Jevamot — Blatt 112b
1Hier wird von einer Frau gelehrt, die Kinder hatte, und so weit kann sie daran nicht denken. –
2Weshalb lehrt er, wenn man ihn demnach, falls sie keine Kinder hatte, nur ersuchen kann, daß, wenn sie dies beabsichtigte, man ihn nur ersuchen könne, auch wenn sie es bei Lebzeiten ihres Ehemannes getan hat, sollte er doch hinsichtlich desselben Falles einen Unterschied lehren: dies gilt nur von dem Falle, wenn sie Kinder hatte, wenn sie aber keine Kinder hatte, so kann man ihn nur ersuchen!?
3Hieraus ist somit zu entnehmen, daß man ihn zwingen kann, ob sie Kinder hatte oder nicht, nach Rabh. Schließe hieraus.
4WENN EIN TAUBER EINE VOLLSINNIGE ODER EIN VOLLSINNIGER EINE TAUBE GEHEIRATET HAT, SO KANN ER, WENN ER WILL, SIE ENTFERNEN, UND WENN ER WILL, SIE BEHALTEN; WIE ER SIE DURCH ZEICHEN GENOMMEN HAT, SO KANN ER SIE DURCH ZEICHEN ENTFERNEN.
5WENN EIN VOLLSINNIGER EINE VOLLSINNIGE GEHEIRATET HAT UND SIE TAUB GEWORDEN IST, SO KANN ER, WENN ER WILL, SIE ENTFERNEN, UND WENN ER WILL, SIE BEHALTEN; IST SIE BLÖDSINNIG GEWORDEN, SO KANN ER SIE NICHT ENTFERNEN; IST ER TAUB ODER BLÖDSINNIG GEWORDEN, SO KANN ER SIE NIMMER ENTFERNEN.
6R. JOḤANAN B. NURI SPRACH: WESHALB SOLL EINE TAUB GEWORDENE FRAU ENTFERNT WERDEN, EIN TAUB GEWORDENER MANN ABER NICHT ENTFERNEN KÖNNEN!? MAN ERWIDERTE IHM: DER MANN, DER DIE SCHEIDUNG AUSBRINGT, GLEICHT NICHT DER FRAU, DIE GESCHIEDEN WIRD; DIE FRAU WIRD ENTFERNT MIT IHREM WILLEN UND GEGEN IHREN WILLEN, DER MANN ABER ENTFERNT SIE NUR MIT SEINEM WILLEN.
7R. JOḤANAN B. GUDGADA BEKUNDETE, DASS EINE DURCH IHREN VATER VERHEIRATETE TAUBE DURCH EINEN SCHEIDEBRIEF ENTFERNT WERDEN KANN. SIE SPRACHEN ZU IHM: MIT JENER VERHÄLT ES SICH EBENSO.
8WENN ZWEI TAUBE BRÜDER MIT ZWEI TAUBEN SCHWESTERN, ZWEI VOLLSINNIGEN SCHWESTERN, ODER ZWEI SCHWESTERN, VON DENEN EINE TAUB UND EINE VOLLSINNIG IST, VERHEIRATET SIND, ODER WENN ZWEI TAUBE SCHWESTERN MIT ZWEI VOLLSINNIGEN BRÜDERN, ZWEI TAUBEN BRÜDERN, ODER ZWEI BRÜDERN, VON DENEN EINER TAUB UND EINER VOLLSINNIG IST, VERHEIRATET SIND, SO SIND SIE VON DER ḤÀLIÇA UND DER SCHWAGEREHE ENTBUNDEN; SIND SIE EINANDER FREMD, SO MÜSSEN SIE SIE NEHMEN, UND WENN SIE WOLLEN, ENTFERNEN SIE SIE.
9WENN ZWEI BRÜDER, EIN TAUBER UND EIN VOLLSINNIGER, MIT ZWEI VOLLSINNIGEN SCHWESTERN VERHEIRATET SIND, UND DER MIT DER VOLLSINNIGEN VERHEIRATETE TAUBE STIRBT, WAS TUE DER MIT DER VOLLSINNIGEN VERHEIRATETE VOLLSINNIGE? SIE IST ALS SCHWESTER SEINER FRAU FREI.
10WAS TUE DER MIT DER VOLLSINNIGEN VERHEIRATETE TAUBE, WENN DER MIT DER VOLLSINNIGEN VERHEIRATETE VOLLSINNIGE STIRBT? ER ENTFERNE SEINE FRAU DURCH EINEN SCHEIDEBRIEF, UND DIE FRAU SEINES BRUDERS IST FÜR IMMER VERBOTEN.
11WENN ZWEI VOLLSINNIGE BRÜDER MIT ZWEI SCHWESTERN, EINER TAUBEN UND EINER VOLLSINNIGEN, VERHEIRATET SIND, UND DER MIT DER TAUBEN VERHEIRATETE VOLLSINNIGE STIRBT, WAS TUE DER MIT DER VOLLSINNIGEN VERHEIRATETE VOLLSINNIGE? SIE IST ALS SCHWESTER SEINER FRAU FREI. WAS TUE DER MIT DER TAUBEN VERHEIRATETE VOLLSINNIGE, WENN DER MIT DER VOLLSINNIGEN VERHEIRATETE VOLLSINNIGE STIRBT? ER ENTFERNE SEINE FRAU DURCH EINEN SCHEIDEBRIEF UND DIE FRAU SEINES BRUDERS DURCH ḤALIÇA.
