Jevamot — Blatt 3a
1Auch alle übrigen werden ja durch eine Schriftauslegung einbegriffen!? — Zugegeben, daß sie hinsichtlich der Schwagerehe durch eine Schriftauslegung einbegriffen werden, hinsichtlich ihrer Inzestuosität aber sind sie ausdrücklich genannt, während die Tochter auch hinsichtlich ihrer Inzestuosität durch eine Schriftauslegung einbegriffen wird.
2Raba sagte nämlich, R. Jiçḥaq b. Evdämi habe ihm gesagt, dies sei aus [den Worten]
3sie und Unzucht zu folgern.
4Sollte er doch, da du erklärst, er bevorzuge alles, was durch eine Schriftauslegung einbegriffen wird, die Schwester seiner Frau zuletzt nennen!? — Da er von der Schwesternschaftsinzestuösität spricht, so nennt er auch die Schwester seiner Frau.
5Sollte er doch diesen Passus zuletzt nennen!? — Vielmehr, der Autor zählt sie nach dem Grade der Verwandtschaft auf: zuerst nennt er die Tochter, die Tochter seiner Tochter und die Tochter seines Sohnes, die ihm anverwandt sind.
6anschließend an die ihm anverwandten drei Generationen absteigend nennt er drei ihr anverwandte Generationen absteigend, und anschließend an die drei ihr anverwandten Generationen absteigend nennt er drei ihr anverwandte Generationen aufsteigend;
7sodann nennt er die Schwester und die Schwester seiner Mutter, die ihm anverwandt sind, und da er von der Schwesternschaftsinzestuosität spricht, nennt er auch die Schwester seiner Frau. Demnach sollte er die Schwiegertochter vor der Frau seines nicht gleichzeitig mit ihm gelebt habenden Bruders nennen, die ihm nicht wegen Verwandtschaft verboten ist, da er aber von der Bruderschaftsinzestuosität spricht, nennt er anschließend die Frau seines vor ihm gelebt habenden Bruders und erst nachher die Schwiegertochter.
8Weshalb heißt es ‘entbinden’, sollte es doch ‘machen verboten’ heißen!? — Wenn es ‘machen verboten’ hieße, könnte man glauben, die Schwagerehe sei verboten, wohl aber sei die Ḥaliça zu vollziehen, so lehrt er uns.
9Sollte es doch heißen: zur Ḥaliça verboten!? — Dabei tut er nichts. — Wieso nicht, wenn es heißen würde, sie benötige der Ḥaliça, könnte an ihr auch die Schwagerehe vollzogen werden!?
10Da die Nebenbuhlerin nur bei diesem Gesetze verboten ist, sonst aber erlaubt, so heißt es ‘entbinden.’
11Wozu lehrt er ‘von der Ḥaliça und der Schwagerehe’, sollte er doch nur ‘von der Schwagerehe’ lehren!? — Hieße es nur ‘von der Schwagerehe’. so könnte man glauben, sie benötige der Ḥaliça und nur die Schwagerehe sei nicht zu vollziehen, so lehrt er uns, daß, wer zur Schwagerehe herantritt, zur Ḥaliça herantrete, und wer nicht zur Schwagerehe herantritt, auch zur Ḥaliça nicht herantrete.
12Sollte es doch ‘von der Schwagerehe und der Ḥaliça’ oder nur ‘von der Ḥaliça’ heißen!? — Dies nach Abba Šaúl, welcher sagt, das Gebot der Ḥaliça gehe dem Gebote der Schwagerehe vor.
13Was schließt die Zahlangabe im Anfangsatze aus und was schließt die Zahlangabe im Schlußsatze aus?
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.