Gittin — Blatt 63a
1würde es entgegengesetzt gelehrt worden sein, [wenn sie zu ihm gesagt hat:] empfange für mich meinen Scheidebrief, [er aber sagt:] deine Frau sagte mir, daß ich ihr ihren Scheidebrief bringe, und dieser zu ihm sagt: da hast du ihn, wie sie gesagt hat, so ist sie, wie R. Naḥman im Namen des Rabba b. Abuha im Namen Rabhs sagt, geschieden, sobald der Scheidebrief in seine Hand gekommen ist, so wäre hieraus zu entnehmen, daß er sich auf ihre Worte verlasse,
2oder [würde er gesagt haben, sie sei geschieden, sobald der Scheidebrief] in ihre Hand [gekommen ist, so wäre hieraus zu entnehmen,] daß er sich auf seine Worte verlasse, jetzt aber erfolgt es aus dem Grunde, weil der Vertreter seinen Auftrag überhaupt nicht ausgeführt hat, denn er sagte, er wolle Vertreter zur Empfangsnahme sein, nicht aber Vertreter zur Überbringung.
3R. Hona b. Ḥija sagte: Komm und höre: Wenn jemand [zu einem] gesagt hat: empfange diesen Scheidebrief für meine Frau, oder: bring diesen Scheidebrief meiner Frau, so kann er, wenn er es wünscht, zurücktreten. Nur wenn er es wünscht, sonst aber ist der Scheidebrief gültig.
4Wieso denn, der Ehemann kann ja keinen Vertreter zur Empfangsnahme bestellen!? Wir sagen also, da er sein Auge darauf gerichtet hat, sich von ihr scheiden zu lassen, sage er, sie möge auf jede Art und Weise geschieden sein, ebenso auch hierbei: da er sein Auge darauf gerichtet hat, sich von ihr scheiden zu lassen, sage er, sie möge auf jede Art und Weise geschieden sein!? –
5Es ist ja nicht gleich, da hat er ihn ihm, da jeder weiß, daß er keinen Vertreter zur Empfangsnahme bestellen könne, zur Überbringung gegeben, hierbei aber hat er sich geirrt.
6Raba sagte: Komm und höre: Wenn eine Minderjährige gesagt hat: empfange für mich meinen Scheidebrief, so ist der Scheidebrief erst dann rechtskräftig, wenn er in ihre Hand gekommen ist. Wenn er aber in ihre Hand gekommen ist, ist sie geschieden. Wieso denn, er hat ihn ja nicht zum Vertreter der Überbringung gemacht!? Wir sagen also, da er sein Auge darauf gerichtet hat, sich von ihr scheiden zu lassen, sage er, sie möge auf jede Art und Weise geschieden sein, ebenso auch hierbei: da er sein Auge darauf gerichtet hat, sich von ihr scheiden zu lassen, sage er, sie möge auf jede Art und Weise geschieden sein!? –
7Es ist ja nicht gleich; da hat er ihn, da jeder weiß, daß Minderjährige keinen Vertreter bestellen können, zur Überbringung gegeben, hierbei aber hat er sich geirrt. –
8Komm und höre: [Wenn sie zu ihm gesagt hat: bring mir meinen Scheidebrief, [er aber sagt:] deine Frau sagte mir, daß ich für sie ihren Scheidebrief empfange, oder [sie zu ihm gesagt hat:] empfange für mich meinen Scheidebrief, [er aber sagt:] deine Frau sagte mir, daß ich ihr ihren Scheidebrief bringe, und dieser zu ihm sagt: bring ihn und gib ihr, oder: erwirb ihn für sie, oder: empfange ihn für sie, so kann er, wenn er es wünscht, zurücktreten; sobald aber der Scheidebrief in ihre Hand gekommen ist, ist sie geschieden.
9Wahrscheinlich bezieht sich die Empfangsnahme auf die Empfangsnahme und die Überbringung auf die Überbringung!? –
10Nein, die Empfangsnahme auf die Überbringung und die Überbringung auf die Empfangsnahme. –
11Wieso ist sie, wenn die Empfangsnahme sich auf die Überbringung bezieht, geschieden, erst wenn der Scheidebrief in ihre Hand gekommen ist, sie sollte ja sofort geschieden sein!? Hieraus ist somit zu entnehmen, daß er sich auf seine Worte verlasse. –
12Wieso dies, da sagte er zu ihr: da hast du ihn, wie sie gesagt hat, aber sagte er denn hierbei: da hast du ihn, wie sie gesagt hat!?
13Die Rabbanan lehrten: [Wenn sie gesagt hat:] empfange für mich meinen Scheidebrief, [und er sagt:] deine Frau sagte mir, daß ich für sie ihren Scheidebrief empfange, und dieser zu ihm sagt: bring ihn und gib ihr, oder: erwirb ihn für sie, oder: empfange ihn für sie, so kann er, wenn er es wünscht, nicht zurücktreten. R. Nathan sagte: [Sagte er:] bring ihn und gib ihr, so kann er, wenn er es wünscht, zurücktreten, wenn aber: erwirb ihn für sie, oder: empfange ihn für sie, so kann er, wenn er es wünscht, nicht zurücktreten.
14Rabbi sagte: In all diesen Fällen kann er, wenn er es wünscht, nicht zurücktreten; wenn er ihm aber erwidert hat: ich will nicht, daß du ihn für sie empfängst, sondern, daß du ihn bringst und ihr gibst, so kann er, wenn er es wünscht, zurücktreten. –
15Rabbi sagt ja dasselbe, was der erste Autor!? Wenn du willst, sage ich: er lehrt uns den Fall, [wenn der Ehemann sagt,] er wolle dies nicht; wenn du aber willst, sage ich: er lehrt uns, daß Rabbi der erste Autor sei.
16Sie fragten: Gilt nach R. Nathan ‘da hast du’ wie erwirb’ oder gilt es nicht wie ‘erwirb’? –
17Komm und höre: Wenn jemand [zu einem] gesagt hat: empfange diesen Scheidebrief für meine Frau, oder: bring diesen Scheidebrief meiner Frau, so kann er, wenn er es wünscht, zurücktreten; wenn aber die Frau gesagt hat: empfange für mich meinen Scheidebrief, so kann er, wenn er es wünscht, nicht zurücktreten.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.