Eruvin — Blatt 93b
1Ein Absturz von fünf und eine Wand von fünf [Handbreiten ] werden nicht vereinigt; der Absturz allein oder die Wand allein muß die ganze [Höhe] haben.
2Man wandte ein: Zwei Höfe übereinander, der obere zehn Handbreiten höher als der untere, oder wenn sie einen Absturz von fünf und eine Wand von fünf haben, müssen zwei und nicht zusammen einen E͑rub machen; wenn weniger, so machen sie einen E͑rub und nicht zwei!?
3Raba erwiderte: R.Ḥisda pflichtet hinsichtlich des unteren bei, weil von diesem aus zehn [Handbreiten] zu sehen sind. – Demnach sollte der untere beide und nicht einen E͑rub machen, und der obere weder einen noch zwei!?
4Rabba b.U͑la erwiderte: Wenn der obere an beiden Seiten eine Wand hat, bis auf zehn Ellen [in der Mitte]. –
5Wie erklärst du demnach den Schlußsatz: wenn weniger, so machen sie einen E͑rub und nicht zwei; sie sollten doch nach Belieben einen E͑rub oder zwei machen dürfen!?
6Rabba, der Sohn Rabas, erwiderte: Wenn der untere in seiner ganzen Breite nach dem oberen durchbrochen ist. –
7Demnach sollte ja der untere nur einen E͑rub und nicht zwei machen, der obere aber nach Belieben entweder zwei oder einen!? –
8Freilich, dem ist auch so, und was gelehrt wird, daß sie, wenn weniger, einen E͑rub und nicht zwei machen, bezieht sich auf den unteren.
9Meremar trug vor: Ein Absturz von fünf und eine Wand von fünf [Handbreiten] werden vereinigt. Rabina traf R.Aḥa, den Sohn Rabas, und fragte ihn: Lehrte der Meister etwas über die Wand? Dieser erwiderte: Nein. Die Halakha ist, ein Absturz von fünf und eine Wand von fünf [Handbreiten] werden vereinigt.
10R.Hoša͑ja fragte: Machen am Šabbath hinzukommende Bewohner [den Raum] verboten?
11R.Ḥisda erwiderte: Komm und höre: Wenn ein großer Hof nach einem kleinen durchbrochen wird, so ist [der Verkehr] im großen erlaubt und im kleinen verboten, weil dies als Tür des großen gilt. Rabba entgegnete: Vielleicht, wenn es bereits am Tage geschehen ist,
12Abajje sprach zu ihm: Der Meister sage nicht: vielleicht, wenn es bereits am Tage geschehen ist, sondern: wenn es tatsächlich bereits am Tage geschehen ist. Der Meister selber erzählte ja, er habe R.Hona gefragt und R.Jehuda gefragt, wie es denn sei, wenn jemand einen E͑rub gemacht hat, mit einer Tür rechnend, und die Tür geschlossen wurde, mit einem Fenster rechnend, und das Fenster geschlossen wurde, und dieser habe erwidert, es sei erlaubt, da es [beim Eintritt] des Šabbaths erlaubt war.
13Es wurde gelehrt: Wenn die Wand zwischen zwei Höfen [am Šabbath] einstürzt, so darf man da, wie Rabh sagt, nur vier Ellen tragen;
14Šemuél sagt,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.