Gittin — Blatt 61a
1streitet niemand, sie streiten nur über Leimbrett und Angelrute.
2BEIM FUNDE EINES TAUBEN, BLÖDEN &C. R. JOSE SAGT, ES SEI WIRKLICHER RAUB. R. Ḥisda sagte: Wirklicher Raub nach [rabbanitischer] Bestimmung. – In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung? – Ob man es durch Gericht einklagen kann.
3WENN EIN ARMER AUF DER SPITZE EINES OLIVENBAUMES [FRÜCHTE] ABKLOPFT, SO HAT BEI DEN UNTEN BEFINDLICHEN &C. Es wird gelehrt: Wenn er sie gepflückt und mit der Hand [auf die Erde] gelegt hat, so ist es wirklicher Raub.
4Einst ging R. Kahana nach Huçal und sah einen Mann mit Holzstücken werfen und Datteln abschütteln; da nahm er einige und aß sie. Jener sprach: Der Meister sieht ja, daß ich sie mit der Hand abgeschüttelt habe! Dieser erwiderte: Du bist wohl aus der Ortschaft des R. Jošija! Da las er über ihn: Der Fromme ist eine Grundfeste der Welt.
5MAN VERWEHRE NICHTJÜDISCHEN ARMEN NICHT [DAS EINSAMMELN VON] NACHLESE, VERGESSENEM UND ECKENLASS, DES FRIEDENS WEGEN. Die Rabbanan lehrten: Man ernähre die Armen der Nichtjuden mit den Armen Jisraéls, man besuche die Kranken der Nichtjuden mit den Kranken Jisraéls und man begrabe die Toten der Nichtjuden mit den Toten Jisraéls, des Friedens wegen.
6EINE FRAU DARF DER ANDEREN, DIE HINSICHTLICH DES SIEBENTJAHRES VERDÄCHTIG IST, EINE SCHWINGE, EIN SIEB, EINE HANDMÜHLE ODER EINEN OFEN LEIHEN, JEDOCH DARF SIE IHR NICHT KLAUBEN ODER MAHLEN HELFEN.
7DIE FRAU EINES GENOSSEN DARF DER FRAU EINES MENSCHEN AUS DEM GEMEINEN VOLKE EINE SCHWINGE ODER EIN SIEB LEIHEN, AUCH DARF SIE IHR KLAUBEN, MAHLEN UND SIEBEN HELFEN; HAT SIE ABER BEREITS DAS WASSER [AUF DAS MEHL] GEGOSSEN, DARF SIE BEI IHR NICHTS MEHR BERÜHREN, WEIL MAN ÜBERTRETER NICHT UNTERSTÜTZEN DARF. DIES ALLES [ERLAUBTEN] SIE, NUR DES FRIEDENS WEGEN.
8MAN DARF IM SIEBENTJAHRE NICHTJUDEN UNTERSTÜTZEN, NICHT ABER EINEN JISRAÉLITEN; DESGLEICHEN BEGRÜSSE MAN SIE, WEGEN DES FRIEDENS.
9GEMARA. Welchen Unterschied gibt es zwischen dem Anfangsatze und dem Schlußsatze? Abajje erwiderte: Die meisten Leute aus dem gemeinen Volke entrichten den Zehnten.
10Raba erwiderte: Hier wird von einem Manne aus dem gemeinen Volke nach der Ansicht R. Meírs und von rabbanitischer Unreinheit und Reinheit gesprochen. Es wird nämlich gelehrt: Ein Mann aus dem gemeinen Volke ist derjenige, der seine profanen [Speisen] nicht in Reinheit ißt – so R. Meír; die Weisen sagen, der seine Früchte nicht verzehntet. –
11Wenn er aber im Schlußsatze lehrt, wenn jene das Wasser bereits [auf das Mehl] gegossen hat, dürfe sie bei ihr nichts mehr berühren, so spricht ja der Anfangsatz nicht von Unreinheit und Reinheit!? –
12Der Anfangsatz und der Schlußsatz sprechen beide von Unreinheit und Reinheit, nur spricht der Anfangsatz von der Unreinheit von Profanem und der Schlußsatz von der Unreinheit der Teighebe. –
13Ich will auf einen Widerspruch hinweisen:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.