Eruvin — Blatt 94a

1der eine dürfe bis zur Basis der Wand tragen, und der andere dürfe bis zur Basis der Wand tragen.

2Die Ansicht Rabhs wurde nicht ausdrücklich gelehrt, sondern aus einem Schlüsse gefolgert. Rabh und Šemuél saßen nämlich in einem Hofe, und die Wand dazwischen stürzte ein. Da rief ihnen Šemuél zu: Holet ein Gewand und spannt es aus.

3Da wandte Rabh das Gesicht ab. Hierauf sprach Šemuél: Wenn Abba es so genau nimmt, so holet seinen Gürtel und bindet es damit fest. –

4Wozu war dies nach Šemuél nötig, er ist ja der Ansicht, der eine dürfe bis zur Basis der Wand tragen, und der andere dürfe bis zur Basis der Wand tragen!? –

5Šemuél tat dies nur, um ungeniert zu sein. –

6Sollte Rabh, wenn er der Ansicht war, es sei verboten, es ihm doch gesagt haben!? – Es war die Ortschaft Šemuéls. –

7Weshalb wandte er demnach das Gesicht ab!? – Damit man nicht glaube, er sei von seiner Ansicht abgekommen und [jetzt] der Ansicht Šemuéls.

8WENN EIN HOF NACH ÖFFENTLICHEM GEBIETE DURCHBROCHEN IST UND MAN ETWAS [AM ŠABBATH] AUS DIESEM IN EIN PRIVATGEBIET ODER AUS EINEM PRIVATGEBIETE IN DIESEN TRÄGT, SO IST MAN SCHULDIG – SO R. ELIE͑ZER;

9DIE WEISEN SAGEN, WENN AUS DIESEM IN ÖFFENTLICHES GEBIET ODER AUS ÖFFENTLICHEM GEBIETE IN DIESEN, SEI MAN FREI, WEIL ER ALS NEUTRALGEBIET GILT.

10GEMARA. Ist er denn nach R.Elie͑zer, weil er nach öffentlichem Gebiete durchbrochen ist, öffentliches Gebiet!? – Freilich, denn R.Elie͑zer vertritt hierbei seine Ansicht.

11Es wird nämlich gelehrt: R.Jehuda sagte im Namen R.Elie͑zers: Wenn das Publikum sich einen Weg ausgesucht hat, so ist er ausgesucht. –

12Dem ist ja aber nicht so, R.Gidel sagte ja im Namen Rabhs, dies nur dann, wenn ihm auf diesem Felde ein Weg verloren ging!?

13Wolltest du sagen, auch hierbei, wenn ihm ein Weg auf diesem Hofe verloren ging, so sagte ja R.Ḥanina, der Streit beziehe sich nur auf die Stelle bis zur Wand!? –

14Sage: der Streit bezieht sich auf die Stelle der Wand.

15Wenn du aber willst, sage ich: sie streiten über den Straßenrand: R.Elie͑zer ist der Ansicht, der Straßenrand gleiche der Straße, und die Rabbanan sind der Ansicht, der Straßenrand gleiche nicht der Straße. –

16Sollten sie doch über den Straßenrand allgemein streiten!? – Würden sie über den Straßenrand allgemein streiten, so könnte man glauben, die Rabbanan streiten gegen R.Elie͑zer nur über den Fall, wenn Prellsteine vorhanden sind, pflichten ihm aber bei, wenn keine Prellsteine vorhanden sind, so lehrt er uns. –

17Er sagt ja aber ‘aus diesem’!? –

18Da die Rabbanan ‘aus diesem’ sagen, sagt er ebenfalls ‘aus diesem’. –

19Wieso sagen die Rabbanan, wenn R.Elie͑zer vom Straßenrande spricht, ‘aus diesem’!? –

20Die Rabbanan sprachen zu R.Elie͑zer wie folgt: Du pflichtest uns ja bei, daß man frei ist, wenn man aus diesem nach öffentlichem Gebiete oder aus öffentlichem Gebiete nach diesem trägt, wohl deshalb, weil er Neutralgebiet ist, und beim Straßenrande ist es ja dasselbe. –

21Und R.Elie͑zer!? – Auf jenem tritt das Publikum nicht herum, auf diesem tritt das Publikum herum.

22WENN [AM ŠABBATH] EIN HOF AN ZWEI SEITEN NACH ÖFFENTLICHEM GEBIETE DURCHBROCHEN WIRD ODER EIN HAUS AN ZWEI SEITEN DURCHBROCHEN WIRD ODER VON EINEM DURCHGANG BALKEN ODER PFOSTEN ENTFERNT WERDEN, SO IST DA [DER VERKEHR] AN DIESEM ŠABBATH ERLAUBT UND FÜR DIE ZUKUNFT VERBOTEN – SO R.JEHUDA.

23R.JOSE SAGTE: IST ES AN DIESEM ŠABBATH ERLAUBT, SO IST ES AUCH FÜR DIE ZUKUNFT ERLAUBT, UND IST ES FÜR DIE ZUKUNFT VERBOTEN, SO IST ES AUCH AN DIESEM ŠABBATH VERBOTEN.

24GEMARA. Um welchen Fall handelt es sich: wollte man sagen, wenn [die Lücke] zehn [Ellen] hat, so sollte sie doch, wenn sie an einer Seite als Tür gilt, auch an zwei Seiten als Tür gelten, und wenn mehr als zehn, so sollte dies auch dann gelten, wenn an einer Seite!?

25Rabh erwiderte: Tatsächlich, wenn sie zehn [Ellen] hat,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.