Jevamot — Blatt 48b
1R. Elie͑zer sagt, unter ‘Vater’ sei ihr wirklicher Vater und unter ‘Mutter’ ihre wirkliche Mutter zu verstehen. R. A͑qiba sagt, unter ‘Vater’ und ‘Mutter’ sei der Götzendienst zu verstehen, wie es heißt: die zum Holze sprechen: du bist mein Vater &c.
2Einen Monat von Tagen. Dreißig Tage. R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt, neunzig Tage; einen Monat: dreißig, von Tagen: dreißig, und nachher, dreißig.
3Rabina wandte ein: Vielleicht: einen Monat: dreißig, von Tagen: dreißig, und nachher, ebenso viel!? – Ein Einwand.
4Die Rabbanan lehrten: Man darf unbeschnittene Sklaven halten – so R. Jišma͑él; R. A͑qiba sagt, man dürfe solche nicht halten. R. Jišma͑él sprach zu ihm: Es heißt ja: und sich erhole der Sohn deiner Magd!? Dieser erwiderte: Die Schrift spricht von einem Sklaven, den man bei Sonnenuntergang gekauft hat, und ihn zu beschneiden die Zeit nicht mehr reichte. –
5Alle stimmen überein, daß [die Worte:] und sich erhole der Sohn deiner Magd, sich auf einen unbeschnittenen Sklaven beziehen; woher dies? – Es wird gelehrt: Und sich erhole der Sohn deiner Magd; die Schrift spricht von einem unbeschnittenen Sklaven. Du sagst, von einem unbeschnittenen Sklaven, vielleicht ist dem nicht so, sondern von einem beschnittenen Sklaven? Es heißt bereits: damit ruhe dein Sklave und deine Magd gleich dir, und dies gilt vom beschnittenen Sklaven, somit beziehe man [die Worte:] und sich erhole der Sohn deiner Magd, auf einen unbeschnittenen Sklaven.
6Und der Fremdling, das ist der Beisaßproselyt. Du sagst, der Beisaßproselyt, vielleicht ist dem nicht so, sondern der wirkliche Proselyt? – Es heißt bereits: und der Fremde in deinen Toren, und dies gilt vom wirklichen Proselyten, somit beziehe man [die Worte:] und der Fremdling, auf den Beisaßproselyten.
7R. Jehešua͑ b. Levi sagte: Wenn jemand einen Sklaven von einem Nichtjuden gekauft hat und er sich nicht beschneiden läßt, so befasse er sich mit ihm zwölf Monate, und wenn er sich bis dahin nicht beschneiden ließ, verkaufe er ihn weiter an einen Nichtjuden.
8Die Jünger sprachen zu R. Papa: Also nicht nach R. A͑qiba, denn R. A͑qiba sagt, man dürfe ihn nicht halten. R. Papa erwiderte ihnen: Man kann sagen, auch nach R. A͑qiba, denn dies gilt nur da, wo dies nicht feststeht, wenn dies aber feststeht, steht es ja fest.
9R. Kahana sagte: Als ich diese Lehre R. Zebid aus Nehardea͑ vortrug, sprach er zu mir: Weshalb erwiderte demnach R. A͑qiba: wenn man einen Sklaven bei Sonnenuntergang gekauft hat, sollte er doch dies erwidert haben!? – Er erwiderte eine von zwei Antworten.
10Rabin ließ mitteilen: R. Ilea͑ sagte, und ebenso sagten all meine Lehrer in seinem Namen: Ein unbeschnittener Sklave, den man halten darf, ist derjenige, den sein Herr gekauft hat in der Absicht, ihn nicht zu beschneiden. Die Jünger sprachen vor R. Papa: Also nicht nach R. A͑qiba, denn R. A͑qiba sagt, man dürfe ihn nicht halten. R. Papa erwiderte ihnen: Man kann sagen, auch nach R. A͑qiba, denn dies gilt nur von dem Falle, wenn er dies nicht mit ihm vereinbart hat, wenn er dies aber mit ihm vereinbart hat, hat er es ja vereinbart.
11R. Kahana sagte: Als ich dies R. Zebid aus Nehardea͑ vortrug, sprach er zu mir: Weshalb erwiderte demnach R. A͑qiba: wenn man einen Sklaven bei Sonnenuntergang gekauft hat, und ihn zu beschneiden die Zeit nicht mehr reichte, sollte er doch dies erwidert haben!? –
12Auch nach deiner Auffassung sollte er doch jenes erwidert haben!? Vielmehr erwiderte er eine von zwei oder drei Antworten.
13R. Ḥanina b. Papi, R. Ami und R. Jiçḥaq der Schmied saßen an der Tür R. Jiçḥaq des Schmiedes und erzählten: Im Jisraéllande war eine Stadt, da die Sklaven sich nicht beschneiden lassen wollten; man befaßte sich mit ihnen zwölf Monate und verkaufte sie weiter an Nichtjuden.
14Dies nach dem Autor der folgenden Lehre: Wenn jemand einen Sklaven von einem Nichtjuden gekauft hat und er sich nicht beschneiden läßt, so befasse er sich mit ihm zwölf Monate, und wenn er sich bis dahin nicht beschneiden ließ, verkaufe er ihn weiter an einen Nichtjuden. R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt, im Jisraéllande halte man ihn nicht, wegen der Unbrauchbarmachung der reinen Speisen. In einer Stadt nahe der Grenze halte man ihn überhaupt nicht, weil er etwas hören und es seinen nichtjüdischen Genossen weiter erzählen könnte.
15Es wird gelehrt: R. Ḥananja, der Sohn R. Gamliéls, sagte: Die Proselyten in der Jetztzeit werden deshalb unterdrückt und von Leiden heimgesucht, weil sie die sieben Gebote der Noachiden nicht gehalten haben. R. Jose sagt, ein Proselyt, der sich bekehrt, gleiche einem neugeborenen Kinde, und nur deshalb werden sie unterdrückt, weil sie in den Einzelheiten der Gebote nicht gleich den Jisraéliten kundig sind. Abba Ḥanan erklärte im Namen R. Elea͑zars: Weil sie es nicht aus Liebe, sondern aus Furcht tun.
16Manche sagen: Weil sie gesäumt haben, unter die Fittige der Göttlichkeit zu kommen. R. Abahu, nach anderen R. Ḥanina, sagte: Hierauf deutet folgender Schriftvers: vergelte dir der Herr deine Tat, und dein Lohn sei vollkommen vom Herrn, dem Gott Jisraéls etc. dich zu bergen du gekommen bist.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.