Eruvin — Blatt 84b
1Komm und höre: Desgleichen ist es, wenn es zwei Altane sind, einer über dem anderen, und man es am oberen und nicht am unteren gemacht hat, beiden verboten, es sei denn, sie haben einen E͑rub gemacht!?
2R.Ada b.Ahaba erwiderte: Wenn die unteren nach oben schöpfen kommen.
3Abajje erwiderte: Wenn beide sich innerhalb derselben zehn [Handbreiten] befinden, und er lehrt [diesen Fall], und dies gilt selbstverständlich [von einem anderen Falle]: selbstverständlich ist es ihnen verboten, wenn sie es am unteren und nicht am oberen gemacht haben, denn sie machen einander verboten, weil sie sich innerhalb derselben zehn [Handbreiten] befinden, aber er lehrt uns,
4daß dies auch von dem Falle gilt, wenn sie es am oberen und nicht am unteren gemacht haben, obgleich man sagen könnte, [das Wasser] gehöre, da es von dem einen bequem und vom anderen unbequem erreicht werden kann, zu dem, von dem es bequem erreicht werden kann, denn sie befinden sich innerhalb derselben zehn [Handbreiten] und machen es einander verboten.
5So lehrte auch R.Naḥman im Namen Šemuéls: Wenn sich ein Dach nahe der öffentlichen Straße befindet, so ist eine feste Leiter erforderlich, um [den Verkehr] mit diesem erlaubt zu machen. Nur eine feste Leiter, nicht aber eine provisorische. Wohl deshalb, weil sie, da sie sich innerhalb derselben zehn [Handbreiten] befinden, es einander verboten machen.
6R.Papa wandte ein: Vielleicht in dem Falle, wenn die Leute da Kopfbedeckung und Sudarium ablegen.
7R.Jehuda sagte im Namen Šemuéls:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.