Gittin — Blatt 32b

1sind beide Begriffe zu verstehen; es ist zu verstehen: es ist nichtig, und es ist zu verstehen: es werde nichtig. Bei der Scheidung versteht man den Begriff, der dabei wirksam ist, und bei der Schenkung den Begriff, der dabei wirksam ist.

2Abajje sagte: Es ist uns überliefert, daß der Bevollmächtigte bei einer Schenkung dem Bevollmächtigten bei einem Scheidebriefe gleiche. Dies ist von Bedeutung, daß nämlich [der Ausdruck] ‘bring’ nicht ‘erwirb’ heiße.

3Rabina traf R. Naḥman b. Jiçḥaq am Türriegel gelehnt stehen und folgendes fragen: Wie ist es, wenn er nur ‘nichtig’ [gesagt hat]? – Dies bleibt unentschieden.

4R. Šešeth sagte, und wie manche sagen, wurde es in einer Barajtha gelehrt: [Sagte er:] dieser Scheidebrief soll nicht wirken, nicht lösen, nicht entlassen, nicht fortschicken, nicht scheiden, ein Fetzen sein, einem Fetzen gleichen, so sind seine Worte von Wirkung;

5wenn aber: wirkt nicht, löst nicht, entläßt nicht, schickt nicht fort, scheidet nicht, ist ein Fetzen, gleicht einem Fetzen, so hat er nichts gesagt.

6Sie fragten: Wie ist es, [wenn er gesagt hat:] er ist ein Fetzen? Rabina sprach zu R. Aḥa, dem Sohne Rabas, und wie manche sagen, R. Aḥa, der Sohn Rabas, zu R. Aši: Hierbei ist es ja nicht anders, [als wenn jemand gesagt hat:] dies ist geheiligt, dies ist Freigut. –

7Kann er sich damit wiederum scheiden lassen oder kann er sich damit nicht wiederum scheiden lassen? R. Naḥman sagt, er könne sich damit wiederum scheiden lassen, und R. Šešeth sagt, er könne sich damit nicht wiederum scheiden lassen. Die Halakha ist wie R. Naḥman. –

8Dem ist ja aber nicht so, es ist uns ja bekannt, daß die Halakha wie R. Joḥanan sei, welcher sagt, sie könne zurücktreten!? –

9Es ist ja nicht gleich; da handelt es sich bei beidem um Worte, und ein Wort kann ein Wort aufheben, wieso aber sollte er hierbei, wenn er auch den Auftrag des Boten nichtig machen kann, den Scheidebrief selbst nichtig machen!?

10ANFANGS KONNTE MAN &C. Es wurde gelehrt: Vor wieviel [Personen] erfolgt die Nichtigmachung? R. Naḥman sagt, vor zwei, und R. Šešeth sagt, vor drei.

11R. Šešeth sagt, vor drei, denn es heißt Gericht; R. Naḥman sagt, vor zwei, denn auch zwei werden Gericht genannt. R. Naḥman sagte: Dies entnehme ich aus folgender Lehre: Ich übergebe euch

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.