12WENN ZWEI BRÜDER, EIN TAUBER UND EIN VOLLSINNIGER, MIT ZWEI SCHWESTERN, EINER TAUBEN UND EINER VOLLSINNIGEN, VERHEIRATET SIND, UND DER MIT DER TAUBEN VERHEIRATETE TAUBE STIRBT, WAS TUE DER MIT DER VOLLSINNIGEN VERHEIRATETE VOLLSINNIGE? SIE IST ALS SCHWESTER SEINER FRAU FREI.
13WAS TUE DER MIT DER TAUBEN VERHEIRATETE TAUBE, WENN DER MIT DER VOLLSINNIGEN VERHEIRATETE VOLLSINNIGE STIRBT? ER ENTFERNE SEINE FRAU DURCH EINEN SCHEIDEBRIEF, UND DIE FRAU SEINES BRUDERS IST FÜR IMMER VERBOTEN.
14WENN ZWEI BRÜDER, EIN TAUBER UND EIN VOLLSINNIGER, MIT ZWEI EINANDER FREMDEN VOLLSINNIGEN VERHEIRATET SIND, UND DER MIT DER VOLLSINNIGEN VERHEIRATETE TAUBE STIRBT, WAS TUE DER MIT DER VOLLSINNIGEN VERHEIRATETE VOLLSINNIGE? ER VOLLZIEHE DIE ḤALIÇA ODER DIE SCHWAGEREHE. WAS TUE DER MIT DER VOLLSINNIGEN VERHEIRATETE TAUBE, WENN DER MIT DER VOLLSINNIGEN VERHEIRATETE VOLLSINNIGE STIRBT? ER MUSS SIE NEHMEN UND KANN SIE NIMMER ENTFERNEN.
15WENN ZWEI VOLLSINNIGE BRÜDER MIT ZWEI EINANDER FREMDEN, EINER VOLLSINNIGEN UND EINER TAUBEN, VERHEIRATET SIND, UND DER MIT DER TAUBEN VERHEIRATETE VOLLSINNIGE STIRBT, WAS TUE DER MIT DER VOLLSINNIGEN VERHEIRATETE VOLLSINNIGE? ER MUSS SIE NEHMEN, UND WENN ER WILL, ENTFERNE ER SIE. WAS TUE DER MIT DER TAUBEN VERHEIRATETE VOLLSINNIGE, WENN DER MIT DER VOLLSINNIGEN VERHEIRATETE VOLLSINNIGE STIRBT? ER VOLLZIEHE AN IHR DIE ḤALIÇA ODER DIE SCHWAGEREHE.
16WENN ZWEI BRÜDER, EIN TAUBER UND EIN VOLLSINNIGER, MIT ZWEI EINANDER FREMDEN, EINER TAUBEN UND EINER VOLLSINNIGEN, VERHEIRATET SIND, UND DER MIT DER TAUBEN VERHEIRATETE TAUBE STIRBT, WAS TUE DER MIT DER VOLLSINNIGEN VERHEIRATETE VOLLSINNIGE? ER MUSS SIE NEHMEN, UND WENN ER WILL, ENTFERNE ER SIE. WAS TUE DER MIT DER TAUBEN VERHEIRATETE TAUBE, WENN DER MIT DER VOLLSINNIGEN VERHEIRATETE VOLLSINNIGE STIRBT? ER MUSS SIE NEHMEN UND KANN SIE NIMMER ENTFERNEN.
17GEMARA. Rami b. Ḥama sagte: Weshalb haben die Rabbanan für einen Tauben und eine Taube eine Verheiratung angeordnet, für einen Blödsinnigen und eine Blödsinnige aber keine Verheiratung angeordnet? Es wird nämlich gelehrt: Wenn ein Blödsinniger und ein Minderjähriger Frauen geheiratet haben und gestorben sind, so sind ihre Frauen von der Ḥaliça und der Schwagerehe entbunden. –
18Für einen Tauben und eine Taube, bei denen die Anordnung der Rabbanan bestehen kann, haben die Rabbanan eine Verheiratung angeordnet, für einen Blödsinnigen und eine Blödsinnige, bei denen die Anordnung der Rabbanan nicht bestehen kann, denn niemand kann mit einer Schlange in einem Korbe wohnen, haben die Rabbanan keine Verheiratung angeordnet. –
19Weshalb haben die Rabbanan für einen Minderjährigen keine Verheiratung angeordnet, für einen Tauben aber eine Verheiratung angeordnet? – Für einen Tauben, der keine Heiratsfähigkeit erlangt, haben die Rabbanan eine Verheiratung angeordnet, für einen Minderjährigen, der Heiratsfähigkeit erlangt, haben die Rabbanan keine Verheiratung angeordnet. –
20Auch eine Minderjährige erlangt ja Heiratsfähigkeit, und die Rabbanan haben für sie eine Verheiratung angeordnet!? – Bei dieser deshalb, damit man sie nicht als preisgegeben behandle. –
21Weshalb kann eine Minderjährige die Weigerung erklären und eine Taube die Weigerung nicht erklären? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.