Eruvin — Blatt 87a

1so darf man [in der Mitte] ein vier zu vier [Handbreiten großes Loch ] bohren und [Wasser] schöpfen.

2Abajje sprach zu ihm: Vielleicht ist dem nicht so; R.Jehuda ist zwar der Ansicht, daß man die Wand [fiktiv] nach unten dehne, nicht aber, daß man sie biege und dehne.

3Oder R.Ḥanina b. A͑qiba ist vielleicht dieser Ansicht nur beim See von Ṭiberias, weil er einen Damm hat und von Dörfern und Gehegen umgeben ist, nicht aber bei anderen Gewässern.

4Abajje sagte: Nach der Lehre des R.Ḥanina b. A͑qiba darf [der Altan], wenn er knapp drei Handbreiten von der Wand entfernt ist, vier Ellen lang und etwas über elf [Handbreiten] breit sein.

5Ist er stehend [angebracht]; so darf er zehn Handbreiten hoch und sechs Handbreiten nebst zwei Überschüssen breit sein.

6R.Hona, Sohn des R.Jehošua͑, sagte: Befindet er sich in einem Winkel, so darf er zehn Handbreiten hoch und zwei Handbreiten nebst zwei Überschüssen breit sein.

7Es wird ja aber gelehrt: R.Ḥanina b.A͑qiba sagte, daß, wenn ein Altan [über dem Wasser] vier zu vier Ellen hat, man [in der. Mitte] ein Loch von vier zu vier [Handbreiten] bohre und [Wasser] schöpfe; in welchem Falle kann dies nun vorkommen!?

8Wenn er mörserartig ist.

9AUS EINEM ÜBER DEN HOF SICH HINZIEHENDEN WASSERLAUF DARF MAN AM ŠABBATH NICHT SCHÖPFEN, ES SEI DENN, MAN HAT AN SEINEM ZUFLUSS UND AN SEINEM AUSFLUSS EINE ZEHN HANDBREITEN HOHE SCHEIDEWAND GEMACHT. (R.JEHUDA SAGT, DIE [HOF]WAND ÜBER DIESEN GELTE ALS SCHEIDEWAND.)

10R.JEHUDA ERZÄHLTE: BEIM WASSERLAUF ZU ABEL GESCHAH ES, DASS MAN AUF BESTIMMUNG DER WEISEN AUS DIESEM AM ŠABBATH SCHÖPFTE. JENE ERWIDERTEN: WEIL ER DAS MASS NICHT HATTE.

11GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Hat man [eine Scheidewand] am Zufluß und nicht am Ausfluß oder am Ausfluß und nicht am Zufluß gemacht, so darf man daraus am Šabbath nicht schöpfen; nur wenn man eine zehn Handbreiten hohe Scheidewand am Ausfluß und am Zufluß gemacht hat. R.Jehuda sagt, die [Hof] wand über diesen gelte als Scheidewand.

12R.Jehuda erzählte: Beim Wasserlauf zu Abel geschah es, daß man auf Bestimmung der Weisen aus diesem am Šabbath schöpfte.

13Jene erwiderten: Soll dies ein Beweis sein? Weil er weder zehn Handbreiten tief noch vier breit war.

14Ein Anderes lehrt: Wenn ein Wasserlauf sich den Fenstern entlang hinzieht, so darf man, wenn er weniger als drei [Handbreiten] hat, einen Eimer herunterlassen und schöpfen; hat er drei, so darf man keinen Eimer herunterlassen und schöpfen. R.Šimo͑n b. Gamliél sagt, hat er weniger als vier [Handbreiten], dürfe man einen Eimer herunterlassen und schöpfen; hat er vier, dürfe man keinen Eimer herunterlassen und schöpfen.

15Wovon wird hier gesprochen: wollte man sagen, vom Wasserlaufe seihst, so dürfte ja R.Dimi, der, als er kam, im Namen R.Joḥanans sagte, es gehe kein Neutralgebiet unter vier [Handbreiten],

16diese Lehre [auf Grund eines Streites] von Tannaím gesagt haben!?

17Vielmehr, von den Ufern, und zwar bezüglich des Umtausches.

18Als R. Dimi kam, sagte er ja aber im Namen R.Joḥanans, auf einem Räume von weniger als vier zu vier [Handbreiten] dürfen sowohl die Leute auf dem Privatgebiete als auch die Leute auf dem öffentlichen Gebiete ihre Last schultern, jedoch nicht tauschen!?

19Da handelt es sich um Gebiete der Tora,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.