Jevamot — Blatt 77b
1denn R. Zakkaj lehrte vor R. Joḥanan: Nur eine Jungfrau von seinem Volke soll er zur Frau nehmen, dies schließt die Proselytin von der Entstehung her ein, daß sie für Priester tauglich sei. Da erwiderte jener: Ich lehre: von seinem Volke, dies schließt die von zwei Völkern stammende Jungfrau ein, und du sagst, nur die Proselytin von der Entstehung her, weiter keine.
2Was heißt ‘von zwei Völkern’: wollte man sagen, wenn ein A͑mmoniter eine A͑mmoniterin geheiratet hat, und er nennt sie deshalb ‘zwei Völker’, weil Männer verboten und Frauen erlaubt sind, so ist dies ja eine Proselytin von der Entstehung her. Doch wohl, wenn ein A͑mmoniter eine Jisraélitin geheiratet hat.
3Manche lesen: Da erwiderte jener: Ich lehre: von seinem Volke, dies schließt die von zwei Völkern stammende Jungfrau ein, von einem Volke, das aus zwei Völkern besteht, und du sagst, eine Proselytin von der Entstehung her, weiter keine. –
4Woher ist nach dieser Lesart zu entnehmen, daß die Tochter eines Miçri zweiter Generation für Priester tauglich ist? Wolltest du sagen, er folgere es vom A͑mmoniter, der eine Jisraélitin geheiratet hat, so gilt dies vielleicht nur von einem A͑mmoniter, der eine Jisraélitin geheiratet hat, da die Frauen erlaubt sind!? –
5Ein Miçri zweiter Generation, der eine Miçrith zweiter Generation geheiratet hat, beweist [das Entgegengesetzte]. –
6Wohl gilt dies vom Miçri zweiter Generation, der eine Miçrith zweiter Generation geheiratet hat, bei dem die Beiwohnung keine sündhafte ist!? –
7Der A͑mmoniter, der eine Jisraélitin geheiratet hat, beweist [das Entgegengesetzte]. Die Replikation wiederholt sich nun &c.
8R. Joseph sprach: Deshalb hörte ich auch R. Jehuda [die Worte] von seinem Volke auslegen, und ich wußte nicht, was er meinte.
9Als R. Šemuél b. R. Jehuda kam, sagte er: Er lehrte vor ihm wie folgt: Ein a͑mmonitisches Weib ist tauglich; ihr Sohn von einem A͑mmoniter ist untauglich; ihre Tochter von einem A͑mmoniter ist tauglich. Dies gilt nur von einem A͑mmoniter und einer A͑mmoniterin, die sich bekehrt haben, ihre Tochter von einem A͑mmoniter aber ist untauglich.
10Da sprach dieser zu ihm: Geh, lehre dies draußen. Allerdings ist ein a͑mmonitisches Weib tauglich, denn [es heißt:] A͑mmoniter, nicht aber eine A͑mmoniterin; ebenso ist ihr Sohn von einem A͑mmoniter untauglich, denn er ist ja A͑mmoniter;
11wofür aber ist ihre Tochter von einem A͑mmoniter tauglich, wenn für die Aufnahme in die Gemeinde, so ist ja sogar die Mutter tauglich, selbstverständlich diese!? Doch wohl für Priester.
12«Dies gilt nur von einem A͑mmoniter und einer A͑mmoniterin, die sich bekehrt haben, ihre Tochter von einem A͑mmoniter aber ist untauglich.» Was heißt ‘Tochter von einem A͑mmoniter’; wenn von einem A͑mmoniter, der eine A͑mmoniterin geheiratet hat, so ist sie ja eine Proselytin von der Entstehung her. Doch wohl von einem A͑mmoniter, der eine Jisraélitin geheiratet hat. Hierüber sprach er zu ihm: Geh, lehre dies draußen.
13DER MIÇRI UND DER E͑DOMITER SIND NUR &C. VERBOTEN. Was ist dies für eine Widerlegung?
14Rabba b. Bar Ḥana erwiderte im Namen R. Joḥanans: Die Inzestuösen beweisen [das Entgegengesetzte]: diese sind nur bis zur dritten Generation verboten, und es gilt von Männern und von Frauen.
15[Entgegnet man:] wohl gilt dies von den Inzestuösen, die mit der Ausrottung belegt sind, so beweist das Hurenkind [das Entgegengesetzte. Entgegnet man:]
16wohl gilt dies vom Hurenkinde, das ewig in die Gemeinde nicht kommen darf, so beweisen die Inzestuösen [das Entgegengesetzte]. Die Replikation wiederholt sich nun.
17Die Eigenheit des einen gleicht nicht der Eigenheit des anderen und die Eigenheit des anderen gleicht nicht der Eigenheit des einen; das Gemeinsame bei ihnen ist, daß sie verboten sind, und dies gilt von Männern und von Frauen, ebenso alle anderen, die verboten sind, sowohl Männer als auch Frauen. Somit sind der Miçri und die Miçrith im Verbote einbegriffen, Männer und Frauen.
18Aber das Gemeinsame bei ihnen ist, daß bei ihnen die Ausrottungsstrafe vorliegt. –
19Und die Rabbanan!? – [Sie folgern] vom von mit einem Gebote belegten stammenden Entweihten, nach R. Elie͑zer b. Ja͑qob. –
20Was heißt: nicht doch? – Er sprach zu ihnen wie folgt: ich bin nicht der Ansicht des R. Elie͑zer b. Ja͑qob, euch aber, die ihr dessen Ansicht seid, [erwidere ich:] ich spreche eine überlieferte Halakha.
21Es wird gelehrt: R. Šimo͑n sprach zu ihnen: Ich spreche eine überlieferte Halakha, außerdem unterstützt mich ein Schriftvers: Söhne, nicht aber Töchter.
22Die Rabbanan lehrten: Söhne, nicht aber Töchter – so R. Šimo͑n. R. Jehuda sprach zu ihm: Es heißt: Söhne, die ihnen geboren werden, die dritte Generation; die Schrift hat es von der Geburt abhängig gemacht.
23R. Joḥanan sagte: Hätte R. Jehuda nicht gesagt, die Schrift habe es von der Geburt abhängig gemacht, so würde er im Lehrhause Hände und Füße nicht gefunden haben. Der Meister sagte ja, die Gemeinschaft der Proselyten gelte als Gemeinschaft,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.