es durch Hinableiten erfolgt!?
2Wie R.Hona erklärt hat, darunter seien die Bewohner der Galerie zu verstehen, ebenso sind auch hierbei die Bewohner der Galerie zu verstehen.
3Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: und was niedriger ist, zum Hofe. Weshalb denn, dies [gleicht ja dem Falle], wenn mit diesem durch eine Tür und mit jenem durch eine Tür!?
4Unter ‘zum Hofe’ ist zu verstehen: auch zum Hofe, und zwar ist beiden [der Verkehr] verboten.
5Dies ist auch einleuchtend, denn im Schlußsatze lehrt er: Dies nur von dem, was nahe ist, was aber entfernt ist, gehört auch zehn Handbreiten hoch zum Hofe. Was heißt ‘zum Hofe’: wollte man sagen, zum Hofe und erlaubt, – weshalb denn, das Gebiet gehört ja beiden!?
6Vielmehr, ‘zum Hofe’: auch zum Hofe, und mit beiden verboten. Ebenso heißt ‘zum Hofe’ auch hierbei: auch zum Hofe, und mit beiden verboten. Schließe hieraus.
7Wir haben gelernt: Der Schuttwall einer Grube oder ein Felsen gehört, wenn er zehn Handbreiten hoch ist, zur Galerie, wenn niedriger, zum Hofe!? R.Hona erwiderte: Zu den Bewohnern der Galerie.
8Einleuchtend ist dies vom Felsen, wie ist es aber bezüglich der Grube zu erklären!?
9R.Jiçḥaq, Sohn des R.Jehuda, erwiderte: Hier handelt es sich um einen Brunnen voll Wasser. – [Beim Schöpfen] wird es ja vermindert!?
10Da es erlaubt ist, wenn er voll ist, so ist es erlaubt, auch wenn er nicht voll ist. – Im Gegenteil: da es verboten ist, wenn er nicht voll ist, so sollte es verboten sein, auch wenn er voll ist!?
11Vielmehr, erklärte Abajje, hier handelt es sich um eine Grube voll Früchte. – Es werden ja welche fortgenommen!?
12Wenn sie unverzehntet sind.
13Dies ist auch zu beweisen: er lehrt von dieser, wie vom Felsen. Schließe hieraus.
14Wozu lehrt er es demnach sowohl von einer Grube als auch von einem Felsen!? – Dies ist nötig. Würde er nur vom Felsen gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil bei diesem nichts zu berücksichtigen ist, bei einer Grube aber ist zu berücksichtigen, sie könnte zuweilen mit verzehnteten Früchten gefüllt sein. Daher ist beides nötig.
15Komm und höre: Wenn die Bewohner des Hofes und die Bewohner des Söllers vergessen und keinen [gemeinsamen] E͑rub bereitet haben, so benutzen die Bewohner des Hofes die unteren zehn [Handbreiten] und die Bewohner des Söllers die oberen zehn. Zum Beispiel. Wenn ein Vorsprung aus einer Wand unterhalb zehn [Handbreiten] hervorragt, so gehört er zum Hofe, wenn oberhalb zehn, so gehört er zum Söller.
16Was dazwischen, ist also [für beide] verboten!?
17R.Naḥman erwiderte: Hier handelt es sich um eine neunzehn [Handbreiten hohe] Wand; wenn der Vorsprung unterhalb zehn hervorragt, so ist es ebenso, als würde [der Verkehr] mit jenem durch eine Tür und mit diesem durch Hinableiten, wenn oberhalb zehn, als würde er mit diesem durch eine Tür und mit jenem durch Werfen erfolgen.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.