Gittin — Blatt 61b

1Man darf [Getreide] mahlen und es bei Leuten, die Siebentjahrsfrüchte essen, oder die ihre Früchte in Unreinheit essen, verwahren, nicht aber darf man dies für Leute, die Siebentjahrsfrüchte essen, oder ihre Früchte in Unreinheit essen!?

2Abajje erwiderte: Dies gilt von einem Priester, der verdächtig ist, Hebe in Unreinheit zu essen, eine nach der Tora [verbotene] Unreinheit. –

3Wieso darf man es demnach bei ihm verwahren, dem widersprechend wird ja gelehrt, daß man Hebe bei einem Jisraéliten aus dem gemeinen Volke verwahren dürfe, nicht aber bei einem Priester aus dem gemeinen Volke, weil er sich damit frei benimmt!?

4R. Ilea͑ erwiderte: Hier wird von einem mit einem Deckel versehenen Tongefäße gesprochen. –

5Es ist ja zu berücksichtigen, seine Frau könnte es während ihrer Menstruation schütteln!?

6Vielmehr, erklärte R. Jirmeja, dies ist kein Widerspruch; das eine gilt von empfänglichen Früchten, und das andere gilt von unempfänglichen Früchten. –

7Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wenn jemand Weizen zu einem Müller bringt, der Samaritaner oder ein Mann aus dem gemeinen Volke ist, so bleibt er in seinem Zustande hinsichtlich der Verzehntung und des Siebentjahres, nicht aber hinsichtlich der Unreinheit!? –

8Was ist dies für ein Widerspruch; haben wir es etwa nicht auf unempfängliche Früchte bezogen!? –

9Was dachte der, der auf diesen Widerspruch hinwies? – Er wollte auf einen anderen Widerspruch hinweisen: So bleibt er in seinem Zustande hinsichtlich der Verzehntung und des Siebentjahres. Demnach wird das Umtauschen nicht berücksichtigt;

10ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wer seiner Schwiegermutter etwas gibt, verzehnte, was er ihr gibt, und was er von ihr erhält, weil sie verdächtig ist, das Verdorbene umzutauschen!? –

11Da erfolgt dies aus dem angegebenen Grunde: R. Jehuda sagte: Weil sie auf den Vorteil ihrer Tochter bedacht ist und sich vor ihrem Schwiegersohne schämt. –

12Ist dies etwa sonst nicht zu berücksichtigen, wir haben ja gelernt, wer etwas seiner Hauswirtin gibt, verzehnte, was er ihr gibt, und was er von ihr erhält, weil sie es umtauscht!? – Auch hierbei erlaubt sie sich dies, indem sie sagt: soll lieber der Gelehrtenjünger das Warme essen, ich werde Kaltes essen. –

13Ist dies etwa sonst nicht zu berücksichtigen, es wird ja gelehrt: Die Frau eines Gelehrten darf mahlen zusammen mit der Frau eines Menschen aus dem gemeinen Volke, wenn sie unrein ist, nicht aber, wenn sie rein ist. R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt, auch wenn sie unrein ist, dürfe sie mit ihr nicht mahlen, weil diese

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.