Eruvin — Blatt 86a
1Macht Platz für den Mann von zweihundert Mienen. Da sprach R.Jišma͑él b. R.Jose zu ihm: Meister, der Vater von jenem besitzt tausend Schiffe auf dem Meere und ebenso tausend Städte auf dem Festlande. Dieser erwiderte: Wenn du zu seinem Vater kommst, sage ihm, daß er ihn zu mir nicht in solchen Kleidern schicke.
2Rabbi ehrte die Reichen, ebenso ehrte R.A͑qiba die Reichen. Dies nach einem Vortrage des Raba b.Mari: Möge er immerdar vor dem Angesichte Gottes sitzen, bestelle Gnade und Treue, ihn zu behüten; in welchem Falle wird er immerdar vor dem Angesichte Gottes sitzen? Wenn Gnade und Wahrheit ihn behüten.
3Rabba b.Bar Ḥana erklärte: Beispielsweise ein Pflugpflock.
4R.Naḥman sagte: In der Schule Šemuéls wurde gelehrt: Ist es ein Gegenstand, den man am Šabbath fortnehmen darf,
5so macht er ihn verboten; ist es ein Gegenstand, den man am Šabbath nicht fortnehmen darf, so macht er ihn nicht verboten. Ebenso wird gelehrt: Hat [der Hausherr] da unverzehntete Früchte liegen, hat er da Metallklumpen oder andere Sachen liegen, die man am Šabbath nicht fortnehmen darf, so macht er ihn nicht verboten.
6WENN JEMAND SEIN HAUS VERLÄSST UND DEN ŠABBATH IN EINER ANDEREN STADT VERBRINGEN GEHT, OB EIN NICHTJUDE ODER EIN JISRAÉLIT, SO MACHT ER [DEN HOF] VERBOTEN – SO R.MEÍR; R.JEHUDA SAGT, ER MACHE IHN NICHT VERBOTEN;
7R.JOSE SAGT, EIN NICHTJUDE MACHE IHN VERBOTEN, EIN JISRAÉLIT MACHE IHN NICHT VERBOTEN, WEIL EIN JISRAÉLIT NICHT AM ŠABBATH HEIMZUKEHREN PFLEGT.
8R.ŠIMO͑N SAGT, SELBST AVER SEIN HAUS VERLASSEN HAT UND DEN ŠABBATH BEI SEINER TOCHTER IN DERSELBEN STADT VERBRINGEN GEHT, MACHE IHN NICHT VERBOTEN, WEIL ER ES SICH BEREITS AUS DEM SINN GESCHLAGEN HAT.
9GEMARA. Rabh sagte: Die Halakha ist wie R.Šimo͑n. Dies gilt nur von einer Tochter, nicht aber von einem Sohne, denn die Leute sagen: Bellt dich ein Hund an, geh hinein, bellt dich eine Hündin an, geh hinaus.
10AUS EINEM BRUNNEN ZWISCHEN ZWEI HÖFEN DARF MAN AM ŠABBATH NICHT SCHÖPFEN, ES SEI DENN, SIE HABEN IN DER MITTE EINE ZEHN HANDBREITEN HOHE SCHEIDEWAND GEMACHT, OB UNTEN ODER AM RANDE.
11R.ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SAGTE: DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, UNTEN, DIE SCHULE HILLELS SAGT, OBEN. R.JEHUDA SPRACH: DIE SCHEIDEWAND KANN JA NICHT MEHR SEIN ALS DIE WAND ZWISCHEN IHNEN.
12GEMARA. R.Hona erklärte: Unten heißt wirklich unten, oben heißt wirklich oben; beides gilt vom Brunnen[becken], R.Jehuda erklärte: Unten heißt unterhalb des Wassers, oben heißt oberhalb des Wassers.
13Rabba b. R.Ḥanan sprach zu Abajje: R.Jehuda erklärt, unten heiße unterhalb des Wassers, nicht wirklich unten [am Brunnenbecken], wohl deshalb, weil das Wasser sich vermischt; aber wenn unterhalb des Wassers vermischt es sich ja ebenfalls!?
14Dieser erwiderte: Du hast das nicht gehört, was R.Jehuda im Namen Rabhs, und wie manche hinneigen, im Namen R.Ḥijas, gesagt hat, daß nämlich die Spitzen der Stäbe eine Handbreite aus dem Wasser hervorragen müssen.
15Ferner: R.Jehuda erklärt, oben heiße oberhalb des Wassers, nicht wirklich oben [am Brunnenbecken], wohl deshalb, weil das Wasser sich vermischt; aber wenn oberhalb des Wassers vermischt es sich ja ebenfalls!? Dieser erwiderte: Du hast das nicht gehört, was Ja͑qob Qorḥa gesagt hat, daß nämlich die Spitzen der Stäbe eine Handbreite in das Wasser hineinragen müssen.
16Wieso sagt nun R.Jehuda, ein vier [Handbreiten breiter] Balken bewirke Erlaubnis bei einer Ruine, und desgleichen sagte R.Naḥman im Namen des Rabba b.Abuha,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.