Gittin — Blatt 46a
1ich lasse mich von dir wegen des Gelobens scheiden. Er ist der Ansicht, der Grund hierbei ist das Verderben, somit könnte er, wenn er es ihr gesagt hat, ihr Verderben herbeiführen; wenn er ihr aber nichts gesagt hat, kann er ihr Verderben nicht herbeiführen.
2Manche lesen: R. Joseph b. Minjomi sagte im Namen R. Naḥmans: Es ist auch nötig, daß er ihr sage, wisse, daß ich mich von dir wegen der üblen Nachrede scheiden lasse, daß ich mich von dir wegen des Gelobens scheiden lasse. Er ist der Ansicht, dies aus dem Grunde, damit die Töchter Jisraéls nicht Unzucht und Gelübden fröhnen, daher ist es nötig, daß er es ihr sage.
3Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit der ersten Lesart, und es gibt eine Lehre übereinstimmend mit der zweiten Lesart.
4Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit der ersten Lesart: R. Meír sagte: Weshalb sagten sie, wer sich von seiner Frau wegen übler Nachrede scheiden ließ, dürfe sie nicht wiedernehmen, wer wegen Gelobens, dürfe sie nicht wiedernehmen? Weil er, wenn sie sich mit einem anderen verheiratet und die Sache sich als unwahr herausstellt, sagen könnte: wenn ich gewußt hätte, daß dem so sei, ließe ich mich von ihr nicht scheiden, selbst wenn man mir hundert Minen gegeben hätte. Die Scheidung würde dann nichtig sein und ihre Kinder Hurenkinder. Daher spreche man zu ihm: Wisse, wenn jemand sich von seiner Frau wegen übler Nachrede scheiden ließ, darf er sie nicht wiedernehmen, wenn wegen Gelobens, darf er sie nicht wiedernehmen.
5Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit der zweiten Lesart. R. Elea͑zar b. R. Jose sagte: Weshalb sagten sie, wer sich von seiner Frau wegen übler Nachrede scheiden ließ, dürfe sie nicht wiedernehmen, wer wegen Gelobens, dürfe sie nicht wiedernehmen? Damit die Töchter Jisraéls nicht Unzucht und Gelübden fröhnen. Daher spreche man zu ihm: Sage ihr folgendes: wisse, daß ich mich von dir wegen der üblen Nachrede scheiden lasse, daß ich mich von dir wegen des Gelobens scheiden lasse.
6R. JEHUDA SAGT, WENN DAS GELÜBDE VIELEN BEKANNT WAR, SO NEHME ER SIE NICHT WIEDER, UND WENN ES NICHT VIELEN BEKANNT WAR, SO DARF ER SIE WIEDERNEHMEN. R. Jehošua͑ b. Levi sagte: Folgendes ist der Grund R. Jehudas; es heißt: die Kinder Jisraél erschlugen sie nicht, weil ihnen die Fürsten der Gemeinde geschworen hatten . –
7Und die Rabbanan!? – War denn da der Schwur überhaupt gültig!? Jene sagten zu ihnen, daß sie aus einem fernen Lande gekommen seien, während sie nicht gekommen waren, somit war der Schwur überhaupt nicht gültig, und nur wegen der Heiligung des göttlichen Namens töteten sie sie nicht. –
8Was heißt ‘vielen’? R. Naḥman sagt, drei [Personen]; R. Jiçḥaq sagt, zehn.
9R. Naḥman sagt, drei, denn unter Tage sind zwei und unter viele sind drei zu verstehen. R. Jiçḥaq sagt, zehn, denn es heißt Gemeinde.
10R. MEÍR SAGT, WENN DAS GELÜBDE &C. MUSS. Es wird gelehrt: R. Elea͑zar sagte: Sie haben es verboten in dem Falle, wenn dies nötig ist, wegen des Falles, wenn es nicht nötig ist. –
11Worin besteht ihr Streit? – R. Meír ist der Ansicht, man sei damit einverstanden, daß seine Frau sich bei Gericht herabsetze,
12und R. Elea͑zar ist der Ansicht, man sei nicht damit einverstanden, daß seine Frau sich bei Gericht herabsetze.
13R. JOSE B. R. JEHUDA SAGTE: EINST SAGTE JEMAND IN ÇAJDAN &C.
14Wo lehrt er hier etwas, worauf dieses Ereignis sich beziehen könnte!? – [Die Mišna] ist lückenhaft und muß wie folgt lauten: dies gilt nur von dem Falle, wenn sie gelobt hat, wenn aber er gelobt hat, so darf er sie wieder nehmen. Hierzu sagte R. Jose b. R. Jehuda: Einst sagte auch jemand in Çajdan zu seiner Frau: Qonam, wenn ich mich von dir nicht scheiden lasse, und darauf ließ er sich von ihr scheiden. Da erlaubten ihm die Weisen, sie wieder zu nehmen, als vorsorgende Institution. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.