Gittin — Blatt 62b
1WENN JEMAND [ZU EINEM] GESAGT HAT: EMPFANGE DIESEN SCHEIDEBRIEF FÜR MEINE FRAU , ODER: BRING DIESEN SCHEIDEBRIEF MEINER FRAU, SO KANN ER , WENN ER ES WÜNSCHT, ZURÜCKTRETEN; WENN ABER DIE FRAU GESAGT HAT: EMPFANGE FÜR MICH MEINEN SCHEIDEBRIEF, SO KANN ER, WENN ER ES WÜNSCHT, NICHT ZURÜCKTRETEN.
2DAHER KANN DER EHEMANN, WENN ER ZU IHM GESAGT HAT: ICH WILL NICHT, DASS DU IHN FÜR SIE EMPFÄNGST, SONDERN, DASS DU IHN BRINGEST UND IHR GIBST, WENN ER ES WÜNSCHT, ZURÜCKTRETEN.
3R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SAGT, AUCH WENN SIE ZU IHM GESAGT HAT: NIMM FÜR MICH MEINEN SCHEIDEBRIEF, KÖNNE ER, WENN ER ES WÜNSCHT, NICHT ZURÜCKTRETEN.
4GEMARA. R. Aḥa, Sohn des R. Ivja, sprach zu R. Aši: Nur aus dem Grunde, weil sie ihn nicht zum Vertreter der Empfangsnahme gemacht hat, wenn sie ihn aber zum Vertreter der Empfangsnahme gemacht hat, so kann er, wenn er es wünscht, nicht zurücktreten, somit ist hieraus zu entnehmen, daß ‘bring’ wie ‘erwirb’ gelte. –
5Nein, tatsächlich, kann ich dir erwidern, gilt ‘bring’ nicht wie ‘erwirb’, nur ist dies wegen des Falles nötig, [wenn er gesagt hat:] empfange diesen Scheidebrief für meine Frau.
6Man könnte glauben, da der Ehemann kernen Vertreter der Empfangsnahme bestellen kann, sei der Scheidebrief ungültig, auch nachdem er in ihre Hand gekommen ist, so lehrt er uns, daß dies zu verstehen sei: empfange und überbringe. –
7Wir haben gelernt: Wenn aber die Frau gesagt hat: empfange für mich meinen Scheidebrief, so kann er, wenn er es wünscht, nicht zurücktreten. Wahrscheinlich einerlei, ob er ihn zur Empfangsnahme oder zur Überbringung [beauftragt hat]!? –
8Nein, wenn zur Empfangsnahme. –
9Komm und höre: Daher kann der Ehemann, wenn er zu ihm gesagt hat: ich will nicht, daß du ihn für sie empfängst, sondern, daß du ihn bringst und ihr gibst, wenn er es wünscht, zurücktreten. Nur wenn er gesagt hat, er wolle es nicht, wenn er aber nicht gesagt hat, er wolle es nicht, so kann er, wenn er es wünscht, nicht zurücktreten; somit ist hieraus zu entnehmen, daß ‘bring’ wie erwirb’ gelte!? –
10Vielleicht, wenn er ‘da hast du’ gesagt hat.
11Klar ist es, daß ein Mann Vertreter zur Überbringung sein könne, da der Ehemann der Frau den Scheidebrief zu überbringen hat, und daß eine Frau Vertreterin zur Empfangsnahme sein könne, da die Frau den Scheidebrief aus der Hand des Ehemannes zu empfangen hat, wie verhält es sich aber bei [der Vertretung] eines Mannes zur Empfangsnahme und einer Frau zur Überbringung? –
12Komm und höre: Wenn jemand [zu einem] gesagt hat: empfange diesen Scheidebrief für meine Frau, oder: bringe diesen Scheidebrief meiner Frau, so kann er, wenn er es wünscht, zurücktreten; wenn aber die Frau gesagt hat: empfange für mich meinen Scheidebrief, so kann er, wenn er es wünscht, nicht zurücktreten. Dies gilt wohl vom selben Vertreter, somit ist hieraus zu entnehmen, daß er sowohl zur Empfangsnahme als auch zur Überbringung zulässig sei. – Nein, von zwei Vertretern. –
13Komm und höre: Daher kann der Ehemann, wenn er zu ihm gesagt hat: ich will nicht, daß du ihn für sie empfängst, sondern, daß du ihn bringst und ihr gibst, wenn er es wünscht, zurücktreten. Hierbei ist es ja derselbe Vertreter, somit ist hieraus zu entnehmen, daß er sowohl zur Empfangsnahme als auch zur Überbringung zulässig sei. –
14Hieraus ist zu entscheiden, daß ein Mann auch Vertreter zur Empfangsnahme sein könne, wie auch ein Vater den Scheidebrief für seine minderjährige Tochter empfangen kann, aber hinsichtlich der Überbringung durch eine Frau bleibt ja die Frage bestehen. Wie ist es nun? R. Mari erwiderte: Komm und höre: Auch Frauen, die nicht glaubhaft sind, wenn sie bekunden, daß ihr Mann gestorben sei, sind zur Überbringung ihres Scheidebriefes glaubhaft. Da wird von der Überbringung [gesprochen].
15R. Aši sagte: Dies ist auch aus dem Schlußsatze zu entnehmen; der Schlußsatz lehrt, die Frau könne selber ihren Scheidebrief überbringen, nur müsse sie sagen: er ist vor mir geschrieben und vor mir unterzeichnet worden, und dies bezogen wir auf die Überbringung. Schließe hieraus.
16Es wurde gelehrt: [Wenn sie zu ihm gesagt hat:] bring mir meinen Scheidebrief, [er aber sagt:] deine Frau sagte mir, daß ich für sie ihren Scheidebrief empfange, und dieser zu ihm sagt: da hast du ihn, wie sie gesagt hat, so ist sie, wie
17R. Naḥman im Namen des Rabba b. Abuha im Namen Rabhs sagt, selbst wenn der Scheidebrief in ihre Hand gekommen ist, nicht geschieden. Hieraus ist zu entnehmen, daß, er sich auf seine Worte verlasse, denn, verließe er sich auf ihre Worte, so sollte sie geschieden sein, sobald der Scheidebrief in ihre Hand gekommen ist.
18R. Aši erwiderte: Was soll dies;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.