Gittin — Blatt 46b

1Was heißt hierbei Qonam!? R. Hona erwiderte: Er sagte: alle Früchte der Welt sollen mir verboten sein, wenn ich mich von dir nicht scheiden lasse.

2DA ERLAUBTEN SIE IHM, SIE WIEDER ZU NEHMEN. Selbstverständlich!? – Man könnte glauben, hierbei sei die Lehre R. Nathans zu berücksichtigen, denn es wird gelehrt, R. Nathan sagte, wenn jemand ein Gelübde tut, sei es ebenso, als würde er eine Opferhöhe errichtet haben, und wenn er es einlöst, sei es ebenso, als würde er darauf ein Opfer dargebracht haben, so lehrt er uns.

3ALS VORSORGENDE INSTITUTION. Was ist dies für eine vorsorgende Institution? R. Šešeth erwiderte: Dies bezieht sich auf den Anfangsatz.

4Rabina erwiderte: Tatsächlich auf den Schlußsatz, und er meint es wie folgt: hierbei ist irgend eine vorsorgende Institution nicht zu berücksichtigen.

5WER SICH VON SEINER FRAU WEGEN ZWITTERHAFTIGKEIT SCHEIDEN LIESS, NEHME SIE, WIE R. JEHUDA SAGT, NICHT WIEDER; DIE WEISEN SAGEN, ER DÜRFE SIE WIEDERNEHMEN.

6WENN SIE EINEN ANDEREN GEHEIRATET UND VON DIESEM KINDER HAT, UND VON JENEM IHRE MORGENGABE FORDERT, SO KANN ER, WIE R. JEHUDA SAGT, ZU IHR SAGEN: BESSER FÜR DICH, DASS DU SCHWEIGEST, ALS DASS DU REDEST.

7GEMARA. Demnach berücksichtigt R. Jehuda das Verderben und die Rabbanan berücksichtigen das Verderben nicht, und dem widersprechend wird gelehrt,

8wer sich von seiner Frau wegen übler Nachrede scheiden ließ, nehme sie nicht wieder, und wer wegen Gelobens, nehme sie nicht wieder, und hierzu sagte R. Jehuda, wenn das Gelübde vielen bekannt war, nehme er sie nicht wieder, und wenn es nicht vielen bekannt war, dürfe er sie wiedernehmen, wonach R. Jehuda das Verderben nicht berücksichtigt!?

9Šemuél erwiderte: Man wende es um. –

10Wenn aber im Schlußsatze gelehrt wird, daß, wenn sie einen anderen geheiratet und von ihm Kinder hat, und von jenem ihre Morgengabe verlangt, er ihr, wie R. Jehuda sagt, erwidern könne: besser für dich, daß du schweigest, als daß du redest, so berücksichtigt ja R. Jehuda wohl das Verderben!? – Man wende auch dies um.

11Abajje erwiderte: Tatsächlich wende man es nicht um, denn bei jener Lehre ist er der Ansicht R. Meírs und der Ansicht R. Elea͑zars; hinsichtlich des Falles, wo dies nötig ist, ist er der Ansicht R. Elea͑zars, und hinsichtlich des Falles, wenn dies nicht nötig ist, ist er der Ansicht R. Meírs.

12Raba entgegnete: Befindet sich etwa nur R. Jehuda mit sich selbst in einem Widerspruche und nicht auch die Rabbanan!?

13Vielmehr, erklärte Raba, R. Jehuda befindet sich nicht mit sich selbst in einem Widerspruche, wie wir erklärt haben, und die Rabbanan befinden sich ebenfalls nicht mit sich selbst in einem Widerspruche, denn unter Rabbanan ist hier R. Meír zu verstehen, welcher sagt, es sei eine doppelte Bedingung erforderlich, während hier von dem Falle gesprochen wird, wenn er die Bedingung nicht verdoppelt hat.

14WER SICH UND SEINE KINDER AN NICHTJUDEN VERKAUFT HAT, DEN LÖSE MAN NICHT AUS, WOHL ABER LÖSE MAN DIE KINDER NACH DEM TODE IHRES VATERS AUS.

15GEMARA. R. Asi sagte: Dies nur, wenn er sich einmal verkauft, es wiederholt und drittmals getan hat.

16Einst borgten Leute aus Mikhse Geld von Nichtjuden und konnten es nicht bezahlen; da kamen diese und nahmen sie gefangen. Als sie hierauf zu R. Hona kamen, sprach er zu ihnen: Was kann ich euch helfen; wir haben gelernt, wer sich und seine Kinder an Nichtjuden verkauft hat, den löse man nicht aus.

17R. Abba sprach zu ihm: Du hast uns gelehrt, Meister, daß dies nur dann gelte, wenn er sich einmal verkauft, es wiederholt und drittmals getan hat!? Dieser erwiderte: Diese pflegen dies oft zu tun.

18Einst verkaufte sich jemand an Spieler und hierauf kam er zu R. Ami und bat ihn,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.