Jevamot — Blatt 113a

1Man würde dann vermeiden, sie zu heiraten. –

2Weshalb darf eine Minderjährige Hebe essen und eine Taube keine Hebe essen? Wir haben nämlich gelernt: R. Joḥanan b. Gudgada bekundete, daß eine durch ihren Vater verheiratete Taube durch einen Scheidebrief entfernt werden könne, und daß eine mit einem Priester verheiratete Minderjährige Hebe essen dürfe. Eine Taube aber darf nicht essen. –

3Mit Rücksicht darauf, ein Tauber könnte sie einer Tauben zu essen geben. – Mag er doch, dies ist ja ebenso, als würde ein Minderjähriger Aas essen!? –

4Mit Rücksicht darauf, ein Tauber könnte sie einer Vollsinnigen zu essen geben. – Aber der Taube kann ja auch einer Vollsinnigen rabbanitische Hebe zu essen geben!? – Mit Rücksicht darauf, er könnte ihr Hebe der Tora geben. –

5Weshalb erhält eine Minderjährige die Morgengabe und eine Taube nicht? – Man würde dann vermeiden, sie zu heiraten. –

6Woher, daß die Minderjährige die Morgengabe erhält? – Wir haben gelernt: Die Weigerungserklärende, die zweitgradig Inzestuöse und die Sterile erhalten nicht die Morgengabe, sind aber durch Scheidebrief zu entfernen; die Minderjährige dagegen erhält die Morgengabe. –

7Woher, daß eine Taube die Morgengabe nicht erhält? – Es wird gelehrt: Wenn ein Tauber oder ein Blödsinniger Vollsinnige geheiratet haben, so haben diese, selbst wenn der Taube vollsinnig und der Blödsinnige vernünftig geworden ist, an sie keinerlei Ansprüche. Wollen sie sie weiter behalten, so erhalten diese die Morgengabe.

8Wenn aber ein Vollsinniger eine Taube oder eine Blödsinnige geheiratet hat, so besteht ihre Morgengabe, selbst wenn er ihr hundert Minen verschrieben hat, weil er eingewilligt hat, sie von seinem Vermögen zu ernähren. Nur deshalb, weil er eingewilligt hat, wenn er aber nicht eingewilligt hat, erhält sie sie nicht, denn sonst würde man vermeiden, sie zu heiraten. –

9Demnach sollten sie auch für die mit einem Tauben [verheiratete] Vollsinnige die Morgengabe anordnen, damit sie nicht vermeide, sich mit diesem zu verheiraten!? – Mehr als der Mann heiraten will, will die Frau geheiratet werden.

10In der Nachbarschaft R. Malkijus war ein Tauber, den er eine Frau heiraten und ihr vierhundert Zuz von seinem Vermögen verschreiben ließ. Da sprach Raba: Wer ist so weise, wie R. Malkiju, der ein bedeutender Mann ist! Er dachte nämlich wie folgt: würde man ihm doch, wenn er es wollte, auch eine Magd zur Bedienung gekauft haben, und um so mehr dies, wo beides vorhanden ist.

11R. Ḥija b. Aši sagte im Namen Šemuéls: Wegen der Frau eines Tauben ist man kein Schwebe-Schuldopfer schuldig.

12Ihm wäre eine Stütze zu erbringen. Fünf dürfen die Hebe nicht absondern, haben sie abgesondert, so ist das von ihnen Abgesonderte keine Hebe, und zwar: der Taube, der Blöde der Minderjährige, wer die Hebe von Fremdem absondert, und ein Nichtjude, der die Hebe für einen Jisraéliten absondert; selbst wenn es im Auftrage des Jisraéliten erfolgt, ist seine Absonderung ungültig. –

13Er ist der Ansicht R. Elea͑zars, denn es wird gelehrt: R. Jiçḥaq sagte im Namen R. Elea͑zars, die Hebe eines Tauben sei nicht profan, weil es zweifelhaft ist. – Wenn er der Ansicht R. Elea͑zars ist, so sollte man hierbei ein Schwebe-Schuldopfer schuldig sein!? –

14Hierfür ist eines von zwei Stücken erforderlich. –

15Ist denn nach R. Elea͑zar eines von zwei Stücken erforderlich, es wird ja gelehrt: R. Elea͑zar sagt, wegen des Talges eines Koj sei man ein Schwebe-Schuldopfer schuldig!? –

16Šemuél ist der Ansicht R. Elea͑zars hinsichtlich des einen und streitet gegen ihn hinsichtlich des anderen.

17Manche lesen: R. Ḥija b. Abba sagte im Namen Šemuéls: Wegen der Frau eines Tauben ist man ein Schwebe-Schuldopfer schuldig. Man wandte ein: Fünf dürfen die Hebe nicht abheben!? – Er ist der Ansicht R. Elea͑zars.

18R. Aši fragte: Was ist der Grund R. Elea͑zars: ist es ihm entschieden, daß das Verständnis des Tauben schwach ist, jedoch zweifelhaft, ob es geklärt ist oder nicht, aber immer im gleichen Zustande,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.